Vor dem Amtsgericht Ludwigsburg mussten sich am Montag, Markus O., Heiner B. und Nelson B., drei Klimaaktivisten der sogenannten Letzten Generation wegen Nötigung verantworten. Am 15. Dezember 2022 hatten diese sich auf die B27/Stuttgarter Straße, auf Höhe der Kreuzung Alleenstraße, gesetzt und den Verkehr zum Stillstand gebracht. Insgesamt 20 Personen hatten sich an der Demonstration, fünf an der Sitzblockade, beteiligt.
Ludwigsburg Geldstrafen für Klimaaktivisten
Drei Vertreter der Letzten Generation wurden vor dem Amtsgericht der Nötigung schuldig gesprochen.
Der Verkehr war für rund zehn Minuten vollständig lahmgelegt ehe die Polizei vier der fünf Demonstranten von der Straße getragen hatte. Im Anschluss konnten drei der vier Fahrbahnen wieder freigegeben werden.
Rund eine Stunde nach Start der Aktion wurde auch Nelson B., der sich auf der Straße festgeklebt hatte, durch die Feuerwehr entfernt und die Versammlung durch die Polizei aufgelöst. Die drei Beschuldigten zeigten sich geständig und entschuldigten sich für entstandene Umstände. Dennoch rechtfertigten sie die Blockade mit der Bedrohungslage für das Leben, die Sicherheit und die Freiheit nachfolgender Generationen durch die Klimakrise.
Markus O.’s Rechtsanwalt, Joachim Rieß, lobte den Verhandlungsstil der zuständigen Richterin Tina Lüke, der auch eine Diskussion um Klimaschutz und mögliche Protestformen erlaubte.
Die aufgerufenen Zeugen, drei Polizeibeamte und ein Autofahrer, der die Aktivisten angezeigt hatte, bestätigten die Dauer der Beeinträchtigung und sagten, der entstandene Stau habe sich bis über die Sternkreuzung, oder rund 320 Meter erstreckt. Ebenfalls bestätigten diese, dass die Demonstranten sich kooperativ und friedlich verhielten.
Beweisanträge, die die Wirksamkeit von Straßenblockaden und die Auswirkungen der Klimakrise bestätigen sollten, lehnte die Richterin ab. Für die Entscheidung, ob eine Nötigung vorliegt, spiele das keine Rolle.
Rieß forderte einen Freispruch für seinen Mandanten. „Der Eingriff in den Freiheitsraum der Autofahrer war minimal.“ Man bewege sich im Rahmen der Versammlungsfreiheit. Die Richterin folgte in ihrem Urteil jedoch der Staatsanwaltschaft. “Die Hürde zur Strafbarkeit ist klar überschritten.“ Demnach wurde Heiner B. zu 40 Tagessätzen je 15 Euro verurteilt. Markus O., der aufgrund ähnlicher Aktionen bereits vorbestraft war, erhielt eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen. Nelson B., der zusätzlich zur Nötigung auch dem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte schuldig gesprochen wurde, wurde zu 80 Tagessätzen je 30 Euro verurteilt.Yannik Schuster