Ludwigsburg Haftstrafe für schlagenden Bauarbeiter

Von Petra Häussermann
Im Prozess um den Streit zwischen zwei Bauarbeitern in Ludwigsburg hat die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Stuttgart jetzt das Urteil verkündet. Foto: /Oliver Bürkle

Das Landgericht Stuttgart wertete das Verhalten des Angeklagten als schwere Körperverletzung.

Weil er seinen Kollegen mit einem Werkzeug zwei Mal auf den Kopf geschlagen hat, muss ein Leiharbeiter für zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Stuttgart wertete den eskalierten Streit auf einer Baustelle in der Wernerstraße in Ludwigsburg als gefährliche Körperverletzung und nicht wie die Staatsanwaltschaft als versuchten Mord. Die Staatsanwaltschaft hatte eine mehr als dreijährige Haftstrafe, die Verteidigung eine Bewährungsstrafe beantragt.

„Jeder ist seines Glückes Schmied“, richtete sich der Vorsitzende Richter Norbert Winkelmann direkt an den 42 Jahre alten Angeklagten bei der Urteilsbegründung, „Sie hatten die Möglichkeit zu einem umfassenden Geständnis in der Hauptverhandlung.“

Die Darstellung, wonach nur der Geschädigte gelogen habe und ein schlechter Mensch sei, habe das Gericht ebenso wenig überzeugt wie die Behauptung, nur einmal auf den Kopf des 51 Jahre alten Kollegen geschlagen zu haben. Die Kammer folgte dem rechtsmedizinischen Gutachten, wonach zwei Schläge mit einem schweren Gegenstand zwei fünf und sieben Zentimeter lange stark blutende Platzwunden hinterließen.

Kollege sei wehrlos gewesen

„Sie haben Glück gehabt, dass der Geschädigte offenbar einen harten Schädel hat“, resümierte Winkelmann das Geschehen auf der Baustelle am Nikolaustag im zurückliegenden Jahr. Zwar sei der Geschädigte kein unbeschriebenes Blatt und eher unbeherrscht, dennoch stehe „der nichtige Anlass des zunächst verbalen Streits in einem groben Missverhältnis“ zur Reaktion des Angeklagten. Der Kollege sei ihm wehrlos ausgeliefert gewesen und er habe ihn mit seinem Werkzeug auch verletzen wollen.

Die beiden Männer aus Rumänien waren von verschiedenen Leiharbeitsfirmen zu einem Malerbetrieb entsandt worden. Während sie Gipskartonplatten an die Decke einer Wohnung anbrachten, beschimpften sich die Beiden zunächst lautstark, dann eskalierte der Streit, der Ältere ritzte den Jüngeren wohl mit einem Cuttermesser an der Wange, der wiederum schlug mit einer Stange zu. Der Rechtsmediziner hatte die Verletzungen am Kopf als „potenziell lebensgefährlich“ eingestuft.

Strafmildernde Umstände

„Das Gericht nimmt Ihnen ab, dass Sie Angst vor dem Geschädigten hatten, dennoch ist es nicht richtig, von hinten auf einen Menschen mit einem Gegenstand zu schlagen“, führte Winkelmann weiter aus. Zu Gunsten des Angeklagten werteten die Richterinnen und Richter jedoch seinen Rücktritt vom Geschehen, dass keine konkrete Lebensgefahr für den Verletzten bestand, er sich bislang nichts hat zu Schulden kommen lassen und dass die Untersuchungshaft von mittlerweile fast neun Monaten belastend für ihn ist.

Strafmildernd kam der noch in der Hauptverhandlung vollzogene Täter-Opfer-Ausgleich und die Zahlung von 4000 Euro Schmerzensgeld hinzu.

 
 
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