Im Prozess um den eskalierten Streit zwischen zwei rumänischen Bauarbeitern in Ludwigsburg am Landgericht Stuttgart standen am zwölften Verhandlungstag ein Gutachten und die Plädoyers von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung im Mittelpunkt. Die Staatsanwaltschaft blieb bei ihrer Einschätzung, wonach es sich in diesem Fall um einen versuchten Mord aus Heimtücke handelt, und beantragte eine Gefängnisstrafe von drei Jahren und zwei Monaten. Die Verteidigung plädierte für eine Bewährungsstrafe.
Ludwigsburg „Ich hatte keinerlei Tötungsabsicht“
Im Prozess um den Streit in Ludwigsburg zwischen zwei Bauarbeitern standen ein Gutachten und die Plädoyers im Mittelpunkt.
„Der Angeklagte hat mit den Schlägen gegen den Kopf des Opfers eine tödliche Wirkung billigend in Kauf genommen, sein Opfer auf der Leiter war arg- und wehrlos“, sagte der Vertreter der Staatsanwaltschaft in seinem Plädoyer. Er halte die Schilderung des Opfers, wonach der Angeklagte vor dem Angriff ausgerufen habe ‚ich bringe Dich um‘ für glaubhaft. Die für Mord vorgesehene lebenslange Haftstrafe könne in diesem Fall des ‚Versuchs‘ herabgesenkt werden, da der Angeklagte nicht vorbestraft sei, seit September 2024 in Untersuchungshaft sitze und das Opfer keinerlei Spätfolgen erlitten habe.
Hohes Aggressionspotenzial
„Die ohne Zweifel rechtswidrige, schuldhafte Tat meines Mandanten hat eine Vorgeschichte aus Beleidigungen, Frotzeleien und Provokationen“, betonte Rechtsanwalt Marc Jüdt in seinem Plädoyer. Die Tatsache, dass der 51-Jährige frühere Arbeitskollege im Maßregelvollzug weiterhin als gefährlich eingeschätzt werde und im Gericht mit Hand- und Fußfesseln erschienen sei, bestätige sein hohes Aggressionspotenzial. Dagegen habe sein Mandant nicht wild auf den Geschädigten eingeschlagen, als dieser zu Boden ging.
Das Geständnis des Angeklagten, sein Täter-Opfer-Ausgleich mit einer Entschuldigung an den Landsmann und die Zahlung von 4000 Euro Schmerzensgeld, keinerlei Vorstrafen und eine seit beinahe neun Monaten andauernde Untersuchungshaft sprechen nach Überzeugung des Rechtsanwalts für eine Strafe wegen gefährlicher Körperverletzung, die zur Bewährung ausgesetzt werden kann.
Die beiden Leiharbeiter mochten sich von Beginn an nicht, es gab immer wieder verbale Streitigkeiten bei gemeinsamen Einsätzen. Am 6. Dezember im vergangenen Jahr jedoch eskalierte die Auseinandersetzung auf der Baustelle in der Wernerstraße in Ludwigsburg, als die Beiden Gipskartonplatten in einer Wohnung anbringen sollten.
Schnitt- und Platzwunden
Laut Anklage verletzte zunächst der Ältere den Jüngeren, den er öfters als „Sinti“ beschimpfte, mit einem Cuttermesser durch einen Schnitt quer über die Wange. Daraufhin schlug der 42-Jährige mit einer Magazinpistole nach dem Angreifer und verletzte ihn zudem noch schwer mit einer Stange am Kopf. Der jüngere Mann und jetzige Angeklagte trug eine vom Ohr zum Kinn reichende Schnittwunde davon, der 51-Jährige erlitt zwei blutige Platzwunden am Schädel.
Zu Beginn der Verhandlung hatte der Vorsitzende Richter der Schwurgerichtskammer bereits den Hinweis erteilt, dass in diesem Verfahren auch eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung in Betracht kommen kann. Mit gesenktem Kopf folgte er daraufhin den Ausführungen des Rechtsmediziners zu den Verletzungen des Opfers anhand von Bildern.
„Nach den zwei voneinander getrennten Schlägen auf den Kopf entstand keine Fraktur und keine innere Blutung“, sagte Professor Frank Wehner von der Universität Tübingen, „sodass zwar keine konkrete, wohl aber eine potenzielle, Lebensgefährlichkeit bestand“. Ein Schlag wurde dem Rechtsmediziner zufolge mit mittlerer Wucht von hinten, ein weiterer seitlich ausgeführt.
Mehrfach brach der Angeklagte an diesem vorletzten Verhandlungstag in Tränen aus. „Ich hatte keinerlei Tötungsabsicht und bin froh, dass der Kollege meine Entschuldigung angenommen hat, denn ich bereue zutiefst, was ich getan habe“, sagte der Angeklagte in seinem Schlusswort. Die Kammer wird am kommenden Montag das Urteil sprechen.
Petra Häussermann
