Ben (Name von der Redaktion geändert) ist Anfang 30 und wegen des Besitzes von Falschgeld zu 16 Monaten Gefängnisstrafe in Stammheim verurteilt worden. Nach der Hälfte der Haftzeit wurde er an einem Samstag entlassen – und stand auf der Straße. Über das Wochenende kam er bei seiner Mutter unter und zog danach in ein Zimmer des betreuten Wohnens der Sozialberatung Ludwigsburg ein. Die Straffälligenhilfe der Sozialberatung Ludwigsburg unterstützt Klienten bei der Wiedereingliederung. Die BZ hat die Wohngruppe in Neckarweihingen besucht.
Ludwigsburg „Ich will ein geregeltes Leben führen“
Die Sozialberatung Ludwigsburg hilft ehemaligen Straffälligen nach der Haftentlassung bei der Wiedereingliederung. Die BZ hat eine der vier Wohngruppen besucht.
„Die ersten Tage sind stressig“, sagt Sozialpädagogin Julia Stahl. Viele Haftentlassene wollen sich sofort einen Job und eine Wohnung suchen, doch zunächst müssen Anträge gestellt, ein Konto eröffnet, Behördengänge im Bürgerbüro und bei Versicherungen erledigt werden. Für viele ist es eine große Herausforderung, sich wieder an das Leben in Freiheit zu gewöhnen – bei manchen kommen noch Schulden oder Suchterkrankungen hinzu. „Das schafft keiner am Anfang ohne Hilfe“, ist Ben überzeugt. Er habe sich am Anfang auf dem Weg zum Supermarkt ohne Navigationsapp erst einmal verlaufen, erzählt er. Denn einen gültigen Handyvertrag besaß er da noch nicht.
Duschen und Flur geputzt
Ben kam mit einer Sporttasche in dem Haus mit sieben Wohneinheiten und zwei Urlauberbetten an. Nach seiner Verurteilung hatte er seine Wohnung verloren. Bei einer Haftstrafe bleibt der Mietvertrag bestehen, das Sozialamt zahlt die Miete oft bis zu sechs Monate. Doch der Vermieter spielte nicht mit und kündigte Ben den Vertrag. Dabei hatte dieser noch Glück: Freunde lagerten seine Möbel und Kleidungsstücke ein. „Vor allem nach einer langen Haftstrafe haben viele keine Klamotten oder Papiere mehr“, sagt Stahl.
Im Gefängnis hatte sich Ben als Reiniger betätig, Duschen und Flur geputzt, als Ansprechpartner für die Wärter fungiert, seine Zelle stand tagsüber auf. Dennoch: In den Alltag zurückzufinden, war für ihn auch nach acht Monaten nicht ganz einfach.
„In den ersten Tagen gehen wir es hier langsam an“, sagt Julia Stahl. Die Ex-Häftlinge müssen sich in der Umgebung zurechtfinden, Termine beim Bürgerbüro und der Arbeitsagentur wahrnehmen. Rund zwei Monate dauerte es bei Ben, bis er das erste Bürgergeld ausgezahlt bekam. Dazwischen lag bei ihm ein Krankenhausaufenthalt mit teuren Untersuchungen. Erst danach erfuhr er, dass er zwar vom Tag des Bürgergeldantrags an auch krankenversichert ist, dies aber erst rückwirkend mit Bewilligung des Geldes in Kraft tritt. Dazwischen standen Anrufe im Krankenhaus und Sorgen über das Eintreffen möglicher hoher Arztkosten. „Mit all diesen Dingen alleine umzugehen, das schafft man nicht“, ist er überzeugt.
Die Sozialarbeiter unterstützen die Bewohner mit regelmäßigen Gesprächen, ein Hilfeplan des Landratsamts gibt vor, welche Themen angegangen werden müssen. „Es geht nicht nur ums reine Wohnen“, sagt die Geschäftsführende Vorständin der Sozialberatung Ludwigsburg, Daniela Saramat. Manche Klienten benötigen Hilfe bei der Tagesstruktur, andere bei Suchterkrankungen, der Einhaltung gerichtlicher Auflagen oder dem Abbezahlen von Schulden. „Ich will Arbeit, eine Wohnung, einen Führerschein – das sind Ziele die die Klienten in den ersten Gesprächen oft nennen“, sagt Julias Stahl: „Aber das Durchhalten bis dahin ist oft schwierig und sorgt für Frustration und Stress.“
Bei Einzug müssen die Bewohner ihr Überbrückungsgeld abgeben. „Die Geldverwaltung übernehmen wir“, sagt die Sozialarbeiterin, „das finden nicht alle gut.“ Dass Ben mit seinem Geld umgehen kann, hat er seit seinem Einzug vor wenigen Monaten schon bewiesen. Daher bekommt er sein Budget nicht nur für eine, sondern gleich für zwei Wochen ausbezahlt. Nun wartet er auf die Genehmigung einer Reha, bevor er sich um eine Arbeitsstelle bewerben kann.
In den Wohngruppen teilen sich die Klienten eine Gemeinschaftsküche, Toilette und Bad. Zwar werde auch schon einmal gemeinsam gekocht oder gespielt, aber wer aus der Haft entlassen werde, ziehe sich erst einmal zurück. „Ich will meine Ruhe“, sagt Ben. Die Wohngruppen sind keine WGs, in die man freiwillig einzieht, die Mitbewohner könne man sich nicht aussuchen, sagt Saramat: „Die Wohngruppe soll nichts Dauerhaftes sein.“
Ben erfuhr vom betreuten Wohnen über einen Sozialarbeiter in der Haftanstalt. Dort kursierten jedoch auch viele falsche Gerüchte über das Angebot. Er habe den Kontakt zum Sozialarbeiter geschätzt und beschlossen, das Angebot auszuprobieren. Mittlerweile weiß er die Hilfe zu schätzen: „Manche Themen will man nicht mit seiner Mutter oder Freunden besprechen“, sagt er. Während die Zusammenarbeit mit den Behörden nach der Haftentlassung gut funktioniere, könnte die Kooperation mit den Haftanstalten besser sein, sagt Sozialarbeiterin Julia Stahl.
„Auch wir machen Fehler“
Beim betreuten Wohnen werden die Klienten nicht nur unterstützt, alle müssen sich an bestimmte Regeln halten – sonst droht der Rauswurf. „Wir lassen uns nicht auf der Nase herumtanzen“, sagt Stahl und lacht. „Man muss das Haus auch schätzen“, findet sie. Nur so gelinge ein gutes Zusammenleben auch innerhalb der Nachbarschaft. „Dort stehen wir ein Stück weit unter Beobachtung“, sagt Stahl. Die Sozialarbeiter rechnen aber nicht, dass alles sofort reibungslos funktioniert. „Wir arbeiten auch mit Rückfällen“, sagt Daniela Saramat. Viele der Klienten hätten nie gelernt, dass Beziehungen bestehen bleiben, auch wenn man einen Fehler begangen hat oder „Dinge verrutschen“, sagt sie. „Wenn diese offengelegt werden, dürfen sie auch mal verrutschen“, findet Saramat, „auch wir machen Fehler.“ Doch wer sich wiederholt nicht an Regeln halte und gehen müsse, lande oft in der Unterkunft für Obdachlose. „Zwischen unserem Angebot und der Obdachlosenhilfe gibt es nicht mehr viel“, sagt sie.
Für einen der 24 Plätze in den vier Wohngruppen kann man sich aus der Haft mit einem zweiseitigen Formular bewerben. „Es gibt keinen Haftgrund, den wir ausschließen“, sagt Stahl. Bei der Unterbringung achten die Sozialarbeiter aber darauf, dass Menschen mit ähnlichen Straftaten nicht zusammenwohnen, damit es nicht zu Absprachen kommt.
Im Landkreis gibt es drei Urlauberplätze, diese können Straffällige während der Straflockerung an Wochenenden in Anspruch nehmen. Der Vorteil: „Man lernt sich so schon einmal kennen“, sagt Stahl. Bis zu 18 Monate können ehemalige Straffällige das betreute Wohnen in der Regel in Anspruch nehmen. „Manche brauchen die Unterstützung nicht so lange, andere kommen wieder“, sagt Stahl. Jährlich werden rund 40 bis 55 Personen betreut. Bald wird es im Kreis auch eine reine Frauengruppe geben.
Der Einzug von Ben ins betreute Wohnen verlief etwas holprig, weil zunächst nicht festgestanden hatte, ob er tatsächlich früher entlassen wird. Dann ging plötzlich alles ganz schnell. Das sei nicht ungewöhnlich, sagt Saramat, aber es erschwere die Zimmervergabe. Denn langfristige Leerstände in den Wohngruppen sollen vermieden werden.
Eine eigene Wohnung zu finden, ist für ehemalige Häftlinge auch nach dem betreuten Wohnen nicht einfach. Manchmal springt übergangsweise auch die Sozialberatung als Vertragspartner der Vermieter ein oder ein Klient kommt in einer der zwei Wohnungen unter, die die Sozialberatung im Kreis Ludwigsburg angemietet hat.
„Frau Stahl ist top“
Mutter, Psychologe, Wächter und Kontrolleurin: Die Sozialarbeiterin hat viele Rollen, finden Ben und ein weiterer Mitbewohner: „Frau Stahl ist top.“ Vor allem jüngere Klienten müssten bei Haushaltstätigkeiten noch einiges lernen. Da helfe es manchmal anzukündigen, dass sie gleich einmal vorbeischaue. Aber auch das zusammensitzen, reden oder gegeneinander Kniffeln helfe den Klienten. An den Wochenenden sind die Sozialarbeiter nicht vor Ort. „Es sind erwachsene Menschen, die hier wohnen. Wie sie ihr Leben gestalten, verantworten sie selbst“, sagt Saramat, „das ist mir wichtig, das hat auch mit Wertschätzung zu tun.“
„Wir haben viele Klienten, die es schaffen“, sagt Saramat. Deshalb sei das Geld, das in das betreute Wohnen fließt etwa durch die Zuweisung von Bußgeldern, gut investiert. Zum Vergleich: Ein Tag in einer Haftanstalt kostet pro Person rund 250 Euro. Ben will erst einmal gesund werden, bevor er sich auf Jobsuche machen kann. Aber ob er einen Arbeitgeber findet, der ihn nimmt? „Es gibt Arbeitgeber, die vorurteilsfrei sind“, sagt Saramat. Ein anderer Klient, der gerade von der Nachtschicht nach Hause kommt, sei ein gutes Beispiel dafür.
Ben hatte viele Jahre eine eigene Wohnung. Nun hofft er, dass er bald auch wieder eine eigene Bleibe finden wird. Er versucht, seine Freizeit sinnvoll zu nutzen. Auf Social Media-Kanälen ist er lieber nicht unterwegs, um nicht noch einmal auf dumme Gedanken zu kommen. „Ich bin auf einem relativ guten Weg“, findet er: „Ich will Geld auf geradem Weg verdienen und ein geregeltes Leben führen.“
