Mit leidenschaftlichen Plädoyers ging das auch ansonsten an Emotionen nicht arme Verfahren um ein illegales Autorennen vergangenen Jahres in Ludwigsburg am Dienstag zu Ende. Mit Spannung wird in einer Woche das Urteil der Schwurgerichtskammer erwartet.
Ludwigsburg Lebenslange Haft für Raser gefordert
Die Staatsanwaltschaft bewertet die Raser des illegalen Autorennen als Mörder und versuchten Mörder.
Für den Unfallverursacher beantragte die Staatsanwaltschaft nach einem zweistündigen Plädoyer wegen Mordes in zwei Fällen eine lebenslängliche Freiheitsstrafe, für seinen am illegalen Rennen beteiligten älteren Bruder 13 Jahre Gefängnis wegen versuchten Mordes und für den mitfahrenden Cousin der Beiden eine Haft von zwei Jahren und neun Monaten wegen fahrlässiger Tötung. Darüber hinaus sollen die Brüder nie wieder, der Cousin frühestens nach knapp drei Jahren die Erlaubnis zum Autofahren erhalten.
Zugunsten der Angeklagten wertete die Staatsanwaltschaft deren Einlassungen und ihre Gesten der Wiedergutmachung: Der ältere Bruder ließ an beide Familien je 25.000 Euro übermitteln. Der Unfallverursacher verzichtete auf die Rückgabe der in seinem Wagen sichergestellten knapp 20.000 Euro und stellte auch diese den Angehörigen zur Verfügung.
Staatsanwalt sieht bedingten Tötungsvorsatz
Die 32 und 36 Jahre alten Männer türkischer Staatsangehörigkeit rasten gemeinsam mit ihrem 26-jährigen Cousin in hochmotorisierten Mercedes am 20. März vergangenen Jahres durch Ludwigsburgs Innenstadt. Als zwei Freundinnen in einem Ford Focus gerade aus einer Tankstelle fuhren, prallte der 32-Jährige mit knapp 130 Stundenkilometern frontal in dessen Fahrerseite. Die 22 und 23 Jahre alten Frauen starben noch an der Unfallstelle.
„Nicht jedes Autorennen ist als Mord zu qualifizieren“, betonte der Staatsanwalt. Doch der Hauptangeklagte handelte seiner Ansicht nach „mit voll durchgedrücktem Pedal in einer Straße mit zahlreichen Einmündungen und Abfahrten und einem damaligen Tempolimit von 50 mit bedingtem Tötungsvorsatz“. Ihm seien die Interessen anderer Verkehrsteilnehmer völlig egal gewesen, er wollte den Ampelsprint gewinnen.
Die Frauen dagegen wähnten beim Verlassen der Tankstelle keinen Angriff auf ihr Leben. Mit ihrem hochriskanten Verhalten handelten die angeklagten Brüder, denen ein defensiver Fahrstil fremd war, dem Staatsanwalt zufolge heimtückisch und aus niederen Beweggründen, und erfüllen somit Mordmerkmale, auch wenn sie die Opfer „nicht absichtlich getötet“ haben.
Anwälte plädieren für Autorennen mit Todesfolge
Im Gegensatz zu den beiden Nebenkläger-Anwälten der beiden Hinterbliebenen-Familien, die sich den Anträgen der Staatsanwaltschaft anschlossen, argumentierten die insgesamt fünf Verteidiger der drei Angeklagten gegen den unterstellten bedingten Vorsatz und plädierten für Bestrafungen lediglich wegen der Teilnahme an einem illegalen Autorennen mit Todesfolge, ohne konkrete Strafzumessungen zu nennen. Dieser eigens 2017 ins Strafgesetz aufgenommene Paragraf sieht Sanktionen von maximal zehn Jahren vor. Der Verteidiger des Cousins beantragte eine Bewährungsstrafe.
Fehlende Reue und Einsicht, charakterliche Mängel und viel Selbstmitleid bescheinigten die beiden Nebenkläger-Vertreter in emotionalen Reden den Angeklagten. „Für meine Mandanten ist es eine besondere Groteske, dass dieses Verhalten ausgerechnet im heiligen Fastenmonat Ramadan geschah, der Zeit der inneren Einkehr, in der man achtsam auf den Boden treten soll, um kein noch so kleines Tier zu töten“, sagte Anwalt Faith Zingal. „Egal, wie das Urteil ausfällt, sie haben ihr Leben noch, aber hier ist die Tochter, die Verlobte, die Schwester tot und wird nicht wiederkehren.“
