Ludwigsburg Mordprozess: Zwölf Jahre Haft gefordert

Von Henning Maak
Der 79-jährige Renter war am hellichten Tag ermordet worden. Foto: /Foto: Helmut Pangerl

Mehr als zwei Monate nach dem Beginn des Mordprozesses an einem 79-jährigen Rentner am helllichten Tag mitten in Ludwigsburg im August vergangenen Jahres haben Staatsanwaltschaft und Verteidigung ihre Schlussplädoyers gehalten und haben dabei gegensätzliche Einschätzungen über die Zukunft des Angeklagten erkennen lassen.

Mehr als zwei Monate nach dem Beginn des Mordprozesses an einem 79-jährigen Rentner am helllichten Tag mitten in Ludwigsburg im August vergangenen Jahres haben Staatsanwaltschaft und Verteidigung ihre Schlussplädoyers gehalten und haben dabei gegensätzliche Einschätzungen über die Zukunft des Angeklagten erkennen lassen. Der Erste Staatsanwalt Timo Kaufmann hielt den 44-Jährigen für vermindert schuldfähig und forderte daher eine verminderte Haftstrafe von zwölf Jahren wegen Mordes und eine anschließende Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen dessen Gefährlichkeit für die Allgemeinheit. Rechtsanwalt Markus Bessler stufte seinen Mandanten als „nicht ausschließbar schuldunfähig“ ein und plädierte auf Freispruch und eine Unterbringung.

Knackpunkt Schuldfähigkeit

Knackpunkt in diesem Prozess ist die Einschätzung der Schuldfähigkeit des Angeklagten. Mehr als zwei Stunden lang diskutierten Gericht, Anklage und Verteidigung am achten Verhandlungstag mit dem Sachverständigen Peter Winckler darüber. Doch selbst der erfahrene und renommierte Gutachter räumte ein, dass „der Angeklagte ein sehr schwieriger Fall“ sei. Es gebe viele Puzzleteile, die kein Gesamtbild ergäben. Da sich der 44-Jährige nur als „nicht schuldig“ bekenne und in der Vergangenheit widersprüchliche Angaben zu seiner Person gemacht habe, sei schon die Identität des Mannes nicht ganz klar.

Im Zusammenhang mit dem Verbrühen eines Mitbewohners mit kochendem Wasser in einer Unterkunft in Hamburg 2016 und einem Betreuungsverfahren gebe es zwei Gutachten. Aus diesen und den Zeugenaussagen in diesem Prozess lasse sich herauslesen, dass der Mann entweder ein dissozialer Einzelgänger mit Gewaltpotenzial sei oder möglicherweise an einer chronischen paranoiden Schizophrenie leide. Von Letzterem gingen die behandelnden Ärzte im Zentrum für Psychiatrie Weissenau aus, die ihn mit hochdosierten Neuroleptika behandelten. Der Angeklagte sei zur Tatzeit sicher vermindert schuldfähig gewesen, nicht ausschließbar auch gänzlich schuldunfähig.

Kein Hinweis auf eine Psychose

Staatsanwalt Kaufmann erklärte, ein Krankheitswert sei angesichts der zahlreichen Vorstrafen und früheren Aussagen des Mannes, im Keller und auf dem Dach seiner Unterkunft werde mit Laserkanonen auf ihn gezielt, sicher. Im unmittelbaren Tatgeschehen gebe es jedoch keinen Hinweis auf eine bestehende Psychose. Die Tat sei vielmehr zielgerichtet und absichtlich erfolgt und habe traumatisierte Zeugen hinterlassen.

Verteidiger Bessler sprach von „einem apokalyptischen Tatgeschehen“. Wenn jemand acht Minuten vorher ein Messer kaufe und dann einen ihm völlig Unbekannten ersteche, könne dies doch nur mit „wahnhaftem Erleben“ erklärt werden. Was wolle man mit so einem Kranken im normalen Strafvollzug.

Am 12. April will das Gericht sein Urteil verkünden.

  Henning Maak

 
 
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