Ludwigsburg Prävention: „Zivilcourage gilt auch im Netz“

Von Jennifer Stahl
Das Polizeipräsidium Ludwigsburg bietet Präventionseinheiten zum Thema „Zivilcourage im Netz/Hate-Speech“ an. Am Mittwoch fand ein Termin an der Mathilde-Planck-Schule statt. Foto: imago images/Sascha Steinach

Am Mittwoch fand an der Mathilde-Planck-Schule in Ludwigsburg eine Unterrichtseinheit zum Thema „Hatespeech“ im Internet statt. Durchgeführt wurde sie vom Polizeipräsidium Ludwigsburg. 

Was tun, wenn man im Internet beleidigt und bedroht wird? Wo kann man das melden, wo bekommt man Unterstützung? Und kann man auch melden, wenn einem auffällt, dass andere Menschen im Netz beleidigt werden? Diese und viele weitere Fragen beantwortete Stephanie Hecksell vom Polizeipräsidium Ludwigsburg am vergangenen Mittwoch. Sie hat vormittags drei Präventionseinheiten an der Mathilde-Planck-Schule, Berufsbildende Schule am Römerhügel in Ludwigsburg, zum Thema „Zivilcourage im Netz/Hatespeech“ durchgeführt.

Die BZ hat eine davon begleitet, diese fand in einer zwölften Klasse statt. Hecksell stieg direkt ein mit der Frage: Was ist eigentlich mit Zivilcourage gemeint? „Das bedeutet, dass man sich einmischt, um zu helfen. Auch, wenn es einen selbst nicht betrifft“, erklärte sie. „Wir brauchen Zivilcourage in unserer Gesellschaft – sowohl digital, als auch im echten Leben.“ Fast alle Schülerinnen und Schüler der zwölften Klasse haben schon einmal Beleidigungen im Internet mitbekommen und einige haben sogar angegeben, unangemessene Posts auf Instagram und Co. gemeldet zu haben. „Wir müssen klar unterscheiden zwischen Meinungsfreiheit und Hassrede. Denn Hass ist keine Meinung. Und Hass im Netz gefährdet unsere Meinungsfreiheit“, sagte Hecksell.

Sie definierte Hassrede mit gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Vor allem betreffe es Minderheiten, etwa Menschen mit einer anderen Religion, einer anderen Herkunft oder auch einer anderen Sexualität. „Von Hatespeech ist die Rede, wenn sie vorwiegend im öffentlichen Raum geschieht, zum Beispiel in Foren. Auch Chatgruppen gelten als öffentlich“, sagte sie.

Interaktive Unterrichtseinheit

Die Polizistin gestaltete die Unterrichtseinheit interaktiv und ging mit den Schülerinnen und Schülern ins Gespräch. Oft fragte sie, was sie von verschiedenen Aussagen im Netz hielten. So sollten sie unter anderem Kommentare aus dem Internet mit „Ampelkarten“ bewerten. Grün stand dafür, dass es in Ordnung sei, die von Hecksell gezeigte Aussage öffentlich zu posten, Gelb bedeutete, dass sie zwar aggressiv, aber nicht wirklich schlimm sei. Mit der roten Karte sollten die Schülerinnen und Schüler signalisieren, dass der Kommentar unangemessen und überhaupt nicht in Ordnung sei.

Dabei wurde unter anderem der Chatverlauf einer fiktiven achten Klasse gezeigt, in der über eine Lehrerin hergezogen wurde. „Ich wünschte, Lehrerin XY würde sterben, damit sie uns nicht mehr nerven kann“, hieß es dort beispielsweise sinngemäß. „Ein Todeswunsch ist zwar respektlos, jedoch handelt es sich dabei nicht um eine Aufforderung und somit um keine Straftat“, sagte Hecksell. Sie zeigte typische Rhetorik-Muster von Hassrede, zu diesen zählen Aufrufe zu Gewalttaten, Verschwörungstheorien oder beleidigende und sexistische Sprüche.

Menschen, die zum Beispiel rassistische oder behindertenfeindliche Kommentare posten oder anderen drohen, müssen mit harten Konsequenzen rechnen. Hecksell zeigte einige Kommentare, in denen soziale Minderheiten aufs Übelste beleidigt wurden oder in denen angedroht wurde, diese zu verfolgen und umzubringen. Sie zeigte auch die Urteile, so gab es für derartige Aussagen im Netz Geldstrafen in Höhe von mehreren tausenden Euro und Bewährungsstrafen. Auch Schmerzensgelder, Schadensersatz, Kündigungen oder Schulverweise können bei Hatespeech drohen. Die Schülerinnen und Schüler bewerteten herabwürdigende und beleidigende Kommentare meist als nicht in Ordnung und tauschten sich mit Hecksell darüber aus. „Das ist der Sinn dieses Vortrags“, sagte sie, „dass wir lernen, öffentlich zu differenzieren und wieder besser kommunizieren.“

Während der Unterrichtseinheit zeigte die Polizistin zudem Videos, in denen es um die Schönheitskönigin Nadine Berneis ging, die vor allem aufgrund ihrer Zahnlücke im Internet oft beleidigt und bedroht wurde. In den Videos spricht Berneis mit einer Mitarbeiterin der gemeinnützigen Organisation „Hate-Aid“, die sich für Menschenrechte im digitalen Raum einsetzt, sowie mit Polizistinnen und Polizisten, die erklären, wo Hassrede gemeldet werden kann und welche Strafen die Täter bekommen würden.

Hassrede im Internet melden

Seit November 2019 führt Stephanie Hecksell die Präventionstermine zum Thema „Zivilcourage/Hatespeech“ an Schulen durch. Sie verweist auf die Meldestelle „REspect!“ der Jugendstiftung Baden-Württemberg (die BZ berichtete). Laut Website sind seit der Gründung der Meldestelle im Jahr 2017 mehr als 93.000 Meldungen eingegangen, 25.460 davon wurden an Strafverfolgungsbehörden übermittelt. „Die Bereitschaft, Hass und Hetze im Netz zu melden, nimmt zu“, sagt auch Hecksell. Sie appellierte an die Schülerinnen und Schüler, die Augen nicht vor Hatespeech zu verschließen und bat sie darum, solche Kommentare zu melden – egal, ob sie selbst oder andere betroffen sind. „Denn Zivilcourage gilt auch im Netz“, so die Polizistin.

 
 
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