Ludwigsburg Raserprozess: Lebenslange Haft für Unfallverursacher

Von Petra Häussermann
Sichtlich gefasst nahmen die Brüder ihr Urteil entgegen. Foto: /Oliver Bürkle

Ein Bruderpaar hat mit seinem Autorennen, bei dem zwei junge Frauen ums Leben kamen, auch Mord begangen. Das entschied das Landgericht.

Im voll besetzten größten Gerichtssaal brandete Beifall auf, als der Vorsitzende Richter Norbert Winkelmann am Dienstagmittag das Urteil verkündete: Der Unfallverursacher muss wegen zweifachen Mordes lebenslang ins Gefängnis, sein älterer Bruder wegen versuchten Mordes 13 Jahre. Der mitfahrende Cousin der Beiden erhielt wegen Beihilfe zum illegalen Rennen eine Bewährungsstrafe. Erst nach der Drohung Winkelmanns, den Saal räumen zu lassen, trat Ruhe ein.

„Der Strafprozess kann kein Leid nehmen, aber er kann ein Abschluss sein“, wandte sich Winkelmann zunächst an die Angehörigen der Opfer, die sich bei der Urteilsverkündung an den Händen gehalten hatten. Die Angeklagten dagegen müssten nun ihre „falsch verstandene Großmannssucht büßen und damit leben, dass zwei Menschenleben auf ihrem Gewissen liegen“.

Mehrere Straßenrennen

Rasant und rücksichtslos haben sich die heute 33 und 35 Jahre alten Angeklagten schon Monate vor dem Unfall mit überhöhten Geschwindigkeiten Straßenrennen geliefert. Das belegten nach den Worten des Richters zahlreiche Handyvideos. Zudem hätten Bekannte sie immer wieder darauf hingewiesen, nicht so schnell zu fahren. Das aber war den autoverrückten Brüdern nach Überzeugung der Richter egal, passiert schon nichts, hieß es lapidar.

Am 20. März 2025 hatte der ältere Bruder sein ‚Traumauto‘ zugelassen, erst zwei Monate zuvor hatte er seinen Führerschein nach einer Sperre zurückbekommen. In ihren beiden über 400 PS starken Mercedes beschleunigten sie immer wieder auf einzelnen Abschnitten der Stadt, erreichten Geschwindigkeiten von über 150 Stundenkilometern. Um 20.03 Uhr starten sie mit Lichthupe und Warnblinker zum finalen Wettstreit.

„Gewinnen um jeden Preis“

Zur gleichen Zeit verabredeten sich die engen Freundinnen Merve (23) und Selin (22) zum gemeinsamen Essengehen. Es gab viel zu erzählen, denn am nächsten Tag stand ein Flug nach Portugal für den Junggesellinnenabschied von Merve an, am 26. April die Hochzeit mit rund 900 geladenen Gästen, das Brautkleid war bereits geschneidert. Die jungen Frauen ließen ihren Ford Focus noch schnell an einer Tankstelle waschen, dann rollten sie laut Gutachter mit 21 bis 26 Stundenkilometern aus der Ausfahrt. Sie wollten zwei Fahrbahnspuren überqueren, um auf die Gegenseite zu gelangen. Das war damals erlaubt. In diesem Moment prallte der Mercedes des 33-Jährigen nach einer Bremsung mit noch knapp 130 Stundenkilometern frontal in die Fahrerseite des Ford, der sich mehrfach überschlug und gegen zwei Bäume prallte. Die Freundinnen verloren trotz schnell eintreffender Rettungskräfte noch am Unfallort ihr Leben.

„Ihr Verhalten war ausschließlich auf das Gewinnen des Wettstreits um jeden Preis gerichtet“, betonte der Richter in der über zweistündigen Urteilsbegründung. Die reichlich vorbestraften Brüder wussten um die Gefährlichkeit ihres Tuns und nahmen den Tod von Menschen billigend in Kauf. Darüber hinaus handelten sie aus niederen Beweggründen, denn sie setzten sich „besonders rücksichtlos über das Lebensrecht Anderer hinweg“. Neben den Freiheitsstrafen entzog die Kammer den Brüdern für fünf, dem Cousin für knapp zwei Jahre ihre Führerscheine. Der Cousin muss darüber hinaus 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und darf sich drei Jahre lang nichts zuschulden kommen lassen, andernfalls wird die Bewährung seiner Strafe widerrufen.

Auseinandersetzung vor dem Saal

Zum Abschluss des hochemotionalen Verfahrens mussten nach einer Auseinandersetzung vor dem Gerichtssaal, bei der die Mutter der Brüder eine Schwester des jüngeren Opfers beschimpfte, noch zahlreiche Sicherheitskräfte einschreiten und die Abfahrt der Gefangenentransporte sicherstellen.

„Das Urteil ist konsequent und setzt Menschen Grenzen, die sich hemmungslos über Regeln hinwegsetzen“, lautete das Fazit des Nebenkläger-Anwalts Fatih Zingal. Er hoffe, dass von diesem Urteilsspruch ein Signal ausgehe, das wünschten sich auch die Hinterbliebenen: Wer rast, muss mit Konsequenzen rechnen. Der Schmerz der Angehörigen jedoch bleibe. Der Verteidiger des Unfallverursachers, Thomas Mende, kündigte an, die Prüfung durch den Bundesgerichtshof anzustreben. Die Frage sei, ob es in diesem Fall einen bedingten Tötungsvorsatz gab, oder nicht. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft zeigte sich zufrieden mit dem weitgehend übereinstimmenden Urteil der Kammer mit den Anträgen der Anklagebehörde und nannte die Strafen angemessen.

 
 
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