Ludwigsburg Verteidigung hält Strafe für angemessen

Von Petra Häussermann
Der Fall wird am Landgericht Heilbronn verhandelt. Foto: /Oliver Bürkle

Vor dem Landgericht Stuttgart werden im Prozess um Bestechung und Geheimnisverrat die Plädoyers gehalten.

Als völlig überzogen und absurd kritisierten die Verteidiger die Anträge der Staatsanwaltschaft, die für den ehemaligen Wachtmeister eine Freiheitsstrafe von fast sechs Jahren, für die ehemalige Mitarbeiterin einer Geschäftsstelle der Behörde gut zweieinhalb Jahre und für deren Auftraggeber aus dem Sicherheitsdienst fünf und knapp fünf Jahre Gefängnis forderten.

„Vertrauen mit Füßen getreten“

„Ich habe als Beamter das Vertrauen der Bevölkerung in Behörden mit Füßen getreten“, wiederholte er einen Vorwurf der Staatsanwaltschaft, „das verzeihe ich mir selbst auch nicht“, räumte der Ex-Wachtmeister ein. „Meine Gutmütigkeit ist ausgenutzt worden und ich war so dumm, zu glauben, jemandem zu helfen.“ Auch er bat um eine Bewährungsstrafe.

Die Anklage wirft den zwei ehemaligen Justizbeschäftigten vor, interne Informationen von der zentralen Arbeitsplattform der baden-württembergischen Staatsanwaltschaften web.sta freigiebig an zwei Männer aus dem Sicherheitsdienstgewerbe abgegeben zu haben. In diesem System werden Strafverfahren von ihrem Eingang bei der Behörde bis zum Abschluss verwaltet, darunter auch Anträge zu Durchsuchungen, Anklagen oder Verfügungen.

Auf die Spur der Auftraggeber waren die Ermittler nach einem Anschlag auf einen 23-jährigen Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma in Tamm gekommen. Er äußerte den Verdacht, dass die beiden Männer aus den Niederlanden, die bereits am Landgericht Heilbronn verurteilt wurden, zur Tat angestiftet worden seien.

Bei der Überprüfung der möglichen Anstifter stellten die Ermittler fest, dass diese mindestens seit 2023 regen Kontakt zur Stuttgarter Staatsanwaltschaft ‚pflegten‘. Aus Sicht der Verteidigung der beiden Männer gibt es keinerlei Hinweise auf diese Anstiftung zum Mord. Eine Anwältin beschuldigte die Staatsanwaltschaft eines „propagandistischen Verfahrens“.

Neue Haftbefehle bestehen

Zum Abschluss des Verfahrens gab die Kammer unter dem Protest der Verteidigung noch bekannt, dass gegen die beiden Sicherheitsleute bereits neue Haftbefehle bestehen. Sie sollen einen Finanzbeamten dazu angestiftet haben, Dienstgeheimnisse zu verletzten, indem er für sie Abfragen nach Fahrzeughaltern vornahm.

So bestätigten sich die Befürchtungen, dass zwei Fahrzeuge von verdeckten Ermittlern genutzt worden waren und sie im Fadenkreuz der Polizei gelandet waren. Daraufhin quartierten sie sich in einem Hotel ein, um einer Festnahme zu entgehen.

 Petra Häussermann

 
 
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