Ludwigsburg VR-Bank bekommt Oberwasser

Von Michael Soltys
Eine kleine Gruppe von Unterstützern zeigte sich mit Verdi-Fahne vor dem Arbeitsgericht in Ludwigsburg. Foto: /Michael Soltys

Das Arbeitsgericht hat im Konflikt zwischen Bank und Betriebsrätin Andrea Widzinski auch am Freitag (27. Januar) kein Urteil gesprochen.

Hat Andrea Widzinski über Jahrzehnte hinweg als freigestellte Betriebsratsvorsitzende der Volksbank Ludwigsburg zu hohe Zulagen bekommen? War es also rechtmäßig, dass der Vorstand der heutigen VR-Bank nach der Fusion der Ludwigsburger Volksbank mit den VR-Banken Neckar-Enz und Asperg-Markgröningen ihr im Dezember 2021 die Zulagen strich? Juristisch wurden diese Fragen auch am Freitag vor dem Arbeitsgericht in Ludwigsburg nicht entschieden.

Auf Drängen von Richter Falk Meinhardt werden die Parteien noch einmal miteinander verhandeln. Der Druck auf Widzinski, sich auf einen Kompromiss einzulassen, steigt. Denn der Richter gab Hinweise darauf, dass ihre juristische Argumentation möglicherweise nicht stichhaltig ist.

Der arbeitsrechtliche Prozess zwischen Widzinski, die wegen einer Erkrankung nicht vor Gericht erschien, und der VR-Bank Ludwigsburg ist der letzte, der als Folge der Fusion der Banken im Sommer 2021 noch offen ist. Zwei arbeitsrechtliche Fragen hatte das Gericht zuvor im Sinne der Bank-Mitarbeiter entschieden, bestätigte Vorstandsmitglied Heiko Herbst im Gespräch mit der BZ.

Gespräch gesucht

Mit Widzinski sei das Gespräch gesucht worden, in einigen Punkten habe man nach einem Gütetermin vor dem Arbeitsgericht zwar Einigung erzielt, nicht aber in der Frage des Gehalts, sagte Vorstandschef Timm Häberle. Ein Gütegerichts-Verfahrens habe Widzinski abgelehnt. Vor Gericht bekräftige Häberle seine Kompromissbereitschaft: „Wir wollen schnell eine Lösung finden, mit der alle Seiten leben können.“

Katrin Haußmann, die Rechtsanwältin der VR-Bank, machte allerdings auch deutlich, dass die Bank Rechtssicherheit brauche. Wie sehr dies aus Sicht der Bank notwendig ist, zeigen Konflikte im VW-Konzern. Erst im Januar hatte der Bundesgerichtshof Freisprüche gegen vier Personalmanager des Autobauers aufgehoben.

Zu hoch eingestuft

Die Staatsanwaltschaft wirft den Managern Untreue vor. Zahlreiche Betriebsräte des Konzerns seien viel zu hoch im Gehalt eingestuft worden, ihnen seien Bonuszahlungen bis zu einer halben Million Euro gewährt worden, berichtete jüngst das Handelsblatt. Diese Betriebsräte müssen nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes mit empfindlichen Einbußen rechnen. Und auch in den Personalabteilungen von VW gehe die Angst um, sagte Bankvorstand Häberle. „Ihnen drohen strafrechtliche Verfahren.“ Selbst wenn es im Fall von Andrea Widzinski um Zulagen in Höhe von 1400 Euro monatlich und nicht um Hunderttausende Euro geht, möchte Häberle ein solches Szenario unbedingt vermeiden.

Widzinskis Anwalt argumentierte, die Vereinbarungen, die Ende der 90er-Jahre mit der Vorgängerbank getroffen worden waren, seien bis heute gültig. Sie seien damals juristisch geprüft worden, auch von außerhalb der Bank, und für richtig und angemessen befunden worden. Das Betriebsverfassungsrecht gibt vor, dass Betriebsräte im Gehalt nicht benachteiligt werden dürfen, aber auch nicht begünstigt. Juristisch bewege man sich auf Glatteis, so der Richter.

Vergleiche mit Bankangestellten

Zum Vergleich werden regelmäßig Mitarbeiter in ähnlichen Positionen und ihre Karriere innerhalb des Unternehmens herangezogen. Die Äußerungen des Richters im Verfahren legen aber nahe, dass dies in der Zeit seit 1997, als Widzinski zur Vorsitzenden des Betriebsrats gewählt wurde, mehrfach fehlerhaft geschehen ist, zum Beispiel, indem Vergleiche mit Bankangestellten gezogen wurden, die gar nicht für die damalige Volksbank arbeiteten. Die Überprüfung der Rechtmäßigkeit durch die Nachfolge-Bank, sei „nicht für eine Skandalisierung geeignet“, sagte der Richter, der damit offensichtlich auf Vorwürfe reagierte, die Gehaltskürzung diene dazu, die Betriebsrätin zu schikanieren und das Betriebsrats-Gremium zu spalten.

Schon vor dem Prozess hatte Häberle gegenüber der BZ betont, dass die Bank Widzinski soweit wie rechtlich möglich entgegenkommen möchte, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Dabei bleibe es auch, nachdem er die rechtliche Position der Bank durch die Einlassungen des Richters bestätigt sieht, versicherte er nach der Verhandlung. Für weitere Gespräche haben die Parteien jetzt bis zum 28. Februar Zeit.   Michael Soltys

 
 
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