Wie das NS-Regime gegen queere Communities vorging, das erfahren Interessierte in der neuen Ausstellung im Staatsarchiv Ludwigsburg „gefährdet leben – Queere Menschen 1933 bis 1945“. Rund 80 Kurzbiografien von verfolgten Menschen sollen zeigen, wie unterschiedlich sich die Repressionen ausgewirkt haben. Man habe sich bewusst für einen dokumentarischen Ansatz ohne Wertung entschieden, erklärt Co-Kurator Karl-Heinz Steinle. Zu sehen sind unter anderem auch Biografien schwuler Nazi-Funktionäre oder anderweitiger Krimineller. „Das rein gute Opfer ist nicht die Realität“, sagt Steinle.
Ludwigsburg Wie queere Menschen im NS-Regime verfolgt wurden
Die neue Ausstellung „gefährdet leben – Queere Menschen 1933 bis 1945“ im Staatsarchiv zeigt die Schicksale von rund 80 Opfern.
Die Wanderausstellung, die im Auftrag des Deutschen Bundestags erarbeitet wurde, gastiert bis zum 16. Januar im Staatsarchiv, angereichert mit Dokumenten aus dem eigenen Fundus, wie dessen Leiter Dr. Peter Müller, erklärt.
Strukturen schnell zerstört
Auf fünf Themeninseln sind die Schicksale queerer – also nicht heteronormativer – Menschen und Gruppen dargestellt. So erfahren Besucher etwa, dass es in den 1920er-Jahren bereits eine geradezu selbstverständliche Sichtbarkeit queerer Menschen in den großen Städten gab. Es gab queere Vereine, Lokale oder Zeitschriften, die keineswegs im Geheimen operierten. Nur wenige Monate nach der Machtergreifung der Nazis war von diesen Strukturen nicht mehr viel übrig. „Es hat gerade einmal ein halbes Jahr gedauert, etwas Selbstverständliches zu zerstören und in die Unsichtbarkeit zu treiben“, sagt Steinle, der auch Vergleiche zu Russland unter Wladimir Putin oder aktuellen Entwicklungen in den USA zieht. Unter anderem die sogenannten „Freundschaftsinserate“ in den queeren Zeitschriften, die vor allem im ländlichen Raum genutzt wurden, dienten dabei als wichtige Quellen für die Verfolgungsbehörden.
Die Ausgrenzung erfolgte fortan Schritt für Schritt. Die Fangnetze der Gesetze wurden mit jeder neuen Verordnung größer. Der Mord an dem homosexuellen SA-Chef Ernst Röhm habe den Auftakt einer Radikalisierung gebildet. Waren bis 1935 „nur“ homosexuelle Handlungen strafbar, konnte man fortan schon für die reine Absicht belangt werden, erklärt Steinle. Das erhöhte nicht nur drastisch die Zahl der Betroffenen, sondern öffnete auch der Denunziation Tür und Tor. „Das hat uns bei der Erstellung selbst überrascht. Nahezu jeder Fall begann durch Denunziation“, sagt der Kurator. So geschehen etwa im Umfeld des Stuttgarter Staatstheaters. Schauspieler Ernst Waldow habe bei einer polizeilichen Vernehmung zwar seine Homosexualität eingeräumt, weil er aber mehrere Kollegen ebenfalls bezichtigte, konnte er seine Karriere in Berlin fortsetzen – und wurde 1944 sogar in die „Gottbegnadeten“-Liste des Reichspropagandaministeriums aufgenommen, sagt Müller. In Stuttgart hatte der Fall jedoch Wellen geschlagen, man verwehrte ihm deshalb eine spätere Rückkehr ans Staatstheater.
Strategien des Selbstschutzes
Waldow ist jedoch nicht der einzige, der trotz bekannter Homosexualität weiter Karriere machen konnte. Das zeigt der Fall von Wilhelm Osswald. Dieser war Beamter bei der Stadtverwaltung Ludwigsburg als er zu einer Gefängnisstrafe von vier Monaten verurteilt und dem Amt enthoben wurde. Nach der Verbüßung seiner Strafe fand er eine Anstellung bei der Stadtverwaltung Besigheim, wechselte später zur Württembergischen Landesfürsorgebehörde und wurde 1946 sogar wieder verbeamtet.
Zu sehen sind in der Ausstellung auch verschiede Strategien des Selbstschutzes wie queere Netzwerke, Schutzehen, Flucht, Emigration oder gar Suizid. Zehn längere Biografien geben Aufschluss über die Lebenswege und dramatischen Schicksale einiger Verfolgter.
Keine sofortige Anerkennung
Die vielleicht eindrucksvollste Themeninsel jedoch befasst sich mit dem Leben nach 1945. Denn queere Menschen wurden nach dem Fall des Regimes keineswegs sofort von Staat oder Gesellschaft anerkannt. Bis in die 1990er-Jahre habe es etwa gedauert, bis eine vergleichbare Selbstverständlichkeit wie sie 70 Jahre zuvor bestanden hatte, wiederhergestellt worden sei, sagt Steinle. Ein erstes Entschädigungsgesetz mitsamt Entschuldigung im Bundestag kam erst im Jahr 2002, für Urteile nach 1945 sogar erst 2017. Einige Verfolgte hätten sich nach dem Krieg demnach als Opfer des Regimes gemeldet und wurden gerade deshalb erneut denunziert.
Der Großraum Stuttgart spiele dennoch eine gewichtige Rolle beim Neuanfang der queeren Gemeinschaft. Unter anderem Reutlingen sei hierfür ein Hotspot gewesen, sagt Steinle. In den Jahrzehnten nach dem Nazi-Regime standen solche Strukturen jedoch weiter unter verstärkter polizeilicher Beobachtung. Unter anderem wurde im Jahr 1950 erneut gegen Toni Simon, ein überregional bekannter und selbsterklärter „Transvestit“ ermittelt, der/die schon im dritten Reich eine Gefängnisstrafe verbüßte, später in einem Bauwagen in Kornwestheim wohnte und 1979 in Ludwigsburg verstarb.
Doch auch namhafte Nazi-Funktionäre wurden bisweilen Opfer des Regimes. Als Beispiel sei hier Eugen Fischer zu nennen, der Geschäftsstellenleiter der NSDAP in Bad Wildbad war, und sich 1936 vor Gericht verantworten musste. Er wurde zu vier Jahren Zuchthaus verurteilt, die er in Ludwigsburg, dem Hohenasperg und zeitweise einem KZ im Emsland absaß. Nach seiner Rückkehr nach Ludwigsburg habe er sich bei der Gefängnisleitung über die dortigen Zustände beschwert, wohl in der Hoffnung, seine Position verschaffe ihm Gehör, wie Peter Müller erklärt. Erfolg hatte er damit nicht.
