Landrat erteilt Ausnahmegenehmigung Das Blühende Barock in Ludwigsburg bleibt doch auf

Von Susanne Mathes
Soll doch aufbleiben: das Blühende Barock in Ludwigsburg Foto: factum/Jürgen Bach

Eigentlich hätte das Blühende Barock am Montag schließen müssen, weil die Sieben-Tages-Inzidenz im Landkreis zu hoch ist. Der Ludwigsburger Landrat Dietmar Allgaier hat am Samstag aber entschieden, eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen.

Ludwigsburg - In einem Brief an das Ministerium für Soziales und Integration hatte der Ludwigsburger Landrat Dietmar Allgaier am Freitag noch gefordert, die Öffnung des Blühenden Barocks beizubehalten: „Es ist unverständlich, warum das Blühende Barock mit funktionierendem Hygienekonzept und Einlasskontrolle, mit Maskenpflicht auf dem Gelände und der Begrenzung der Besucherzahl schließen muss, während sich im direkten Umfeld, etwa auf der Bärenwiese und im Favoritepark, die Spaziergänger drängen“, hatte er geschrieben – und darauf bislang keine Antwort erhalten.

Eigentlich hätte das Blüba wegen der an drei aufeinanderfolgenden Tagen zu hohen Sieben-Tages-Inzidenz am kommenden Montag wieder dicht machen müssen. Am Samstag entschied Allgaier nun in Absprache mit dem Gesundheitsamt, dem Ludwigsburger Oberbürgermeister Matthias Knecht und dem Blüba-Chef Volker Kugel, für das Blüba eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen, sodass es geöffnet bleiben kann.

„Es gibt berechtigte Gründe, das Blüba offen zu lassen“

Bei den Gartenanlagen des Blühenden Barocks handele es sich um sehr weitläufige Anlagen im Freien. Anders als bei botanischen Gärten stehe dort der Parkcharakter im Vordergrund, das Ansteckungsrisiko sei nicht anders zu bewerten als etwa im Favoritepark oder bei den Anlagen des Schlosses Monrepos, erklärt der Landrat. Diese seien von Schließungsanordnungen jedoch – anders als botanische Gärten, die bislang mit vorheriger Terminvergabe besucht werden durften – nicht betroffen. „Die Übertragung von Aerosolen kann durch konsequente Einhaltung des Mindestabstandes mit geringem Aufwand verhindert werden“, sagt Allgaier. „Es gibt also berechtigte Gründe dafür, das Blüba geöffnet zu lassen. “Die Zuständigkeit für eine solche Ausnahme liege beim Landkreis, und er gehe nicht davon aus, dass das Sozialministerium anders entscheide.

Laut Allgaier und Knecht ist ausnahmsweise Öffnung des Blühenden Barocks „unter infektiologischen Gesichtspunkten sinnvoll“. Andere Park- und Naturanlagen im Landkreis würden dadurch entlastet. Die Öffnung trage auch zum Erholungsbedürfnis der Bevölkerung bei, die seit nun einem Jahr erhebliche Einschränkungen hinnehmen müsse.

Das Hygienekonzept funktioniert

In den Parkanlagen des Blühenden Barocks sei nicht nur ein funktionierendes Hygienekonzept vorhanden, sondern es bestehe auch die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Freien. Zudem sei die Besucherzahl begrenzt. Grundlage für die Entscheidung sei, dass der Besucherverkehr ausschließlich im Freien stattfinde.

Strenge Hygienekonzepte und die generelle Erfordernis der vorherigen Terminvergabe würden, so Landrat und Oberbürgermeister, gewährleisten, dass kein zu hoher Besucherandrang entstehe. „Wo größere Besucheransammlungen zu befürchten sind oder Angebote in Innenräumen bestehen, erlaubt die derzeitige Inzidenz dagegen keine Öffnung. Teile des Märchengartens bleiben aus diesem Grund wie bisher geschlossen.“

 
 
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