Kurz vor dem Ende des Prozesses haben die Anwälte der Fahrer und der Nebenkläger im Verfahren um den Raserunfall an der Schwieberdinger Straße in Ludwigsburg eine Vereinbarung unterschrieben: Die Familien der bei dem Unfall getöteten Frauen Merve und Selin erhalten von den Angeklagten je 25.000 Euro. Die Familien haben das als „Bemühung um Wiedergutmachung“ anerkannt – Der Anwalt der Opferfamilie, Fatih Zingal, stellte klar, dass mit der Zahlung keine eindeutige Entschuldigung der Angeklagten verbunden war.
Ludwigsburger Raserprozess Angeklagte zahlen Geld an Familien der Opfer
Der Raserprozess um ein illegales Rennen in Ludwigsburg geht bald zu Ende. Kurz vor den Plädoyers wird bekannt, wie sich die Angeklagten um Wiedergutmachung bemühen.
Das Verfahren geht auf das Ende zu. Am Dienstag sollen die Plädoyers gehalten werden. Angeklagt sind drei Männer, die sich Ende März 2025 in Ludwigsburg ein illegales Autorennen geliefert haben sollen. Dabei sollen sie auf Geschwindigkeiten von bis zu 150 Kilometer pro Stunde beschleunigt haben.
Der 32-jährige I. soll mit seinem Mercedes in den Wagen von Selin und Merve gerast sein, die von einer Tankstelle nach links auf die Schwieberdinger Straße einbogen. Ihr Auto wurde gegen einen Baum geschleudert. Die beiden Frauen starben noch an der Unfallstelle.
Die Familien der getöteten Frauen treten in dem Verfahren als Nebenkläger auf. Neben den je 25 000 Euro haben ihnen die Angeklagten noch mehr Geld in Aussicht gestellt. In einem der Wagen lag ein Bargeldbetrag von rund 19 000 Euro. Die Herkunft des Geldes konnte zunächst nicht eindeutig geklärt werden. Es wurde mit den Autos beschlagnahmt.
Die Angeklagten gaben an, dass es sich um Geld des Vaters von einem von ihnen handelte. Die jungen Männer und der Vater verzichteten auf den Bargeldbetrag und geben es ebenfalls jeweils zur Hälfte an die Angehörigen von Selin und Merve.
Ob am Dienstag noch die Plädoyers kommen können, ist am Vormittag zunächst unklar gewesen. Es ist noch über einen Antrag der Verteidigung zu entscheiden. Wenn die Schlussvorträge gehalten werden, soll am Dienstag nach Ostern das Urteil in dem Raserprozess gefällt werden.
