Markgröningen Angeklagter gab sich wie älterer Bruder

Von Petra Häussermann
Im Mordprozess um Tabitha E. aus Asperg war der Angeklagte im Mai 2023 bereits zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Foto: dpa/Christoph Schmidt

Der verurteilte Mörder von Tabitha E., Naim A., steht wegen Vergewaltigung vor Gericht. Eine Zeugin hatte sich an die Polizei gewandt, wurde dort aber offenbar nicht ernst genommen.

Er ist wegen des schlimmsten Verbrechens, das man einem Menschen antun kann, bereits zu lebenslänglicher Haft verurteilt worden. Doch nun hat die Staatsanwaltschaft den Mörder der 17-jährigen Tabitha aus Asperg erneut angeklagt, dieses Mal wegen Vergewaltigung eines damals 15-jährigen Mädchens. Der 37 Jahre alte Mann hat laut Anklage gegen den ausdrücklichen Willen des Opfers sexuelle Handlungen vorgenommen. Er bestreitet die Vorwürfe.

„Später wurde es komisch“

Diese Tat soll im April 2021 in seiner Wohnung in Markgröningen geschehen sein, also 15 Monate vor dem gewaltsamen Tod von Tabitha. Zu dieser Zeit hatte sich der Angeklagte noch mit einer anderen Clique von minderjährigen Mädchen und Jungen als der von Tabitha umgeben. Dabei gab er sich gegenüber den Jugendlichen als deutlich jünger aus. „Am Anfang hat er sich wie ein älterer Bruder gegeben“, sagte eine Zeugin am Montag vor der 2. Großen Jugendkammer des Landgerichts Stuttgart. Man hörte gemeinsam Musik oder sah fern, chillte und der Angeklagte zeigte sich mit Essen und Trinken fürsorglich, bezeichnete eines der Mädchen als ‚seine kleine Schwester‘.

„Später wurde es komisch“, sagte die heute 21-Jährige mit leiser Stimme und erzählte stockend von deutlichen Grenzüberschreitungen, sexuellen Handlungen und einem Würgen am Hals. Immer wieder machte sich der Angeklagte Notizen in seinem bereits eng beschriebenen Block, stellte eigene Fragen direkt an die Zeuginnen an diesem Tag, besprach sich mit seinem Verteidiger.

Verqueres Frauenbild

Die Clique wusste, dass er 2015 aus seiner Heimat Syrien gekommen war und dort auch wohl noch Familie hat, hier auf dem Bau arbeitete und keine anderen, gleichaltrigen Freunde hatte.

Wie ein roter Faden zieht sich das verquere Frauenbild des Angeklagten durch alle Vernehmungen – damals wie heute – hindurch und es stellt sich beim Zuhören die Frage, ob nicht an unterschiedlichen Stellen Versagen vorliegt. So berichteten im ersten Prozess Arbeitskollegen des Angeklagten, ihn gemahnt zu haben, dass in Deutschland der sexuelle Umgang mit Minderjährigen strafbar ist, zur Polizei ging offenbar niemand.

Die heutige Zeugin jedoch ging noch vor dem Tod von Tabitha einmal zur Polizeistation in Markgröningen, berichtete dort von den seltsamen Vorfällen, die ihr und ihren Freundinnen mit dem Angeklagten widerfahren waren und wurde offenbar nicht ernst genommen: „Die Polizei hat gesagt, das bringt nichts, dann macht er auch eine Anzeige und so geht das dann immer weiter… also habe ich keine Anzeige erstattet.“

Aus den Schilderungen der Zeuginnen wird zudem eine mangelnde Impulskontrolle des Angeklagten ersichtlich: „Wenn er A sagte und ich B, wurde er sofort wütend“, berichtete eine andere Zeugin an diesem Verhandlungstag, eine 20-Jährige aus Markgröningen. Dann schmiss der 37-Jährige wutentbrannt mal einen Aschenbecher oder sein Handy an die Wand, trat das Gaspedal durch, wenn man gemeinsam mit seinem Auto in der Gegend herumkurvte.

Angeklagter streitet Vorwürfe ab

Das jetzige Opfer hatte bereits im Mordprozess 2023 als Zeugin zum Teil unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausgesagt und den Vorwurf ihrer Vergewaltigung gegen den Angeklagten erhoben. Im Gegensatz zum Mordprozess äußerte sich der Angeklagte nun in diesem Verfahren und stritt die Vorwürfe ab. Er vermutet, die Gruppe um Tabitha wolle ihn ‚fertig machen‘, damit er nie wieder aus dem Gefängnis kommt. In diesem neuen Verfahren kann unter Umständen die sogenannte besondere Schwere der Schuld festgestellt werden, was den Angeklagten weit über die 15 Jahre hinaus, die im Mordprozess als Strafe gegen ihn verhängt wurden, im Gefängnis halten würde.

Der Prozess wird am 17. Februar fortgesetzt, ein Urteil soll am 12. März gesprochen werden.

 
 
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