Markgröningen Drei Tote und drei Freisprüche

Von Martin Hein
Weil nach dem Unglück die Standfestigkeit der verbliebenen Tribünen in Zweifel gezogen worden war, wurde die Nachfeier auf den Marktplatz verlegt. Der Schock über das Unglück blieb. Foto: Armin Bäßler

Vor 75 Jahren stürzte beim Schäferlauf eine der Haupttribünen mit 1500 Personen ein.

Beim Schäferlauf 1951 krachte eine der mit 1500 Menschen besetzten Haupttribünen ein. Über 80 Personen wurden teils schwer verletzt. Für einen kleinen Jungen kam jede Hilfe zu spät, er verstarb kurz nach der Einlieferung ins Krankenhaus. Zwei Männer haben das Unglück ebenfalls nicht überlebt. Knapp ein Jahr später landete der Tribüneneinsturz vor dem Stuttgarter Landgericht. Alle Angeklagten wurden freigesprochen.

Wie jedes Jahr, war Markgröningen auch im August 1951 in allerbester Feierlaune. Schäferlauf war angesagt. Nachdem es wenige Tage zuvor geregnet hatte, war am Freitag, 24. August, dem Haupttag, ideales Wetter. Hochmotiviert sprinteten, wie jedes Jahr, die Schäferstöchter und Schäfersöhne sowie Schäferinnen und Schäfer auf der Jagd nach der Königskrone über das 300 Fuß lange Stoppelfeld. Über 1500 Zuschauer verfolgten dieses spannende Spektakel von den Tribünen. Der Hauptlauf war gerade vorüber, die Verkündung der Sieger im Gange, da geschah die Katastrophe – eine der beiden Haupttribünen, etwa 120 Meter lang mit elf übereinander gelagerten Bänken, geriet ins Schwanken und fiel innerhalb weniger Sekunden seitlich in sich zusammen.

Kleiner Junge unter den Opfern

25 Personen erlitten sehr schwere Verletzungen, 60 Menschen zogen sich leichtere Verletzungen zu. Die Schwerverletzten wurden mit Krankenwagen und teils auch mit Privatfahrzeugen ins Ludwigsburger Kreiskrankenhaus geschafft. 20 Personen mussten sofort operiert werden. Durch den Einsatz der Landespolizei, des DRK sowie der US-Armee sei allen Verletzten innerhalb einer Stunde ärztliche Hilfe zuteil geworden. Für den anderthalbjährigen Peter R. aus Sillenbuch kam jedoch jede ärztliche Hilfe zu spät. Er erlitt durch Holztrümmer einen Schädelbruch und starb kurz nach der Einlieferung ins Ludwigsburger Krankenhaus. Die Mutter des Jungen erlitt einen Nervenzusammenbruch. Zwei Männer hatten sich ebenfalls so schwere Verletzungen zugezogen, dass sie wenige Tage später verstarben.

Die Festleitung beschloss, das Programm nach dem Unglück zu Ende zu bringen, was von einem Teil Zuschauer heftig kritisiert wurde. Die Nachfeier des Schäferlaufes wurde, weil man die Stabilität der noch stehenden Tribünen anzweifelte, auf den Marktplatz verlegt. Augenzeugen berichteten, dass das Zusammenrutschen der Tribüne ganz überraschend erfolgte, allerdings habe die den Platz abzäunende Außenwand schon mehrmals leicht geschwankt, war im Enz- und Metter-Boten zu lesen. Diese primitiven Holztribünen seien schon bei mehreren Schäferläufen verwendet worden, zudem wurde bemängelt, dass die einzelnen Bänke schlecht oder gar nicht durch Winkelhaken abgestützt waren, so erkläre sich das seitliche Zusammenrutschen.

Der Schäferlauf 1951 stand offensichtlich unter keinem guten Stern. Bereits am Vortag ereignete sich ein Unfall. An einem Stand mit Wurströsterei in der Nähe der Apotheke schüttete die Standinhaberin Spiritus auf ihre noch glühende Kohlen, dabei entstand eine Stichflamme, die die Kleidung zweier in der Nähe stehender Frauen in Brand setzte. Eine der beiden Frauen riss sich die Kleider vom Leibe und erlitt so nur leichte Brandverletzungen, während die andere wie eine brennende Fackel davonrannte, bis sie schließlich von zwei besonnen Männer zu Boden geworfen wurde, und die beiden Helfer die Flammen mit anderen Kleidungsstücken erstickten. Diese Frau musste mit schweren Brandwunden ins Krankenhaus eingeliefert werden.

Bei der Sitzung des Kreisrates am 27. August 1951 verkündete Oberregierungsrat Dr. Heubach, dass sofort umfangreiche Ermittlungen nach der Ursache des Unglücks eingeleitet worden seien um Klarheit zu schaffen. Der Vizepräsident und Kreistagsabgeordnete Dr. Carl Schaefer, der selbst am Unglückstag Gast auf dem Schäferlauf war, verurteilte mit scharfen Worten die Bauart der Holztribüne und sagte, dass dieser Bau mit einer grenzenlosen Gewissenlosigkeit erstellt und in allen Teilen mangelhaft gebaut worden sei.

Viele Nägel gingen ins Leere

Kreisbaumeister Müller präsentierte erste Ermittlungsergebnisse und sagte vor dem Ludwigsburger Kreistag, dass derjenige Schuld trage, der schlechte Arbeit geleistet habe. So sei in Erfahrung gebracht worden, dass von den 1800 Nägeln ein großer Teil ins Leere ging. Es sei auch festgestellt worden, dass Sicherungspfosten nur 25 bis 30 Zentimeter tief in den Boden getrieben worden seien. Weitere Ermittlungen hätten ergeben, dass dasselbe Holzgerüst schon seit vielen Jahren immer wieder aufs Neue verwendet worden sei.

Am 8. Juli 1952 begann vor dem Landgericht Stuttgart die Hauptverhandlung gegen die wegen fahrlässiger Tötung angeklagten Personen, den Zimmermann Georg S., Bauingenieur Helmut M. und Kreisbaumeister Z.. Den drei Angeklagten wurde vorgeworfen, den Bau der Tribüne beim Schäferlauf nicht in genügender Weise ausgeführt, beziehungsweise überwacht zu haben. Die Vorwürfe gegen den Zimmermann Georg S. lauteten, dass die Verpflockung nicht ausreichend tief in das Erdreich getrieben wurde, außerdem habe er morsche Bretter nicht rechtzeitig ausgetauscht. Bauingenieur M. habe infolge nicht genügender Aufmerksamkeit die konstruktiven Mängel sowie die handwerklich von Zimmermann Georg S. gemachten handwerklichen Fehler übersehen. Dem Kreisbaumeister Z. wurde zur Last gelegt, dass er trotz Fehlens jeglicher zeichnerischer und statischer Unterlagen für die Seitentribüne, diese nur auf Grund einer kurzen Besichtigung als in Ordnung befunden habe. Er habe auch schwere konstruktive Mängel außer Acht gelassen.

Keiner der Angeklagten hatte berücksichtigt, dass die Tribüne auf einem Untergrund aufgebaut wurde, der ein Gefälle von 3,5 Prozent aufwies. Der Angeklagte Zimmermann Georg S. äußerte den Verdacht, dass jemand aus Neid oder Rachsucht ein Versteifung gelöst haben könnte, um das Unglück herbeizuführen. Eine Vermutung die schließlich nicht belegt werden konnte.

Am Samstag, 19. Juli 1952 erfolgte das überraschende Urteil in dem Gerichtsverfahren um den Tribüneneinsturz. Das Gericht sei nicht in der Lage, hohe Strafen zu verhängen, sagte der vorsitzende Richter zum Beginn der Urteilsverkündung. Ein Hauptgrund des Einsturzes sei zweifelsfrei der Regen gewesen, welcher den Boden ziemlich aufweichte. Bauingenieur M. habe nicht die Verpflichtung übernommen, den Aufbau der Tribüne zu beaufsichtigen. Dem Kreisbaumeister Z. könne man nicht den Vorwurf ersparen, dass er bei der Besichtigung der Tribüne ausdrücklich darauf habe hinweisen müssen, dass die Sicherheit des Bauwerks ohne die dringend notwendigen Pläne nicht begutachtet werden könne. Um über die Angeklagten Kreisbaumeister Z. und Bauingenieur M. urteilen zu können bedürfe es nach Ansicht der Richter anderer Tatsachen.

 
 
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