Markgröningen Tabitha-Mörder erneut verurteilt

Von Petra Häussermann
Der verurteilte Mörder der 17-jährigen Tabitha (hier beim damaligen Prozess) wurde erneut verurteilt – diesmal wegen Vergewaltigung. Foto: /Oliver Bürkle

Der bereits verurteilte Mörder der 17-jährigen Tabitha ist am Mittwoch zusätzlich wegen Vergewaltigung und vorsätzlicher Körperverletzung zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden.

Mit dem Verfahren hier und unserem Urteil ist klargestellt, dass mehreren jungen Mädchen Unrecht geschehen ist und die Rechtsgemeinschaft entsprechend reagiert“, betonte der Vorsitzende Richter Matthias Merz in der Urteilsbegründung. Zudem stellte die Kammer mit dem Prozess fest, dass der 37 Jahre alte Angeklagte aus Syrien nicht nur die Gewalttat im Juli 2022 an Tabitha, sondern gut ein Jahr zuvor im April 2021 eine Vergewaltigung an einem 15-jährigen Mädchen in seiner Wohnung in Markgröningen begangen hat, was für den Vollzug der Strafe und eine Therapie relevant werden kann.

Keine Chance auf Bewährung nach 15 Jahren

„Der Angeklagte verfügt über ein ganz schwieriges Bild von der sexuellen Selbstbestimmung junger Mädchen und Frauen, er war seinen Opfern im Alter und Intellekt überlegen und hat die jungen Menschen mit großzügigen Zuwendungen fest an sich gebunden“, beschrieb Merz die Täterpersönlichkeit des 37-Jährigen. Der machte sich während der gut einstündigen Urteilsverkündung immer wieder Notizen und fragte nur sporadisch bei der Übersetzerin etwas nach.

Für die Verbüßung seiner lebenslangen Freiheitsstrafe für den Mord an Tabitha macht das Urteil heute für den Angeklagten zwar keinen Unterschied. Denn im Gegensatz zu manch anderen Ländern gibt es in Deutschland als Höchststrafe nur einmal die lebenslange Haft, die frühestens nach 15 Jahren erstmals überprüft wird. Hat sich der Gefangene gut verhalten und wird ihm eine günstige Sozialprognose attestiert, kann – muss aber nicht – ein Gericht den Rest der Strafe zur Bewährung aussetzen und der Angeklagte somit freikommen.

Mit der zusätzlichen Feststellung der sogenannten Schwere der Schuld folgte die 2. Große Strafkammer dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Diese Strafverschärfung bedeutet, dass die sonst zulässige mögliche Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung nach 15 Jahren im Gefängnis ausgeschlossen ist. In Deutschland käme der 37-Jährige somit nicht mehr in Freiheit. Im Raum steht auch seine Abschiebung nach Syrien.

Die Kammer wies den Vorwurf des Angeklagten, die Clique wollte ihn mit falschen Beschuldigungen fertigmachen, entschieden zurück. Zum einen sei der Freundeskreis um das Vergewaltigungsopfer ein ganz anderer als der von Tabitha, sagte Richter Merz. Darüber hinaus habe die Kammer keinerlei Zweifel an der Glaubwürdigkeit aller gehörten Zeugen und keinerlei Belastungseifer feststellen können.

Im Gegenteil: Das Opfer in diesem Verfahren habe im Mordprozess als Zeugin zunächst nur eine Andeutung gemacht und nicht weiter darüber reden wollen. Erst als ihr die Möglichkeit geboten wurde, unter Ausschluss der Öffentlichkeit die Fragen des Gerichts zu beantworten, habe sie von den sexuellen Handlungen des Angeklagten erzählt, die strafrechtlich eine Vergewaltigung sind.

Polizei hatte von Anzeige abgeraten

Denn unter den Jugendlichen, die in den Jahren 2020 und 2021 mit dem Angeklagten abhingen, hatte sich nach einigen Vorfällen von übergriffigem Verhalten an den minderjährigen Mädchen gegen deren Willen das Gefühl festgesetzt, nicht gegen den Mann anzukommen. Schließlich hatte auch die Polizei einmal von einer Anzeige abgeraten.

„Für Erwachsene mag es schwer nachvollziehbar sein, dass die Jugendlichen dennoch weiterhin mit dem Angeklagten in seiner Wohnung chillten oder seine Fahrdienste in Anspruch nahmen, von denen sie angesichts der schlechten ÖPNV-Situation in der Gegend abhängig schienen“, erläuterte Merz in der Urteilsbegründung weiter. Genau das aber habe der Angeklagte ausgenutzt.

 
 
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