Mordprozess Freudental Mit Alkohol schnell unbeherrscht

Von Petra Häussermann
Der Prozess gegen die Freudentalerin findet vor dem Landgericht Heilbronn statt.  Foto: Bernd Weißbrod/dpa Foto: Bernd Weißbrod/dpa

Ehemalige Freunde und Liebschaften der Angeklagten im Prozess um versuchten Mord mit Brennspiritus kamen zu Wort.

Bei der Anhörung ehemaliger Freunde und Partner der Angeklagten im Prozess um den versuchten Mord von Freudental waren die Richterinnen und Richter der 1. Schwurgerichtskammer nicht zu beneiden: Wie auch immer sie die Fragen stellten, die meisten Zeugen erinnerten sich plötzlich nicht mehr so richtig, widersprachen sich selbst, nuschelten unverständlich ins Mikrofon oder behaupteten empört, so hätten sie das bei der Polizei aber nicht gesagt.

Dabei steht für die 41 Jahre alte Angeklagte viel auf dem Spiel. Sieht die Kammer die Anklage bestätigt, wonach die Frau im Oktober vergangenes Jahr einen Bekannten mit Brennspiritus begossen und angezündet hat, droht ihr eine mehrjährige Freiheitsstrafe. Die im Allgäu geborene Frau blieb bislang bei ihrer einstigen Aussage vor der Polizei, das Opfer habe sich selbst in Brand gesteckt. Einige der Männer im Zeugenstand konnten nicht verbergen, dass sie auf keinen Fall der Angeklagten schaden wollen, und räumten oft nur auf zähe Nachfrage Aussagen ein, die sie bereits bei der Polizei getroffen hatten.

Gleichzeitig kämpfen einige der Zeugen selbst mit psychischen Schwierigkeiten und Alkoholproblemen. Mal bestand „nur ein freundschaftliches Verhältnis“, mal eine „Beziehung von ein paar Wochen“, oder nur eine „Sauffreundschaft“. Immer wieder war die Rede von Zurückweisung und verschmähter Liebe im Verhältnis zwischen Angeklagter und Opfer.

Plötzlich starke Stimmungsschwankungen

Einen bewussten Angriff auf das Leben des Opfers trauten ihr alle diese Männer im Zeugenstand keinesfalls zu. Die beharrlichen Nachfragen des Gerichts brachten allerdings den einen oder anderen Vorfall ans Licht, den die Herren der Dame zuvor auch nicht zugetraut hätten. Am Ende mussten alle einräumen, die Angeklagte hatte starke plötzliche Stimmungsschwankungen und reagierte nach dem Konsum von Alkohol häufig unbeherrscht.

Die jüngste Beziehung, ein 52 Jahre alter Koch aus Bietigheim, hatte ein Problem damit, als die Freundin wenige Tage vor der Tat bei ihm eine Flasche Schnaps in kurzer Zeit leerte. Ein paar Mal sei er auch bei ihr zu Hause gewesen, und ja, da habe es schon chaotisch ausgesehen.  Er habe die Beziehung als „erst mal vorläufig eingestellt“ gesehen. Was die Angeklagte von ihm wollte, als sie ihn in der Tatnacht kurz vor Mitternacht anrief, konnte er nicht sagen: „Da habe ich mich fertiggemacht für die Arbeit und bin nicht rangegangen.“ Der Prozess wird am übernächsten Montag, 30. Mai, fortgesetzt. ⇥

 
 
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