Vor Veranstaltungsbeginn stand Mundelsheims Bürgermeister Boris Seitz mit dem Verstopfungspömpel („ich hab nichts anderes gefunden“) in der Hand auf einem Drohnenfoto von Mundelsheim. Anschaulich war dieses auf den Boden der Käsberghalle geklebt worden, um das Gebiet der Ortskernsanierung III zu zeigen und der Pömpel diente dem Bürgermeister als Zeigestock.
Mundelsheim Ortskernsanierung verständlich erklärt
Bürgermeister Boris Seitz und das Büro Steg Stadtentwicklung zeigen in einer Veranstaltung, wie die Wissensvermittlung von Förderinformationen für Eigentümer anschaulich funktioniert.
Denn es ging bei der sogenannten Förderinformation für private Eigentümer und Eigentümerinnen, die die Gemeinde und die Steg aus Heilbronn als Sanierungsträgerin am vergangenen Montagabend veranstalteten, um die Ortskernsanierung. Gleichzeitig war dies auch der Auftakt zur Ortskernsanierung, die drei Jahre lang, so Seitz, vorbereitet wurde. „Wir gehen jetzt ins Machen“, sagte er.
Mit der Veranstaltung sollten die privaten Eigentümer motiviert werden, durch Fördergelder ihre Gebäude zu sanieren und zu modernisieren. An die 100 Gäste waren gekommen, durchweg Besitzer von Gebäuden im Sanierungsgebiet. Auch Vereine, die auf diesem Gebiet Gebäude besitzen, können von den Fördermitteln profitieren, erklärte Guido Pahl, Projektleiter der Steg Stadtentwicklung, die schon die beiden Sanierungen Ortskern I und II für die Gemeinde organisiert hatte. Gemeinsam mit dem technischen Leiter der Steg, Steffen Brenner, erklärte er die Fördermöglichkeiten und die förderfähigen Arbeiten. Und zwar so anschaulich und unkompliziert, dass am Ende Boris Seitz seine Bürger geradezu zu Fragen drängen musste. Brenner brachte sogar Fotos seiner eigenen Wohnhaus-Sanierung mit, die er mit Fördermitteln und in Eigenleistung („es werden aber nicht mehr als 15 Prozent Eigenleistung gefördert“) umgebaut hatte.
Im ersten Schritt stehen 1,33 Millionen Euro zur Verfügung
1,33 Millionen Euro Fördermittel stehen Mundelsheim für diese Ortskernsanierung insgesamt zur Verfügung. Davon kommen 60 Prozent vom Land und 40 Prozent von der Gemeinde. „Aufstockungsanträge sind aber immer möglich“, so Pahl auf die Frage, was passiere, wenn der Fördertopf ausgeschöpft sei. Bis zu 60 Prozent werden bei einer Sanierung eines einzelnen Gebäudes gefördert. Pahl und Brenner erklärten Schritt für Schritt die Vorgehensweise.
„Wenn Sie gedanklich das Haus umdrehen und schütteln – alles, was dann nicht raus fällt, ist förderfähig“, so Pahl, „außer der Einbauküche“. Aus dem Ortskernsanierungs-Fördertopf können bis zu 30 Prozent der Baumaßnahme gefördert werden. Zusätzlich können, so Pahl, auch andere Fördermittel beantragt werden, insgesamt darf aber eine 60-prozentige Förderung nicht überschritten werden. Mit der Förderung der Modernisierung privater Gebäude sollen bauliche Nachteile und Mängel dauerhaft beseitigt werden, wenn das Haus aus städtebaulichen und wirtschaftlichen Gründen erhaltenswürdig ist. Es soll auch so saniert werden, dass es zum Ortsbild passt. Auch Abrisse von Gebäuden oder Scheunen werden gefördert, wenn danach wieder ein Wohngebäude errichtet wird.
„Es muss immer zuerst außen modernisiert werden, dann innen“, sagte Brenner. Fassade und Dach gingen immer vor, außer sie seien schon saniert. Die Wärmedämmung, Fenster und Türen oder die Heizung seien weitere förderfähige Umbauten. „Im Grunde ist alles immer eine Einzelfallentscheidung“, so Brenner. Auch Umbauten zur Barrierefreiheit können gefördert werden.
Im ersten Schritt bietet die Steg eine Beratung der Eigentümer vor Ort an und führt dann eine Modernisierungserhebung mit Sanierungsempfehlungen und Kostenschätzung durch – alles kostenlos. Nach Einholung der Kostenvoranschläge und neuerlicher Feinabstimmung mit der Gemeinde werden alle Punkte vertraglich festgehalten. Der Eigentümer muss vorfinanzieren und bekommt nach der Abnahme und dem Verwendungsnachweis durch die Steg die Förderung überwiesen.
