Keine „pestizidfreie Kommune“ nach BUND-Richtlinen zu sein, heißt nicht automatisch, dass Kommunen keinen Beitrag zum Natur- und Artenschutz leisten, wie folgende Beispiele zeigen.
Natur- und Artenschutz Was tun Bietigheim, Sachsenheim und Bönnigheim?
Keine Pestizide auf kommunalen Flächen, Bedingungen in Pachtverträgen, Blühwiesen oder Mähstreifen führen die Kommunen auf Anfrage an.
Wer ist in der Verwaltung für Natur- und Artenschutz verantwortlich?
Bietigheim-Bissingen hat laut Sprecherin Anette Hochmuth „nicht eine spezielle Person, die für den Artenschutz verantwortlich ist“. Viele seien beteiligt, Stadtgärtnerei oder Stadtplanung.
In Sachsenheim sei mit Alois Danner „eine Vollzeitstelle für den Naturschutz im weitesten Sinne mit einer ökologischen Fachkraft eingerichtet“, sagt Sprecherin Nicole Raichle. „Ein erheblicher Zeitanteil“ entfalle auf den Artenschutz.
Bönnigheim hat den Artenschutz beim Fachbereichsleiter Bauen und Planen, Peter Knoll, verankert. Speziell für das Thema sei „niemand benannt“, sagt Bürgermeister Albrecht Dautel.
Setzt die Verwaltung Pestizide ein?
Bereits Anfang der 1980er-Jahre hat Bietigheim-Bissingen den präventiven, flächigen Pestizideinsatz auf öffentlichen Grünflächen komplett eingestellt. Nur gegen den Staudenknöterichen lasse sich laut Hochmuth „in Einzelfällen“ punktuell der Einsatz von Herbizid nicht vermeiden. Auch werde generell nicht gedüngt, Ausnahmen sind die Sportplätze und die Liegewiesen im Freibad.
Auf den von Gärtnerei und Bauhof bewirtschafteten Flächen werden in Sachsenheim laut Raichle keine Pestizide eingesetzt. Selbes gelte in Bönnigheim, betont Bürgermeister Dautel.
Was wird gegen das Artensterben getan?
Ebenfalls in den 1980er-Jahren wurden in Bietigheim-Bissingen laut Hochmuth größere Rasenflächen in zweischürige Blumenwiesen umgewandelt und werden seither naturnah gepflegt. Beispielsweise 2018 wurden einige Wiesenbereiche in Insektenlebensräume umgewandelt und künftig entsprechend gepflegt. Jüngst sind Insektenhotels hinzugekommen, zudem soll ein Insektenlehrpfad entstehen (die BZ berichtete). Seit zwei Jahrzehnten werden im Straßenraum Verkehrsinseln und Randflächen naturnah angelegt und gepflegt.
In Sachsenheim werden innerorts Blühflächen mit insektenfreundlichen Pflanzen angelegt, sagt die Sprecherin. „Die gesamten städtischen Pflanzflächen des Baugebietes Sonnenfeld sind mit heimischem Saatgut umgesetzt“, nennt sie ein Beispiel. Im Außenbereich stellt Sachsenheim immer mehr gemulchte Flächen auf Mähwiesen um, damit sich „bunte artenreiche Wiesen entwickeln“. Dazu kommen Artenschutzmaßnahmen wie Fischtreppen. Böschungen und Wassergräben werden im „Schachtbrett-Muster“ gemäht. Zudem wird nur noch insektenfreundliche Beleuchtungen installiert. In Bebauungsplänen sind heimische und standortgerechte Pflanzen vorgeschrieben.
Auch Bönnigheim versuche, „auf öffentlichen Flächen Blühmischungen und entsprechende Pflanzungen vorzunehmen“, sagt Dautel. Und: „In unserem städtischen Wald schaffen wir Refugien, die Lebensraum für Vögel und andere Tiere sind.“
Gibt es bei der Verpachtung kommunaler Liegenschaften Auflagen?
In den landwirtschaftlichen und Kleingartenpachtverträgen der Stadt Bietigheim-Bissingen steht, dass der Pächter „chemische Spritzmittel auf das unumgängliche Maß einzuschränken“ hat. Hochmuth gibt zu bedenken: „Ein kommunales Verbot von – im Handel frei verkäuflichen und für den Einsatz in Haus- und Kleingärten zugelassenen – Pflanzenschutzmitteln ist in der Praxis nicht kontrollierbar.“ Als „pestizidfreie Kommune“ beim BUND wäre beispielsweise ein Verbot chemischer Pflanzenschutzmittel auf verpachteten städtischen Ackerflächen nötig.
In Sachsenheim gibt es bei Verpachtungen „kein grundsätzliches Pestizidverbot“, sagt Raichle, auch weil der Stadt oft nur ein (kleiner) Teil der Gesamtfläche gehöre. Bei zusammenhängenden Flächen verlange die Stadt geringere oder keine Pacht, wenn entsprechende ökologische Vorgaben wie späte Mahd oder ein Dünge- und Pestizidverzicht beachtet werden. Auch in Bönnigheim sind keine Regelungen in den Pachtverträgen enthalten.
