Neckarbrücken Besigheim Vorbereitung auf mögliche Sperrung

Von Gabriele Szczegulski
Im Landratsamt laufen laut Mitteilung schon die Vorbereitungen für eine eventuelle Vollsperrung der Neckarbrücken. Foto: /Martin Kalb

Landratsamt Ludwigsburg, Regierungspräsidium Stuttgart und das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Neckar antworten auf den offenen Brief der sechs Bürgermeister der Neckargemeinden.

Das Landratsamt Ludwigsburg bereite sich laut seinem Landrat Dr. Dietmar Allgaier „aktiv auf eine mögliche Sperrung der Neckarbrücke vor und wird die betroffenen Gemeinden natürlich in die Planungen einbinden“, so die Antwort auf eine Anfrage der BZ. Die sechs Bürgermeister Günther Pilz (Hessigheim), Jörg Frauhammer (Gemmrigheim), Boris Seitz (Mundelsheim), Uwe Seibold (Kirchheim), Dr. Florian Bargmann (Besigheim) und Christoph Herre (Walheim) hatten am vergangenen Donnerstag einen Brief in Sachen Sanierung und eventuelle plötzliche Sperrung der maroden Neckarbrücken in Besigheim veröffentlicht (die BZ berichtete).

Acht Forderungen der sechs Bürgermeister

Adressaten des offenen Briefes waren das Landratsamt Ludwigsburg (LRA), das Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) und das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Neckar (WSV). Die Bürgermeister stellen in dem Brief acht Forderungen: Beschleunigung von Planung und Bau, maximale Aufrechterhaltung der Befahrbarkeit, ein Verkehrs- und Notfallkonzept, kurzfristige verkehrslenkende Maßnahmen, Einrichtung eines Runden Tisches, Transparenz und regelmäßige Information, Sicherstellung des Fuß- und Radverkehrs sowie Prüfung von Interims- und Alternativlösungen. Auf BZ-Anfrage antworteten nun die Briefempfänger.

Im Bereich des Straßenverkehrs würde die bereits bestehende Umleitungsstrecke für den Schwerverkehr über die K 1625 und die B 27 auch im Falle einer Vollsperrung genutzt werden. Ergänzend sollen Verkehrsanlagen angepasst werden. Auch im öffentlichen Nahverkehr sowie im Schülerverkehr laufen laut Allgaier bereits Abstimmungen mit dem Linienbetreiber FMO und dem VVS.

Darüber hinaus stehe das Landratsamt in regelmäßigem Austausch mit dem Regierungspräsidium sowie der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung. Parallel untersuche die WSV, welche weiteren Stützmaßnahmen an der Brücke umgesetzt werden könnten, so das LRA. Für eine leistungsfähige Feuerwehrversorgung seien die Kommunen selbst verantwortlich. Auf Anfrage der BZ schreibt das WSV Neckar, dass es für den Brief der Bürgermeister „in der Sache nicht zuständig und falscher Adressat“ sei. Dem WSV gehört die Wehrbrücke mit den Betonstützen und dem Kraftwerk. Die Kanalbrücke in Richtung Ottmarsheim ist im Besitz des Landes. „Planung und Neubau der Brücke“ lägen laut Johanna Reek von der Fachbereichsleitung Schifffahrt in der Zuständigkeit des RPS.

Das RPS teilt mit, dass die Sperrung der Neckarbrücke in Besigheim nicht ausgeschlossen werden kann. Die Ersatzneubauplanungen der Neckarbrücke befänden sich in der weitestgehend abgeschlossenen Vorplanung, sagt Stefanie Paprotka vom RP. Planerisch zu berücksichtigen seien unter anderem die Wehranlage sowie das Kraftwerksgebäude und Teile der Kraftwerkstechnik. Die Vorplanung müsse daher noch mit der WSV-Verwaltung abgestimmt werden, danach werde mit der Entwurfsplanung begonnen.

In der Vorplanung, die Ende 2021 begonnen wurde, werden laut RPS verschiedene Varianten für die neu zu bauenden Bauwerke erarbeitet. Planung und Bau sollen so schnell wie möglich erfolgen. Daher wurden auch Varianten untersucht, die aus vorgefertigten Trägern bestehen und somit einen hohen Vorfertigungsgrad aufweisen und mit Kränen vor Ort montiert werden können. Diese Bauweisen führten zu einer Beschleunigung und Verkürzung der Sperrungen während der Bauzeit.

Bau einer temporären Behelfsbrücke dauert zu lange

Hinsichtlich der Überlegungen zu einer Behelfsbrücke während der Bauzeit merkt das RPS an, dass diese den Neckar als Bundeswasserstraße frei überspannen müssten. Hierdurch können sich erforderliche Stützweiten von 100 Metern oder auch mehr ergeben. Auch für eine temporäre Behelfsbrücke müssen technische Lösungen erarbeitet werden. Diese erforderlichen Planungsschritte sowie der Bau selbst würden einen noch längeren Zeitraum in Anspruch nehmen. Daher habe das RPS Überlegungen in diese Richtung nicht weiter verfolgt.

 
 
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