Neue Nutzung für Bietigheimer Industriegelände Platz für 200 neue Wohungen

Von Uwe Mollenkopf
Das Elbe-Areal mit den alten Fabrikgebäuden aus der Luft. Im Vordergrund sind Sky-Tower und Bahnhofsvorplatz zu sehen. Foto: Werner Kuhnle

In Bietigheim-Bissingen laufen die Planungen für das Elbe-Areal. Vorgesehen ist ein Mix aus Gewerbe und Wohnen. Am Dienstag berät der Gemeinderat.

Die Stadt Bietigheim-Bissingen soll ein neues Baugebiet bekommen. Am Dienstag beschließt der Gemeinderat über die Aufstellung eines Bebauungsplans für das Quartier zwischen Stuttgarter-, Wilhelm-, Hans-Stangenberger- und Austraße, dem ehemaligen Elbe-Areal.

Die rund 2,5 Fläche, die von der Bietigheimer Wohnbau erworben wurde, soll dazu genutzt werden, um neue Flächen für Wohnen und Gewerbe an zentraler Stelle gleich gegenüber dem Bahnhof zu schaffen. Auf dem seitherigen Parkplatz in der Wilhelmstraße soll ein Parkhaus mit Mobilitätsstation entstehen. Laut Vorlage ist an eine gemischte Nutzung mit circa 40 Prozent gewerblichen Flächen und 60 Prozent Wohnbauflächen gedacht. Die Zahl der neuen Wohnungen, die hier entstehen sollen, beläuft sich nach Auskunft von Anette Hochmuth, der Sprecherin der Stadt, auf rund 200.

Außen Gewerbe, innen Wohnen

Entlang der viel befahrenen Stuttgarter Straße sollen dabei die gewerblichen Nutzungen konzentriert werden, in den abgeschirmten Bereichen und im Übergang zur Aurainsiedlung die Wohngebäude. Gemäß den Richtlinien zur Mobilisierung von bezahlbarem Wohnraum sind circa 20 Prozent der Wohnflächen für Wohnungen mit vergünstigter Miete reserviert.

Das städtebauliche Konzept sieht vor, dass die denkmalgeschützten ehemaligen Fabrikgebäude im südöstlichen Bereich erhalten werden. Sie sollen in Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege um verträgliche Neubauten ergänzt und einer gewerblichen Nutzung zugeführt werden, heißt es in der Ratsvorlage. Unter Denkmalschutz stehen die ehemalige Unternehmervilla an der Ecke Stuttgarter Straße/Bahnhofstraße sowie die westlich angrenzenden Backsteingebäude entlang der Austraße inklusive Siloanlage und Brennofenhalle. Die Sheddach-Lagerhalle steht laut Stadt nicht unter Denkmalschutz, soll aber aufgrund der ansprechenden Klinkerfassade in das städtebauliche Konzept einbezogen werden.

Für den zentralen Bereich der seitherigen Produktionshallen ist eine neue Erschließungsstraße vorgesehen. Dort stellen sich die Planer eine dichtere Bebauung mit drei länglichen, fünfgeschossigen Baukörpern sowie zwei Punkthäuser mit sieben Geschossen und jeweils versetzten Dachgeschossen vor. Im Bereich nördlich der denkmalgeschützten Gebäude ist Platz für eine Kita. Was den seither unbebauten Grünbereich betrifft, ist eine aufgelockerte dreigeschossige Bebauung geplant, die den bestehenden Baumbestand integriert.

Um eine abgestimmte Planung für das Gesamtquartier darzustellen, seien im nordwestlichen Teil auch Grundstücke, die nicht im Eigentum der Bietigheimer Wohnbau stehen, in das städtebauliche Konzept einbezogen, heißt es in der Ratsvorlage. Die bestehende Häuserzeile entlang der Stuttgarter Straße soll am südlichen Ende durch einen viergeschossigen Gewerbeneubau mit versetztem Dachgeschoss ergänzt werden. Betont wird, dass der Baumbestand vor allem im westlichen Bereich des Areals soweit möglich erhalten bleibe.

Mit Blick auf den Verkehr soll das angrenzende Wohngebiet „Aurain“ nicht zusätzlich mit Ziel- und Quellverkehr des neuen Gebiets belastet werden, so das Ziel. Dieser soll weitestgehend auf der neuen Erschließungsstraße zwischen Austraße im Süden und Wilhelmstraße im Norden gebündelt werden. Damit kein Schleichverkehr im Wohngebiet entsteht, ist die Erschließungsstraße als „unechte Einbahnstraße“ geplant. Das heißt, der Fahrzeugverkehr wird in beiden Fahrtrichtungen zugelassen, aber am nördlichen Ende der Straße wird das Einfahren von der Wilhelmstraße aus verhindert. Aufgrund der Zunahme an Verkehr soll der Knotenpunkt B 27/Wilhelmstraße „ertüchtigt“ werden.

Nur Mindestmaß an Parkplätzen

Außerdem soll in Anlehnung an die Planungen im angrenzenden Bogenviertel ein Mobilitätskonzept mit umfangreichen Mobilitätsangeboten und restriktiven Maßnahmen für den motorisierten Individualverkehr umgesetzt werden. „Die private Parkierung im Quartier soll auf ein reduziertes Maß beschränkt und auch die öffentlichen Parkmöglichkeiten sollen sparsam gehalten und als Kurzparker angeboten werden“, heißt es dazu in der Vorlage. Der nicht im Areal zu realisierende Stellplatzbedarf soll in dem neuen Parkhaus geschaffen werden.

Fasst der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss, steht im nächsten Schritt die Anhörung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange an. Wenn alles optimal laufe, könne frühestens zum Jahresende 2021 ein Satzungsbeschluss erfolgen, so Sprecherin Anette Hochmuth. Eine Bebauung des Gebietes sei dann frühestens im Laufe des nächsten Jahres möglich.

Zweiter Anlauf für den Bebauungsplan

Pläne für ein Wettbüro in dem Gebiet hatten bereits 2018 den Gemeinderat auf den Plan gerufen. Dieser beschloss damals, für den gesamten Bereich westlich der Stuttgarter Straße bis zur Straße Im Aurain den Bebauungsplan „Stuttgarter-, Hans-Stangenberger-, Austraße“ aufzustellen. Danach folgte die Bürgeranhörung. Durch die Festsetzung der Art der Nutzung sollte das Plangebiet als Wohnstandort gestärkt und den Wettbüro-Plänen ein Riegel vorgeschoben werden.

Eine geänderte Lage ergab sich mit der angestrebten städtebaulichen Neuordnung im Bereich des Elbe-Areals und der Überplanung des bestehenden Parkplatzes in der Wilhelmstraße. Deshalb sollen nun das Bebauungsplanverfahren und die frühzeitige Beteiligung auf der Basis des vorgelegten städtebaulichen Konzepts neu aufgelegt werden, so die Stadtverwaltung.

Beschränkt werden soll das Verfahren auf den südlichen Teil des seitherigen Geltungsbereichs. Der nördliche Teil zwischen Wilhelmstraße und Im Aurain soll nicht weiter überplant werden, heißt es in der Ratsvorlage.

Info Der Gemeinderat der Stadt Bietigheim-Bissingen tagt in einer öffentlichen Sitzung am Dienstag, 9. März, um 18 Uhr im Großen Saal des Kronenzentrums, Mühlwiesenstraße 6 in Bietigheim-Bissingen. Auf der Tagesordnung stehen neben dem ehemaligen Elbe-Areal auch die Wahl eines Baubürgermeisters und der Erlass der Kitagebühren und der Entgelte für die Schulkindbetreuung aufgrund der Schließung der Kitas und Schulen durch die Corona-Verordnung.

 
 
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