Auf einem Flurstück, das bisher vorwiegend als Ackerland genutzt wird, soll im Greiner am Stadtrand von Oberriexingen eine landwirtschaftliche Berge- und Maschinenhalle sowie ein Bullenstall entstehen. Mit der Baugenehmigung für dieses Vorhaben beschäftigten sich die Gemeinderäte der Römerstadt in ihrer jüngsten Sitzung.
Oberriexingen Diskussion um landwirtschaftliche Halle mit Stall
Die Verwaltung schlägt vor, den Neubau auf einem Flurstück in Oberriexingen nur zuzulassen, wenn er das Verfahren in der „Steingrube“ nicht einschränkt. Der Gemeinderat widerspricht.
Erteilung, wenn sich keine Einschränkungen ergeben
Der Verwaltungsvorschlag lautete, das Einvernehmen mit dem Neubau der Halle und des Stalles zu erteilen, wenn sich dadurch keine Einschränkungen für das bereits laufende Bebauungsplanverfahren „Steingrube“ ergeben.
Im Zuge dieses Verfahrens sollen im Gewann „Steingrube“, in dessen unmittelbarer Nachbarschaft das landwirtschaftliche Flurstück liegt, der Neubau eines Penny-Marktes sowie des Haupthauses der Bäckerei Laier mit Backstube und Café entstehen. „Der vorgesehene Neubau der landwirtschaftlichen Halle und des Stalles liegt im Außenbereich und ist nicht durch einen Bebauungsplan der Stadt eingeschränkt. Wir sollten die Belange der Landwirtschaft berücksichtigen und dieses Vorhaben ohne eine Bedingung ermöglichen“, sagte der Oberriexinger Gemeinderat Liam Oberdorfer.
Bürgermeister Ron Keller erwiderte, dass es sich bei der gestellten Bedingung um eine reine Vorsichtsmaßnahme handele, um das durch einen Bürgerentscheid bestärkte Bauvorhaben in der „Steingrube“ nicht durch eventuelle Geruchsemissionen durch das landwirtschaftliche Anwesen zu gefährden, was ohnehin eher unwahrscheinlich sei.
Keller erinnerte auch daran, dass der Bauherr durch die Bedingung mit keinerlei zeitlichen Verzögerungen rechnen müsse, weil schon im Bebauungsplanverfahren „Steingrube“ alle Emissionen geprüft werden,
Bundespolitik: Bauvorhaben wie dieses unterstützen
Gemeinderat Oberdorfer sagte jedoch, dass es bundespolitisch so gewollt sei, landwirtschaftliche Bauvorhaben im Außenbereich zu unterstützen. „Für eine Bedingung bei der Genehmigung dieses Bauvorhabens sehe ich keine Notwendigkeit, auch nicht als reine Vorsichtsmaßnahme“, machte Oberdorfer deutlich. Schließlich sprach sich die Ratsmehrheit bei einer Enthaltung für eine Genehmigung des Neubauten der Halle und des Stalls ohne irgendeine Bedingung aus. Die Halle soll eine Länge von 49 Metern und eine Breite von 25 Metern haben bei einer Firsthöhe von 8,84 Metern.
In einem Abstand von zehn Metern zu dieser Halle wird ein Bullenstall mit einer Länge von 63,4 Metern und einer Breite von 22,15 Metern errichtet. Die Firsthöhe bei diesem landwirtschaftlichen Gebäude beträgt 8,83 Meter. Um den Stall herum soll es außerdem einen entsprechenden Auslauf für die Tiere geben.