Oberriexingen Grundsteuer: neue Hebesätze beschlossen

Von Michaela Glemser
Für Haus- und Grundstückseigentümer in Oberriexingen ändern sich die Hebesätze von Grundsteuer A und B. Foto: /Martin Kalb

Oberriexinger Gemeinderat  stimmt für aufkommensneutrale Gestaltung der Steuer.

In seiner jüngsten Sitzung hat sich der Gemeinderat dafür ausgesprochen, die Grundsteuerreform aufkommensneutral zu gestalten. Dafür sollen ab 1. Januar 2025 die Hebesätze der Grundsteuer A und B angepasst werden. Dennoch kann es zu Belastungsverschiebungen bei den einzelnen Grundstücksbesitzern kommen, wie Jessica Weleba von der Oberriexinger Kämmerei ausführte. Vor allem große unbebaute Grundstücke werden stärker besteuert.

Karlsruher Urteil macht Reform der Grundsteuer nötig

Hintergrund: 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer als verfassungswidrig eingestuft. Baden-Württemberg hatte daraufhin die Richtlinien für sein Landesgrundsteuergesetz reformiert.

Das sieht vor, dass die Berechnung der Grundsteuer B für Wohn- und Gewerbeflächen nach der Grundstücksgröße und den von den Gutachterausschüssen ermittelten Bodenrichtwerten erfolgen soll. Die tatsächliche Bebauung des Grundstücks spielt dafür keine Rolle mehr.

Der nach diesen Richtgrößen ermittelte Grundsteuerwert wird mit der im Landesgesetz verankerten Grundsteuermesszahl multipliziert. Daraus ergibt sich der Grundsteuermesswert, der wiederum mit den Hebesätzen der Kommunen multipliziert wird.

In Oberriexingen wurden die Hebesätze für die Grundsteuer zuletzt 2005 verändert und lagen seitdem konstant bei 380 von Hundert (v. H.) für die Grundsteuer B und bei 380 v. H. für die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Flächen. Ab 1. Januar 2025 soll der Hebesatz für die Grundsteuer A nun 880 v. H. betragen und für die Grundsteuer B 180 v. H.

Danach werden in die Stadtkasse künftig jährlich insgesamt rund 15.980 Euro statt 15.902 Euro an Einnahmen aus der Grundsteuer A fließen; Einnahmen aus der Grundsteuer B betragen dann voraussichtlich 367.794 statt 361.003 Euro. Die Mehreinnahmen bewegen sich in einem vergleichsweise geringen Rahmen, auf einzelne Grundstücksbesitzer kann aber eine merkliche Erhöhung der Steuerabgabe zukommen.

Für manche Hausbesitzer wird es billiger, andere zahlen mehr

Weleba führte dazu noch einige Beispiele an, um die Unterschiede zu verdeutlichen. So muss der Besitzer einer Doppelhaushälfte neueren Baujahrs mit einer Grundstücksfläche von 285 Quadratmetern und einem Bodenrichtwert von 380 Euro pro Quadratmeter ab 2025 nur noch 177 statt 253 Euro zahlen.

Für ein Einfamilienhaus mit einem älteren Baujahr und einer Grundstücksfläche von 570 Quadratmetern werden bei demselben Bodenrichtwert künftig 355 statt 102 Euro fällig.

Noch gravierender ist der Unterschied bei einem unbebauten Grundstück mit einer Größe von 509 Quadratmetern und einem Bodenrichtwert von 420 Euro pro Quadratmeter: Es kostet künftig 500 statt 41 Euro Grundsteuer.

Der Besitzer eines Mehrfamilienhauses mit einer Grundstücksfläche von 1320 Quadratmetern zahlt bei einem Bodenrichtwert von 380 Quadratmetern ab 2025 lediglich noch 75 statt 148 Euro. „Bei der neuen Grundsteuerreform liegt der Anreiz auch darin, Wohnraum zu schaffen“, sagte Bürgermeister Ron Keller.

Gemeinderat Florian Ott (Unabhängige Bürger Oberriexingen) verwies darauf, dass mit der Grundflächenzahl in den Bebauungsplänen auch das Maß der Bebauung eines Grundstücks festgelegt sei. Bürgermeister Keller erwiderte, dass diese Zahlen auch nachträglich noch verändert werden könnten.

Gremiumsmitglied Joachim Stecher (Oberriexinger Bürgerliste) regte an, künftig auch über eine Bauverpflichtung innerhalb einer bestimmten Frist bei Grundstücken in Oberriexingen nachzudenken. Im Laufe des Jahres 2026 können je nach der realen Entwicklung des Grundsteueraufkommens die Hebesätze auch noch einmal angepasst werden. Michaela Glemser

 
 
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