Bisher haben die Eltern bei der Aufnahme ihrer Kinder in die Kindertageseinrichtungen der Stadt das Anmeldeheft „Tageseinrichtungen für Kinder“ vom Evangelischen Landesverband erhalten. In jüngster Zeit hat sich jedoch gezeigt, dass eine Ordnung speziell für die Oberriexinger Kindertageseinrichtungen erstellt werden sollte.
Oberriexingen Neue Ordnung für die Kindergärten
Ab Herbst gilt eine neue Kita-Ordnung, die auch Erstattungen und Ausfallzeiten anders regelt.
Die Vertreter der Stadtverwaltung haben diese nun mit den Leitungsteams der Kindergärten erarbeitet. Hauptamtsleiterin Bettina Klepper hat die neue Ordnung in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats vorgestellt und dabei besonders auf diese Passagen hingewiesen, die gegenüber der bisherigen Vorlage geändert wurden.
Neue Regeln für Zugezogene
Danach können Familien, die ihren Zuzug nach Oberriexingen planen, ihren Bedarf für einen Betreuungsplatz und die Aufnahme des Kindes in eine Kindertageseinrichtung unter Angabe des Umzugsdatums zwar anmelden. Die Aufnahme des Kindes kann jedoch erst mit der offiziellen Anmeldung des Wohnsitzes in Oberriexingen erfolgen. Zudem muss das Personal der Stammgruppe beim Fehlen eines Kindes am ersten Fehltag spätestens bis 8.30 Uhr benachrichtigt werden. Da es in der Vergangenheit auch durch Arbeitskampfmaßnahmen zu zusätzlichen Schließtagen kam, wurde diese Möglichkeit auch in die neue Ordnung aufgenommen.
Belaufen sich die zusätzlichen Schließtage aus Gründen des Verantwortungsbereichs des Trägers auf mindestens fünf Werktage, wird eine Rückerstattung des Elternbeitrags in Höhe von 25 Prozent vorgenommen, bei zehn Schließtagen aus diesen Gründen in Höhe von 50 und bei 15 in Höhe von 75 Prozent. Bei 20 Schließtagen soll der volle Monatsbeitrag erstattet werden.
Bei vorübergehenden Reduzierungen der Öffnungszeiten besteht dieser Anspruch auf Beitragserstattung jedoch nicht. Ist das Kind, beispielsweise wegen einer Reha oder Kur, an mindestens drei aufeinanderfolgenden Wochen nicht im Kindergarten anwesend, kann mit einem Vorlauf von vier Wochen eine Rückerstattung für das Mittagessen beantragt werden.
“Oberriexinger Mappe“ kommt
Für die Zeit der Eingewöhnung in die Kindertagesstätte muss der volle Elternbeitrag geleistet werden, wenn die Eingewöhnung in die erste Monatshälfte fällt. Bei Eingewöhnung in der zweiten Monatshälfte wird nur der halbe Monatsbeitrag fällig.
Neue Ordnung gilt ab 2024/25
Die neue Ordnung gilt ab dem kommenden Kindergartenjahr 2024/2025. Weiterhin sollen auch die Anmeldeformulare für die Kindertageseinrichtungen auf die Oberriexinger Belange zugeschnitten werden, sodass statt des bisherigen Anmeldehefts ab dem Kindergartenjahr 2025/2026 eine „Oberriexinger Mappe für die Kindertagesstätten“ eingeführt werden soll.
Gemeinderat gibt grünes Licht
Gemeinderat Erich Bannert wollte wissen, wie groß der Verwaltungsaufwand bei einer möglichen Rückerstattung der Beiträge sei. „Wir haben uns dabei mit unserer Kämmerei abgestimmt und gehen davon aus, dass künftig nur in ganz seltenen Fällen der Elternbeitrag zurückerstattet werden muss“, betonte Hauptamtsleiterin Klepper. Die Gemeinderäte stimmten der neuen Ordnung für die Oberriexinger Kindertageseinrichtungen einhellig zu. Michaela Glemser