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Oberriexingen Richtlinien für die Gestaltung
Die Gemeinderäte wollen das historische Ortsbild auch im Sanierungsgebiet „Stadtkern III“ erhalten.
ie ersten Beratungsgespräche mit privaten Eigentümern haben bereits stattgefunden. „Unser erster Sanierungssprechtag kam sehr gut an. Mit der Festlegung der Gestaltungsrichtlinien für das Sanierungsgebiet ‚Stadtkern III‘ wollen wir nun sicherstellen, dass private Erneuerungsmaßnahmen nicht isoliert, sondern im Gesamtbild betrachtet werden“, erklärte Jasmin Kizler von der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH in der jüngsten Oberriexinger Gemeinderatssitzung.
Funktionelle Mängel beseitigen
Mit einheitlichen Vorgaben für die Gestaltung von Fassaden, Dächern, Fenstern, Türen, Werbeanlagen, Außenflächen, Garagen und Nebengebäuden sollen das historisch gewachsene und charakteristische Bild des Sanierungsareals, das rund 11,2 Hektar umfasst und durch die Hauptstraße und die Sachsenheimer Straße, die Elmestraße und Brunnengasse sowie durch die Krautgärten begrenzt wird, nachhaltig erhalten. „Wir wollen mitten im Ort kein Neubaugebiet entstehen lassen, sondern die Erneuerungen sollen sich harmonisch in den Bestand einfügen“, stellte Fachfrau Kizler klar.
Dennoch soll das Erscheinungsbild des betroffenen Stadtquartiers verbessert, funktionelle Mängel beseitigt, der Wert der Immobilien gesichert und die Attraktivität des Stadtviertels verbessert werden. Die Gestaltungsrichtlinien schreiben beispielsweise Satteldächer mit mindestens 45 Grad-Neigung vor, eine naturfarbene Ziegeleindeckung und allseitige Dachvorsprünge. Die Farbgestaltung der Fassade sollte mit den Verantwortlichen des Sanierungsgebiets „Stadtkern III“ abgestimmt werden. Insgesamt ist bei den Fassaden eine Kombination aus Holz- und Putzflächen möglich. Dachaufbauten und Dacheinschnitte müssen ebenfalls im Vorfeld besprochen werden. „Die Dächer und Fassaden sind ortsbildprägende Details, bei denen wir die Sanierungsziele genau im Auge behalten wollen“, unterstrich Kizler.
Erster Neubau entsteht
Ein erstes Sanierungsvorhaben wird bereits in der Austraße 4 in Angriff genommen, wo das bestehende Gebäude abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt werden soll. Der Abbruch des Gebäudes wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Oberriexingen für das Sanierungsgebiet mit rund 30.000 Euro bezuschusst. Dies ist die maximale Fördersumme für private Sanierungsmaßnahmen. Diesem Neuordnungsvorhaben stimmten die Gemeinderäte einhellig zu, ebenso den Gestaltungsrichtlinien.
