Parken Neues Parkkonzept bei Rewe

Von Carolin Domke
Für Rewe-Kunden sind 90 Minuten Parken frei, danach kostet es. Bei Überschreiten der Höchstparkdauer werden mindestens 20 Euro fällig. Damit sollen Dauerparker abgeschreckt werden.⇥ Foto: MARTIN KALB

Der Supermarktbetreiber hat einen externen Anbieter zur Überwachung der Parkdauer beauftragt. Dauerparker sollen damit abgeschreckt werden.

Seit dem 17. November gilt auf dem Rewe Parkplatz in der Karl-Heinz-Lüth-Straße 2 in Sachsenheim eine Parkzeitregelung: 90 Minuten kostenlose Parken sind erlaubt, bei einer Überschreitung werden mindestens 20 Euro fällig. Die Parkdauer von eineinhalb Stunden für den Einkauf zu überschreiten, hält Geschäftsführer Alexander Weigelt jedoch für unwahrscheinlich. Denn „die durchschnittliche Einkaufsdauer beträgt 30 Minuten,“ sagt er. Die neuen Regelungen treffen jedoch nicht bei jedermann auf Zustimmung, wie in den sozialen Medien und einem Leserbrief über „Parkplatzabzocke“ zu entnehmen ist.

Dauerparker abschrecken

Weigelt hat sich für ein Parkkonzept entschieden, das von der Firma Parkdepot betreut wird. Er wolle mit der beschränkten Parkzeit „lediglich Dauerparker abschrecken.“ Gerade an den Wochenenden, wenn der Supermarkt stark besucht ist, war dies laut Weigelt ein Problem. So stehen seit der Einführung 15 bis 20 Parkplätze mehr zur Verfügung. Ein paar Anfragen für das Mieten eines Stellplatzes hätte es auch schon gegeben. Das wird über den Anbieter Parkdepot geregelt.

Beim Rewe-Parkplatz handelt es sich um einen Privatparkplatz, was den Besitzer dazu berechtigt, die Parkdauer über einen Parkraumbewirtschafter überwachen zu lassen. Das bedeutet auch, dass der Fahrer mit dem Supermarktbetreiber einen Vertrag beim Befahren des privaten Stellplatzes eingeht. Überschreitet man die angegebene Parkdauer, begeht man eine Vertragsstrafe. Anders als im öffentlichen Raum handelt es sich bei einem Verstoß also nicht um ein Bußgeld, welches über die StVO-Novelle 2020 geregelt ist. Laut dieser liegen die Kosten in einem Rahmen zwischen 20 und 40 Euro. Die Vertragsstrafe orientiere sich an den Sätzen des offiziellen Bußgeldkatalogs, sagt der Geschäftsführer. An der Vertragsstrafe verdiene er allerdings nichts. Diese gehen zu 100 Prozent an die Parkdepot. Lediglich die Mieteinnahmen werden zu 50 Prozent geteilt.

Bei dem System der Firma Parkdepot handle es sich um ein „kundenfreundliches Konzept“. Statt eine Schranke oder einen Parkscheinautomaten zu bedienen, muss der Fahrer lediglich den Parkplatz befahren.

Sensor scannt Kennzeichen

Dabei wird über einen Sensor, der außen am Gebäude installiert ist, das Kennzeichen bei der Ein- und Ausfahrt gescannt und die Fahrzeugmarke registriert. Eine Parkscheibe ist außerdem nicht notwendig. Das System sei durch die DEKRA geprüft und damit datenschutzkonform zertifiziert, heißt es auf der Website des in München ansässigen Parkraumbewirtschafter. Die Besucher des Supermarkts müssen daher „keine Angst“ haben, meint Weigelt. Zudem gilt bei der Überschreitung eine Toleranz von zehn Minuten, bis die Dauer der Parkzeitüberschreitung gezählt wird.

Wer sich nach dem Einkauf noch beim Bäcker Clement Zeit für einen Kaffee lassen möchte, braucht sich keine Sorgen machen, dass ihm bei der Zeitüberschreitung von eineinhalb Stunden ein Knöllchen droht. Hier ist Alexander Weigelt mit dem Bäcker im Gespräch, um eine praktikable Lösung zu finden. Aktuell sei durch das Aufenthaltsverbot in Cafés dieser Punkt jedoch „nicht relevant“. Eine Möglichkeit wäre, das Kennzeichen bei einem Cafébesuch zu melden, damit es in der „White List“, der Liste für Freiparker, aufgeführt wird.

Es wurden auch schon Strafen storniert. Da sei Parkdepot kulant, sagt Weigelt. Zum Beispiel weil das Fahrzeug defekt war. Man müsse einfach mit ihm reden, dann wäre für das Wochenende auch mal ein Freischein möglich. Wenn Besuch komme oder wenn das Wohnmobil zum Herrichten vor dem Urlaub kurz abgestellt werden muss.

Der Obi Baumarkt in Bietigheim-Bissingen hatte vor einiger Zeit ebenfalls eine Parkzeitüberwachung durch einen externen Dienstleister beauftragt. Dieses System habe sich Weigelt angesehen, doch sich dagegen entschieden. Es habe mehrere Probleme gegeben, darunter wohl Schwierigkeiten, das Kennzeichen zu melden, was viele Strafzettel für die Mitarbeiter zur Folge hatte. Mit dem aktuellen Dienstleister ist er sehr zufrieden, weshalb auch in seiner Filiale in Bönnigheim auf dieses Konzept gesetzt wird. Ob es Besucher abschreckt, wie in den sozialen Medien gedroht wird, wird sich zeigen.

 
 
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