Planungen Neue Regeln fürs Industriegebiet

Von Uwe Deecke
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Lauffener Feld II“, im Gebiet in der Verlängerung des Autohauses in Richtung Westen, will die Verwaltung keine Beherbungsbetriebe zulassen. ⇥ Foto: Martin Kalb

Die beiden Bebauungspläne „Lauffener Feld II“ sowie „Schmiedsberg“ geändert werden, um mögliche neue Nutzungen zu regeln.

Bereits im letzten Jahr gab es den Beschluss, den Bebauungsplan für ein Grundstück an der Industriestraße zu ändern, nachdem dort ein Beherbergungsbetrieb geplant war. Ein Hotelbetrieb wollte sich dort gegenüber der Firma Joker ansiedeln, was im Gemeinderat auf wenig Gegenliebe stieß. Im neuen Entwurfsbeschluss sollen mögliche Konflikte zwischen den bereits vorhandenen Betrieben und zukünftigen Beherbergungsbetrieben vermieden werden, insbesondere lärmimmissionsrechtliche Konflikte.

Keine Beherbungsbetriebe

Aus diesem Grund will die Verwaltung hier solche Betriebe nicht zulassen. Weiter nördlich besitzen die Theo-Lorch-Werkstätten seit vielen Jahren ein Grundstück, die bereits in Ludwigsburg, Bietigheim und Großbottwar Menschen mit Behinderungen Arbeitsmöglichkeiten schaffen. Zur Auswahl stehen Tätigkeiten in technischen Werkstätten wie Metall, Montage oder Verpackung. Darüber hinaus sind Garten- und Landschaftspflege, Maler- und Lackierarbeiten, hauswirtschaftliche oder Verwaltungstätigkeiten beliebte Arbeitsbereiche.

Auf 50 bis 60 Arbeitsplätze schätzt Bürgermeister Albrecht Dautel den Umfang der neuen Nutzung im bestehenden Gewerbegebiet.

Allgemeines Gewerbegebiet

Hier soll auch die Festsetzung der Dachbegrünung so angepasst werden, dass Flachdächer und flach geneigte Dächer bis zu einer Neigung von acht Grad grundsätzlich zu begrünen sind. Dies diene dazu, dem allgemeinen Insektensterben entgegenzuwirken sowie eine Verbesserung der Abflussregulation des Niederschlagswassers zu erreichen, argumentiert die Verwaltung.

Im Bebauungsplan „Schmiedsberg“ östlich der Industriestraße ist man schon weiter, denn hier soll der Satzungsbeschluss erfolgen. Problematisch waren hier die Vorgaben für ein bestehendes Gewerbeobjekt, das verkauft werden soll. Um eine neue Nutzung möglich zu machen, soll hier das „Sondergebiet – Textilhandel und Produktion“ in ein allgemeines Gewerbegebiet umgewandelt werden. Nachdem Verkaufsverhandlungen der Eigentümer des „Modelands“ gescheitert waren, wurde der Antrag auf Bebauungsplanänderung gestellt. Dabei sollen die gleichen Festsetzungen gelten wie im vorhandenen Gewerbegebiet. Aus der Bürgerschaft kam die Anregung, die Grundflächenzahl von 0,6 auf 0,7 zu erhöhen. Diese Anregung könne, so die Verwaltung, im laufenden Verfahren nicht berücksichtigt werden, da die Erhöhung der Grundflächenzahl aufgrund der zusätzlichen Versiegelung einen höheren Eingriff in Natur und Landschaft zur Folge hätte, was zu neuen Ausgleichsmaßnahmen führen würde.

Bei den Anregungen während der öffentlichen Auslegung kam insbesondere von der Stuttgarter „terranets bw“ die Forderung, hier den Schutzstreifen der Kraichgauleitung freizuhalten, an die die Neckarenztalleitung anschließen soll und den Ringschluss des Gachhochdrucknetzes ermöglichen soll (die BZ berichtete). Hier sind in Richtung Lauffen am Neckar zwei Varianten im Gespräch, die auch den Bönnigheimer Gemeinderat noch beschäftigen werden.

Info Weitere Themen der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am Donnerstag um 18 Uhr im Sitzungssaal des Rathaueses sind die Besetzung des Gutachterausschusses, der Umbau der Straßenbeleuchtung im Bereich Mörikestraße sowie die neue Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für die Sondernutzung öffentlicher Straßen. Am Freitag wird um 18 Uhr der Forstbetriebsplan 2020 vorgestellt und erläutert. Auch der Betreuungsvertrag mit dem Kreis wird dann Thema sein.

 
 
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