Es ist der 30. Verhandlungstag, an dem endlich und endgültig vor der 9. Großen Strafkammer des Heilbronner Landgerichts eine der aufwendigsten Beweisaufnahme der letzten Jahre geschlossen nach vollen neun Monaten wurde. Die drei aus Albanien stammenden Männer im Alter zwischen 28 und 29 Jahren stehen unter der Anklage, innerhalb einem knappen Jahr in 20 Einzelfällen nächtliche Einbrüche im gesamten Kreisgebiet begangen und dabei einen Schaden von gut 300.000 Euro verursacht zu haben. Die Überlänge des Prozesses resultiert ausschließlich aus dem Verhalten der drei Angeklagten – sie schwiegen monatelang.
Prozess Bandendiebe sollen fast acht Jahre hinter Gitter
Beim vorletzten Prozesstag gegen drei mutmaßliche Bandendiebe hat die Staatsanwaltschaft hohe Strafen beantragt.
Strafmilde bei Geständnissen
Das änderte sich erst Mitte August dieses Jahres, nachdem die Gerichtsvorsitzende zum wiederholten Mal darauf hinwies, dass bei Geständnissen die vom Gesetz vorgegebenen Freiheitsstrafen entsprechend abgemildert werden können. So konnte sich das Gericht in mehreren Sitzungen außerhalb des Prozesses erst jetzt zusammen mit der Staatsanwältin und den Verteidigern dahingehend einigen, bei Geständnissen Freiheitsstrafen bis höchstens siebendreiviertel Jahren zu verhängen. Die Vorsitzende Richterin hatte am ersten Verhandlungstag im Dezember 2024 schon auf mögliche Strafmilde bei Geständnissen hingewiesen.
Die Staatsanwältin ist in ihrem gestrigen Plädoyer nunmehr erneut darauf eingegangen und hat die entsprechenden Strafanträge gestellt. Sie ist auch überzeugt, dass die drei Männer in der Zeit von 30. Juli 2023 bis zum 13. März 2024 in den insgesamt 20 angelasteten Fällen nächtliche Einbrüche verübte, die über das normale Maß weit hinaus gingen: Gemeinschaftlicher schwerer Bandendiebstahl, so der Tenor.
Fokus auf Bietigheim-Bissingen
Alle drei Angeklagten bewohnten damals eine Unterkunft in der Talstraße in Ludwigsburg, von wo aus sie nächtens ausschwärmten und mit entsprechendem Werkzeug ausgerüstet hauptsächlich in Bietigheim-Bissingen, aber auch in Leonberg, Ludwigsburg, Tamm und Lorch auf Beutejagd gingen. Ausschließlich Privathäuser- und Wohnungen waren betroffen. Mit Hammer, Schraubenzieher und Brecheisen verschafften sie sich auch Zugang in Gebäude, die besonders gesichert waren.
Dies bezeichnet die Anklägerin als besonders hartnäckige Begehungsweise. Bei den Einbrüchen fielen dem Trio hauptsächlich Bargeld, Schmuck und Uhren, auch andere Goldwaren in die Hände. Man habe sich auch nicht vor schwerer Arbeit gescheut, und zum Beispiel an der Wand befestigte Tresore einfach mit Gewalt abgerissen und mitgenommen und dabei einen beträchtlichen Sachschaden hinterlassend. Die Anklägerin zählt in ihrem Plädoyer die Taten auf, wobei die Angeklagten nicht in allen Fällen Beute machten.
Aufgrund der recht spät abgegebenen Geständnisse und der glaubhaften Reue über die Taten, zeigt die Anklage ein gewisses Verständnis und beantragte für den hauptbeschuldigten 28-Jährigen eine Freiheitsstrafe von sieben Jahre und neun Monate. Der zweite Angeklagte soll nach dem Antrag lediglich sechs Monate weniger, nämlich sieben Jahre und drei Monate hinter Gitter, während der Dritte im Bunde gleichwohl wegen gemeinschaftlichen Bandendiebstahls zu sechs Jahre und neun Monate Freiheitsstrafe zu verurteilen sei. Dabei betont die Staatsanwaltschaft, was zuvor schon das Gericht mehrfach erwähnte, dass ohne Geständnisse durchaus Freiheitsstrafen im zweistelligen Bereich möglich wären.
Verteidiger fordern mildere Strafe
Für die drei Verteidiger sind die beantragten Strafen etwas zu hoch gegriffen: Sie fordern einen Nachlass davon von mindestens sechs Monate, somit sieben Jahre und drei Monate für den hauptbeschuldigten, sowie sechseinviertel, beziehungsweise sechsdreiviertel Jahre für die beiden Angeklagten. Nach dem Antrag der Staatsanwältin haben die Angeklagten bei den nächtlichen Diebesausflügen Beute in Höhe von 487.000 Euro gemacht. Diesen Betrag möge laut dem Antrag das Gericht von den Angeklagten über das Urteil abschöpfen, beziehungsweise als Wertersatz für Tasterträge einziehen. Die Urteilsverkündung ist für Montag angesetzt. Bernd Winckler
