Prozess Betriebsratsvorsitzende gegen VR-Bank Der Zoff setzt sich fort

Von Michael Soltys
Die Zentrale der VR Bank in Ludwigsburg.: Noch immer kehr hier keine Ruhe ein. Foto: /Oliver Bürkle

Der Konflikt in der VR Bank Ludwigsburg um die Bezahlung der freigestellten Betriebsrätin Andrea Widzinksi landet vor dem Arbeitsgericht. Ist eine gütliche Einigung noch möglich?

Eigentlich sollte längst wieder alles in Butter sein bei der VR Bank Ludwigsburg. Bei der Vertreterversammlung hatte der Vorstand um Timm Häberle sein Bemühen um Harmonie und gute Zusammenarbeit mit dem neu formierten Betriebsrat betont. Dessen langjähriges Mitglied Andrea Widzinski war kurz zuvor von ihren Betriebsratskollegen als Vorsitzende abgewählt worden – auf Betreiben des Bank-Vorstands, dem es im Zuge der Fusion gelungen sei, einen Keil in den Betriebsrat zu treiben. So jedenfalls mutmaßten damals öffentlich Vertreter der Gewerkschaft Verdi (die BZ berichtete).

Fragile Harmonie

Doch mit der Harmonie ist es nicht weit her. Das wurde am Mittwoch vor dem Arbeitsgericht in Ludwigsburg deutlich. Dort trafen sich Widzinski und Vorstandsmitglied Heiko Herbst vor dem Richter, begleitet von ihren Anwälten. Der Grund: Der Vorstand hatte Widzinskis Gehalt im vergangenen Jahr massiv gekürzt, vor Gericht war die Rede von fast 1000 Euro monatlich. Als damalige Betriebsratsvorsitzende war Widzinski freigestellt, sie ist es bis heute. Ihr Gehalt richtete sich nach ihrer Tätigkeit als Sachbearbeiterin nach der Freistellung und ihren möglichen Aufstiegschancen, die sie als Betriebsrätin verpasst hat. Und eben hier setzte die VR Bank den Hebel an. Für die bisherige Eingruppierung der Betriebsrätin habe sich keine Legitimation gefunden, sagte die Rechtsanwältin der VR Bank vor Gericht. Das Gesetz lasse bei dieser Bewertung nur einen sehr engen Spielraum.

In Gesprächen mit der BZ hatten Vorstandsmitglied Herbst und seine Rechtsanwältin durchblicken lassen, dass sie in der Bezahlung Widzinskis auch ein „Compliance-Thema“ sehen, dass also bindende Vorschriften im Unternehmen nicht eingehalten worden seien. Unter anderem wegen einer viel zu hohen Eingruppierung habe Klaus Volkert, langjähriger Betriebsratschef bei VW, ins Gefängnis gehen müssen. Die Absetzung Widzinskis als Betriebsratsvorsitzende stehe mit der Gehaltskürzung in keinem Zusammenhang, das sei eine interne Angelegenheit der Mitarbeitervertretung. Bei der Fusion der drei genossenschaftlichen Banken aus Besigheim, Markgröningen/Asperg und Ludwigsburg seien sämtliche Posten und Funktionen unter die Lupe genommen worden, also auch die Vergütung des Betriebsrats. „Der Sachverhalt eignet sich nicht dazu, jemanden loszuwerden“, sagte die Rechtsanwältin.

Ein Gütetermin

Über diese Argumentation kann Andrea Widzinski, die seit 36 Jahren bei der Bank beschäftigt ist, nur den Kopf schütteln. Sie sieht sich schikaniert. „Natürlich hat das was mit meiner Arbeit als Betriebsrätin zu tun.“ Ihr Rechtsanwalt wies vor dem Arbeitsgericht darauf hin, dass vor der Fusion in der Vorgänger-Bank ein hoher Aufwand betrieben worden sei, um die Bezahlung festzulegen, daran seien auch Anwälte beteiligt gewesen. Niemand habe damals festgestellt, dass rechtliche Grundsätze missachtet wurden.

Bei der Verhandlung am Mittwoch handelte es sich um einen Gütetermin, wie er in arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen üblich ist. Richter Falk Meinhardt drängte geradezu auf eine „niederschwellige Einigung“ zwischen den Kontrahenten, die jetzt an zwei Terminen im August noch einmal miteinander sprechen wollen. Seiner Wahrnehmung nach sei der Prozess auch ein Zeichen dafür, dass die Fusion der drei Banken „suboptimal“ verlaufen sei. Viele Leute in der Bank seien nicht mitgenommen worden.

Widzinskis Rechtsanwalt verwies in diesem Zusammenhang auf eine Vielzahl individualrechtlicher Klagen von Mitarbeitern der Bank. Was Vorstandsmitglied Heiko Herbst prompt zurückwies. Dass angesichts von 700 Mitarbeitern bei einigen bei der Fusion etwas schief gelaufen sein, sei kein Zeichen für ein generelles Problem.

 
 
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