Ein Foto, das zwei der Angeklagten mit einem von Europol gesuchten Verbrecher zeigt, hat am Dienstag im Verfahren um zwei bestechliche Mitarbeiter der Stuttgarter Staatsanwaltschaft für Aufregung gesorgt. Die Anwälte dieser Angeklagten beantragten die Aussetzung des Verfahrens, weil die Staatsanwaltschaft dieses Foto nicht vorab zu den Akten gegeben habe.
Prozess Foto bringt Verfahren ins Stocken
Die Angeklagten hatten laut Beweisen der Staatsanwaltschaft Verbindungen zu einem europaweit gesuchten Kriminellen.
Vor der 8. Großen Strafkammer des Landgerichts Stuttgart müssen sich ein Wachtmeister und die Mitarbeiterin einer Geschäftsstelle der Staatsanwaltschaft sowie drei Männer aus der Sicherheitsbranche wegen Bestechlichkeit und Bestechung verantworten. Zwei von ihnen stehen für die Ermittler in Zusammenhang mit den Rivalitäten der Branche mit Brandanschlägen und Schüssen im vergangenen Jahr in Tamm (die BZ berichtete).
Mehr als zwei Jahre lang Daten und Dokumente abgefragt
Ihre Ermittlungen zu dem beauftragten Mord an einem Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes in Tamm im Mai vor einem Jahr führte die Sonderkommission „Frost“ auf die Spur der beiden 35 und 36 Jahre alten Männer und ihre Verbindung zur Stuttgarter Staatsanwaltschaft. Sie hatten über mehr als zwei Jahre immer wieder bei den beiden Justizbeschäftigten Daten und Dokumente aus Verfahren abgefragt – und überaus bereitwillig erhalten.
An diesem zweiten Verhandlungstag berichtete die Hauptsachbearbeiterin des Bestechungskomplexes, der in Stuttgart verhandelt wird, über die gewonnenen Erkenntnisse. Von überwachten Gesprächen am Handy und im Auto erfuhren die Beamten, dass ein Angeklagter dem Wachtmeister einmal einen Umschlag mit Geld in einer Pizzeria übergab, die beiden anderen der Justizangestellten ein Armband und eine Halskette im Wert von etwa 220 Euro als Gegenleistung für die gelieferten vertraulichen Informationen schenkten.
Im Gegensatz zu dem Wachtmeister konnte die Mitarbeiterin, die wohl einmal eine kurze Zeit lang liiert waren, im internen System der Staatsanwaltschaft nicht nur nach Namen und Verfahrenslisten suchen, sondern auch Dokumente wie Haftbefehle oder Durchsuchungsbeschlüsse einsehen, erläuterte die Zeugin im Gerichtssaal. Erst dieser Schritt wird demnach vom System protokolliert und gewährte den Ermittlern so Einblicke, wann welche Daten abgefragt worden waren.
Beschäftigte nahmen Akten mit nach Hause
Beide ehemals bei der Staatsanwaltschaft Beschäftigten nahmen auch Akten mit nach Hause, die Mitarbeiterin zwei, die ihren gewalttätigen Exmann betrafen, die die Polizei bei der Durchsuchung in den Wohnungen der beiden entdeckte, sagte die Polizeibeamtin weiter.
Bei der Festnahme der drei anderen Angeklagten stellten die Ermittler wertvolle Uhren, jede Menge Bargeld, Quarzhandschuhe und Pfeffersprays sowie zahllose Handys und ihnen zugeordnete Bankkarten sicher. „Zu einem fairen Verfahren gehöre: Akten für alle“, monierten einige der Anwälte, nachdem die Oberstaatsanwältin die Zeugin nach einem Foto fragte, auf dem ein europaweit gesuchter Krimineller mit zwei der Angeklagten zu sehen ist, und dieses dann als Fotokopie den Verfahrensbeteiligten zur Verfügung stellte.
Damit wollte die Anklägerin eine Aussage des 35-Jährigen widerlegen, er kenne niemanden der anderen abgefragten Personen. Bei der Überwachung tauchte auch ein Gespräch des befreundeten Mitangeklagten mit jenem Kriminellen auf, bei dem er ihn darüber informierte, dass „bei ihm einiges sauber sei, jedenfalls in Stuttgart“.
