Prozess Schmuck und Geld für Informationen

Von Petra Häussermann
Es stehen Verdächtige, darunter zwei Mitarbeiter der Stuttgarter Staatsanwaltschaft, wegen Korruption vor dem Stuttgarter Landgericht. Am Mittwoch war der Prozessauftakt. Foto: /Oliver Bürkle

Seit Mittwoch stehen zwei Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft und ihre Auftraggeber wegen Weitergabe von Interna im Tammer Auftragsmord vor dem Stuttgarter Landgericht.

Bereitwillig haben zwei Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Stuttgart über einen langen Zeitraum an zwei Kriminelle umfangreich Interna weitergegeben. Seit Mittwoch stehen sie mit diesen Auftraggebern, darunter der mutmaßliche Anstifter eines Auftragsmordes in Tamm, und einem Mithelfer vor Gericht in Stuttgart.

Die Staatsanwaltschaft Heilbronn, die in diesem Fall ermittelt hat, wirft dem 36 Jahre alten Wachtmeister und der 48 Jahre alten Mitarbeiterin einer Geschäftsstelle der Stuttgarter Behörde die zigfache Verletzung von Dienstgeheimnissen und Bestechlichkeit vor.

Als Gegenleistung nahmen die beiden demnach Geld und Schmuck für ihre Dienste an. Der in Untersuchungshaft sitzende Wachtmeister ließ sogar Akten verschwinden, noch bevor die Vorgänge in der Behörde erfasst worden waren, um ein Ermittlungsverfahren zu verhindern. Sie tauchten bei der Hausdurchsuchung wieder auf.

Die selben Drahtzieher wie im Auftragsmord von Tamm

Nach dem Anschlag in Tamm 2025 auf einen jungen Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma, den dieser überlebte, stießen die Ermittler neben Streitigkeiten in der Security-Szene auf Korruptionsvorwürfe in der Staatsanwaltschaft Stuttgart mit denselben Drahtziehern. Sie sollen der Anklage zufolge von 2022 bis 2025 die beiden Mitarbeiter der Stuttgarter Behörde zur Weitergabe von vertraulichen Informationen angestiftet haben. Der Fall rund um die Schüsse in Tamm wird bereits am Landgericht Heilbronn verhandelt (siehe Text unten).

In einer sogenannten Verteidigererklärung räumte einer der mutmaßlichen Drahtzieher ein, „immer nur für sich selbst Anfragen zu Ermittlungen gestellt zu haben.“ Sein mitangeklagter Freund habe ihm erklärt, „er kenne jemand, da könne man ganz einfach nachfragen“. Mit den Justizbeschäftigten selbst habe er nie Kontakt aufgenommen. Allerdings gab er dann zu, der Mitarbeiterin einmal „ein Armband und eine Kette von der Messe“ gemeinsam mit dem Freund nach Hause gebracht zu haben.

Den Wert dieses Modeschmucks schätzte die Staatsanwaltschaft auf rund 220 Euro, der Wachtmeister nahm demnach rund 3000 Euro für seine Dienste an. Einer der Verteidiger hielt der Staatsanwaltschaft nach Verlesung der Anklageschrift entgegen, dass die weitergegebenen Informationen nicht besonders sensibel waren und keine Strafverfolgung vereitelt hätten.

Den Ex-Justizbeschäftigten, die bereits ihre Jobs los sind, drohen wegen Bestechlichkeit und Verletzung von Dienstgeheimnissen Freiheitsstrafen von mehreren Jahren, auch für Bestechung und Vorteilsgewährung sieht das Strafgesetz bis zu fünf Jahren Gefängnis vor.

Angeklagten wollen zur Sache aussagen

Zum Auftakt des Prozesses machte lediglich der wegen Beihilfe angeklagte 30-Jährige von seinem Recht Gebrauch, zur Person und zur Sache zu schweigen. Die übrigen Angeklagten berichteten zu ihrem Werdegang und wollen auch noch zu den Tatvorwürfen Stellung beziehen.

Innerhalb von zehn Verhandlungstagen will die 8. Große Strafkammer des Landgerichts Stuttgart die Vorwürfe und jeweiligen Beteiligungen aufklären und das Urteil sprechen.

 
 
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