Prozess um Erweiterung Breuninger: Schlappe für Ludwigsburg

Von Frank Ruppert
Das Breuningerland im Tammerfeld soll erweitert werden. ⇥ Foto: Oliver Bürkle

Der VGH kassiert den Bebauungsplan für das Breuningerland. Die geplante Erweiterung erscheint nun fraglich. Tamm und Bietigheim-Bissingen freuen sich über ihren Erfolg bei Gericht.

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat auf Antrag der Städte Tamm und Bietigheim-Bissingen den Bebauungsplan „Heinkelstraße Nord“ der Stadt Ludwigsburg vom 4. Dezember 2018 für unwirksam erklärt. Damit ist die auf diesem Bebauungsplan beruhende Erweiterung des Breuningerlands erstmal in Frage gestellt.

Das Urteil erging im Anschluss an die mündliche Verhandlung des 3. Senats vom 25. April. Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen. Die Stadt Ludwigsburg kann binnen eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesverwaltungsgericht erheben.

Das sagen die Kläger Bietigheim-Bissingen und Tamm

Bietigheim-Bissingens Oberbürgermeister Jürgen Kessing und Tamms Bürgermeister Martin Bernhard freuen sich über das Urteil, wie sie gemeinsam erklären. Beide Stadtoberhäupter verbinden damit die Hoffnung, dass die Stadt Ludwigsburg nun einen neuen Bebauungsplan aufstellt, der nicht nur die Belange der Innenstadt Ludwigsburgs, sondern auch der umgebenden Kommunen berücksichtige.

Auch die Region könne nun gebeten werden, mit einem Planungsgebot die Stadt Ludwigsburg zu einer besseren Abwägung der Interessen aller betroffenen Kommunen, deren Einzelhandelssituation und im Falle Tamms auch der verkehrlichen Belange, zu bewegen.

Nicht erwünscht sei ein Rückfall auf die „alten Zeiten“, die zur Zeit des Baues des Breuningerlands geherrscht haben. Seinerzeit war eine noch stärkere Erweiterung des Einkaufszentrums möglich. Diese liege jedoch in niemandes Interesse. Vielmehr zählen die Kommunen darauf, dass die Anpassung an die heutigen Gegebenheiten von Ludwigsburg angemessen wahrgenommen wird. Bernhard rechnet nicht mit einem Weiterführen des Rechtsstreits: „Wir werden das jetzt hoffentlich in gemeinsamer Abstimmung hinkriegen.“

Das sagt die Stadt Ludwigsburg zum Urteil

Der Bebauungsplan „Heinkelstraße Nord“ war das Ergebnis eines mehrjährigen Entwicklungsprozesses, bei dem die Interessen des Unternehmens, der Stadt Ludwigsburg und der Nachbarkommunen berücksichtigt worden sind, und zu dem auch der Verband Region Stuttgart seine regionalplanerische Zustimmung erteilt hatte, teilt die Stadt Ludwigsburg mit.

Es sei damals gelungen, die ursprünglich vom Breuningerland beabsichtigte Erweiterung von 10 000 Quadratmetern in eine maßvolle Lösung von insgesamt 2500 Quadratmetern für Gastronomie und Dienstleistung umzuwandeln. Aus Sicht der Stadt Ludwigsburg war das ein guter Kompromiss.

Nun gelte wieder der ursprüngliche Bebauungsplan „Tammer Feld Sondergebiet“. Damit unterliege das Einkaufszentrum nahezu keinerlei Einschränkungen hinsichtlich der dort möglichen Nutzungen. „Das ist natürlich auch nicht im Sinne der Stadt Ludwigsburg selbst, die selbstverständlich ihre eigene Innenstadt im Blick behalten muss“, so die Mitteilung der Barockstadt. Ob akuter Handlungsbedarf bestehe und wie die nächsten Schritte aussehen werden, entscheide die Stadt nach Vorliegen der Urteilsbegründung.

Welche rechtlichen Auswirkungen dieses Urteil auf die aktuell erteilte Baugenehmigung und die bestandskräftige Bauvoranfrage hat, werde in dem separat dazu laufenden Rechtsverfahren zu klären sein.

Das sagen die Einzelhändler zum Urteil

Dr. Edith Klünder, 1. Vorsitzendes des Vorstands bei Luis, dem Verein der Einzelhändler der Ludwigsburger Innenstadt vereint, zeigte sich zwiegespalten. Einerseits können sie nachvollziehen, dass die Nachbargemeinden das Einkaufszentrum gerne kleiner halten wollten. Allerdings ergebe sich durch das Urteil nun eine Unsicherheit bei der weiteren Planung. Der 2018 gefundene Kompromiss sei eigentlich ganz gut gewesen. „Es komme ihr so vor als ginge es bei dem Normenkontrollantrag ums Prinzip“, so Klünder. Klar sei aber auch, dass durch das Urteil oder das Begrenzen der Erweiterung noch keine Innenstadt gerettet sei.

Sven Schaller, 1. Vorsitzender der Aktiven Unternehmer, begrüßt die Entscheidung des VGH: „Die Notwendigkeit einer Vergrößerung des Breuningerlands und einer Ausweitung der dortigen Sortimente sehe ich aus Konsumentensicht nicht.“ Er preist die Vorteile des Einkaufens in Bietigheim-Bissingen mit kurzen Wegen und guter Struktur an.

 
 
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