„Lügner, Lügner“ – der Angeklagte, der im Oktober vergangenen Jahres in einer Unterkunft in Häfnerhaslach einen Mitbewohner in zwei Fällen nicht unerheblich mit einem Messer – oder einem ähnlichen Gegenstand – verletzt haben soll, ließ sich bei der Vernehmung des zweiten Zeugen am vierten Verhandlungstag nur durch wiederholte Aufforderung beruhigen.
Prozess vor dem Landgericht Angeklagter sorgt mit Rufen für Unruhe
Bei der Verhandlung gegen einen 25-Jährigen, der einen Mitbewohner verletzt haben soll, verwickelt sich ein Zeuge in Widersprüche.
Richter maßregelt Angeklagten
Dem Vorsitzenden Richter Martin Liebisch platzte der Kragen, als der mutmaßliche Täter die Ausführungen des 31-Jährigen wiederholt durch Zwischenrufe in arabischer Sprache gestört hatte: „Ich untersage ihnen mit Nachdruck diese impertinente Form der Beeinflussung von Zeugenaussagen. Und schon gar nicht in einer Sprache, die ich nicht verstehe.“ Daraufhin entschuldigte sich der seit Oktober Inhaftierte, musste jedoch auch im weiteren Verlauf der Verhandlung immer wieder durch seinen Verteidiger und/oder seine Dolmetscherin zur Räson gebracht werden.
Zunächst war eine Assistenzärztin der Chirurgie vom Klinikum Bietigheim vernommen worden, sie äußerte sich lediglich zu den Verletzungen, die das Opfer an jenem 16. Oktober vergangenen Jahres erlitten hatte und die durch die Medizinerin erstbehandelt worden waren. Ungleich zäher gestaltete sich die Vernehmung des eingangs genannten zweiten Zeugen, einem Handwerker aus dem Enzkreis, der im Tatzeitraum „drei oder vier Tage“ in jenem Haus ein Zimmer bezogen hatte, in welchem auch der Tatverdächtige und dessen Opfer lebten.
Gemäß Polizeiprotokoll vom 20. Oktober hatte der Zeuge, der mangels ausreichender Deutschkenntnisse ebenfalls eine Dolmetscherin zur Seite gestellt bekam, mitgeteilt, der Angeklagte habe beim ersten Mal ein Messer in der rechten Hand mit sich geführt und beim Streit seinen Widersacher am linken Oberarm verletzt gehabt. In der Verhandlung konnte er sich zunächst eigenen Aussagen zufolge nicht mehr an eine Messerattacke erinnern, nach mehrfacher Aufforderung durch Martin Liebisch, den Hergang nochmals genauer zu rekapitulieren, verstrickte er sich weiterhin in Widersprüche, obwohl er mittlerweile sicher war, der mutmaßliche Täter habe ein Messer oder ähnliches in der linken Jackentasche bei sich gehabt und mit diesem sein Opfer verletzt.
Auch, wie es danach weitergegangen sein soll, wusste der Zeuge nicht mehr mit Sicherheit zu sagen. Denn einmal teilte er mit, eine Bekannte habe sich um den Verletzten gekümmert, während er den Angeklagten zur Rede gestellt habe, bei einer folgenden Version habe er sich ausschließlich um die Verletzungen seines Mitbewohners gekümmert und diese versorgt.
„Da passt nichts zusammen“
Auch Verteidiger Thorsten Binder konnte den Ausführungen des Zeugen nicht folgen und bemühte nochmals das Protokoll vom 20. Oktober, in welchem dieser ausgesagt haben soll, er sei durch Schreie wach geworden und habe dann das Opfer bereits blutüberströmt erblickt, von einer Messerattacke sei keine Rede gewesen.
„Das deckt sich in keiner Weise mit Ihrer heutigen Aussage, da passt hinten und vorne nichts zusammen.“ Der Zeuge teilte mit, er habe die Aussagen damals ohne Hinzuziehen eines Dolmetschers zu Protokoll gegeben, und seine Deutschkenntnisse seien ziemlich dürftig.
Auch dem Angeklagten wurde es abermals zu viel und er verlangte, eine Anzeige gegen Falschaussage geltend zu machen, Liebisch verwies darauf, diese im Vernehmen mit seinem Verteidiger zu beantragen und das Ende der Verhandlung abzuwarten.
Bevor die Sitzung geschlossen wurde, beschwerte sich der Angeklagte, dass er mittlerweile seit sieben Monaten unschuldig in Haft sitze und psychisch schwer angeschlagen sei, was Liebisch merklich enerviert zur Kenntnis nahm. Der Prozess vor der Schwurgerichtskammer wird am Donnerstag, 7. Mai, ab 12 Uhr fortgesetzt.
