Prozess wegen räuberischer Erpressung in Bietigheim-Bissingen Angeklagter ist alkoholabhängig

Von Petra Häussermann
Vor der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts Heilbronn geht es aktuell um einen möglichen Fall von schwerer räuberischen Erpressung.⇥ Foto: Rena Weiss

Der Gutachter ist überzeugt, ohne eine Therapie wird der Mann sich immer wieder betrinken und Straftaten begehen.

Ohne eine Therapie werde sich der junge Mann immer wieder bis zum Umfallen betrinken und Straftaten begehen. Diese Überzeugung äußerte am Montag der psychiatrische Gutachter im Prozess um schwere räuberische Erpressung vor dem Landgericht Heilbronn. Der 23 Jahre alte Angeklagte habe laut Anklage im August vergangenen Jahres in einer Bahnhofskneipe in Bietigheim-Bissingen einen anderen Gast mit einem Bierkrug verletzt und ihm sein Handy abgenommen (die BZ berichtete).

Der Angeklagte sei nicht depressiv, habe keine Persönlichkeitsstörung, aber er habe eine psychische Abhängigkeit von Alkohol – so lautete das Fazit des Gutachtens von Dr. Thomas Heinrich. Alle ermittelten Werte sprechen dem Psychiater aus Weinsberg zufolge für einen regelmäßigen Alkoholkonsum, der den jungen Mann auch zu Straftaten verleitet. Die Staatsanwaltschaft hatte bereits die Unterbringung in einer Klinik für sinnvoll erachtet. Der Gutachter hält zwei Jahre für notwendig.

„Plötzlich gab es Geschrei“

Vergangenen Sommer war der Angeklagte bereits alkoholisiert am frühen Morgen in der Kneipe gelandet und von einem Gast, der am Spielautomaten sein Glück versuchte, zu mehreren Getränken eingeladen worden. „Wir unterhielten uns auf Englisch, so erfuhr ich seine tragische Lebensgeschichte“, berichtete der 46-Jährige im Zeugenstand. Als dieser ihn später jedoch um Bargeld anbettelte, lehnte der Angestellte eines Autozulieferers „energisch ab“. „Irgendwann ist er ziemlich lästig geworden und folgte meinem Bekannten auf die Toilette“, erinnerte sich die Begleiterin des 46-Jährigen nun im Gerichtssaal an den Vorfall. „Plötzlich gab es Geschrei, mein Bekannter rief, er hat mir das Handy weggenommen.“ Sowohl die Bedienung als auch die 40 Jahre alte Frau sahen den Angeklagten in Richtung einer Unterführung laufen, doch dann kehrte er zum Lokal zurück.

„Zunächst beteuerte er immer wieder, kein Handy zu haben, später verlangte er Geld für die Rückgabe des Telefons“, erzählte die Frau den Prozessbeteiligten weiter und bestätigte damit Schilderungen früherer Zeugen. Vorsitzender Richter Erich Thiel erklärte indes, dass der Vorwurf der räuberischen Erpressung nicht mehr gegeben sei. Damit verringert sich das Strafmaß für den Angeklagten erheblich. Schließlich sieht das Strafgesetzbuch für schwere räuberische Erpressung mindestens fünf Jahre Gefängnis vor. Körperverletzung und Diebstahl dagegen sind mit Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren belegt. Das Handy fanden die herbeigerufenen Polizeibeamten übrigens auf einer kleinen Grünfläche an der Unterführung.

Handgemenge wegen Handy

In der Kneipe entwickelte sich die Frage nach dem Handy zum Handgemenge, bei dem der Ältere den Jüngeren mit Fäusten abwehrte, der mit seinem Bierglas auf den Kopf des Opfers schlug. „Die Schilderungen passen zu den Verletzungen“, urteilte Rechtsmedizinerin Dr. Melanie Hohner, die von mindestens zwei Schlägen ausgeht: „Die stumpfe Gewalt beim Schlag mit dem noch ganzen Bierkrug verursachte eine Beule und ein Veilchen, der zweite mit dem zerbrochenen Krug, die sechs Zentimeter lange Schnittverletzung an der linken Stirnseite.“ In der Regel ist so ein Schlag nicht lebensgefährlich, ergänzte die Tübinger Medizinerin, das zeigten zahlreiche Untersuchungen der Kollegen in München, die „naturgemäß viel Erfahrung mit Kopfverletzungen durch Bierkrüge haben“. Verletzt jedoch eine Scherbe die Schlagader an der Schläfe, führt dies zu einem erheblichen Blutverlust. Der gebrochene Daumen des Opfers passe nach den Worten der Rechtsmedizinerin zu einem nicht professionell ausgeführten Faustschlag.

An diesem zweiten Verhandlungstag ging es auch um die Frage der Alkoholisierung vor allem des Angeklagten. Nüchtern war an diesem Morgen in der Kneipe wohl keiner der Beteiligten. Das Opfer erinnerte sich noch an drei bis vier Whiskeys, die Begleitung meinte nur, „ich bin Bardame, ich vertrage viel“. Ausgehend vom Alkoholtest im Krankenhaus gegen Mittag hatte der Angeklagte drei Stunden zuvor zur Tatzeit fast drei Promille intus. Gutachter Heinrich: „Er hatte wohl einen mittelschweren Rausch, nicht auszuschließen, dass er vermindert schuldfähig war.“ Der Prozess wird am 25. März fortgesetzt. Dann werden die Plädoyers vorgetragen und das Urteil gesprochen.

 
 
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