Raserprozess Daten aus der Unfallanalyse belasten Angeklagten

Von Heidi Falk
In dieser Position kam der Ford Focus, in dem die beiden Frauen saßen, zum Stillstand. Foto: KS-Images.de//Andreas Rometsch

Am 13. Verhandlungstag ging es vor allem um die Rekonstruktion des Unfalls durch einen Kfz-Gutachter. 

„Ich weiß, dass das schwere Kost ist. Wenn’s nicht geht, gehen Sie raus“, wandte sich der Vorsitzende Richter Norbert Winkelmann an die Angehörigen der beiden im März vergangenen Jahres auf der Schwieberdinger Straße in Ludwigsburg getöteten Frauen. Am Dienstag ging es weiter im als Ludwigsburger Raserprozess bekannt gewordene Fall, bei dem einem mittlerweile 33-Jährigen und seinem 35-jährigen Bruder versuchter Mord sowie deren 26-jährigem Cousin fahrlässige Tötung vorgeworfen wird. Die Brüder lieferten sich am Abend des 20. März 2025 ein illegales Autorennen. Der 33-Jährige kollidierte mit dem Auto der Frauen, die aus der Aral-Tankstelle fuhren. Die Frauen starben.

Am 13. Verhandlungstag vor der 19. Schwurgerichtskammer des Landgerichts Stuttgart stand vor allem die Rekonstruktion des Unfallhergangs durch den Kfz-Sachverständigen Daniel Redl im Fokus. Zig Fotos von den beteiligten Fahrzeugen, dem Mercedes S 550 mit 455 PS des 33-jährigen Angeklagten und dem Ford Focus, in dem die 22 und 23 Jahre alten Frauen saßen, wurden gezeigt. Eines schlimmer als das andere. Eltern und Geschwister der beiden Getöteten blieben stark, schauten sich ein ums andere Fotos an, die schwerst deformierte Autos zeigten. Der Unfallanalytiker berichtete von seinen Berechnungen, wie sich die beiden Autos verhalten haben mussten, welche Geschwindigkeiten zu welchem Zeitpunkt erreicht wurden und dann sagte er, was die Familien in bitteres Schluchzen versetzte: „Hätte er die vorgeschriebenen 50 Stundenkilometer eingehalten, wäre der Ford schon weg gewesen.“ Die beiden jungen Frauen hätten 4,8 Sekunden Zeit gehabt, um auf die andere Fahrbahnseite zu gelangen. Sie hätten überlebt. Und Redl setzte nach: „Selbst bei 118 Stundenkilometern wäre ein vollständiger Stillstand des Mercedes möglich gewesen.“ Gefahren ist der Angeklagte jedoch etwa 150 Stundenkilometer, das sei auch anhand der Tankstellenkameras rekonstruierbar.

Verstörende Videos und Fotos

In ein besonderes Licht setzte der erste Teil des Prozesstags diese Tatsache: Zwei Polizeibeamtinnen waren als Zeuginnen geladen, die unter anderem die Daten der Mobiltelefone ausgewertet hatten. Videos und Fotos zeigten die Angeklagten, die sich wohl als Gangster fühlen wollten. Sie filmten sich gegenseitig bei massiver Beschleunigung in ihren hochmotorisierten Fahrzeugen inmitten von Wohngebieten, im Hintergrund pumpte laute Musik aus den Boxen. Sie schossen mit Schreckschusspistolen aus Autofenstern. Es wurden Fotos von großen Geldsummen auf dem Handy des 33-jährigen Angeklagten gefunden. Der Kontrast zwischen diesem Verhalten und der Tatsache, dass eine niedrigere Geschwindigkeit die jungen Frauen hätte weiterleben lassen, traf wohl jeden im Gerichtssaal.

Einen Reaktionsverzug könne man dem Todesfahrer jedoch nicht vorwerfen, so Redl. War das Gaspedal 2,5 Sekunden vor der Kollision noch voll durchgedrückt, brauchte der damals 32-Jährige eine Sekunde, um die Information, dass ein Auto aus der Tankstelle fährt, zu verarbeiten und zu bremsen. Die 1,5 Sekunden bis zum Zusammenprall reichten jedoch nicht, beim Aufprall betrug die Fahrtgeschwindigkeit noch 128 Stundenkilometer.

Unter anderem diese Daten seien am Auszug des Event Data Recorders (EDR) ablesbar, so Redl. Sicherheitsrelevante Daten werden im Airbagsteuergerät abgespeichert, wenn das Auto einen Unfall erkennt. Die Daten umfassen die fünf Sekunden vor und nach dem Aufprall; unter anderem Geschwindigkeit, Gaspedalstellung, Bremsvorgänge und Gurtstatus.   Heidi Falk

 
 
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