Regelungen in Bietigheim-Bissingen Kitas öffnen schrittweise

Von bz
Das Kinderhaus Mikado im Wohngebiet Kreuzäcker – gespannte Blicke nach den Corona-Lockerungen: wann und für welche Kinder geht die Tür wieder auf?⇥ Foto: Martin Kalb

Die Stadt gab die aktuellen Planungen für die Kindertageseinrichtungen bekannt. Verwaltung fragt den Bedarf bei den Eltern ab.

Seit Montag gelten in Baden-Württemberg neue Bestimmungen für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen. Die Stadt plant mit Hochdruck die Umsetzung eines eingeschränkten Regelbetriebs. Eine Umsetzung zum 18. Mai, wie von der Landesregierung vorgesehen, war nicht möglich, da die Verordnung erst in der Nacht von Samstag, 16. Mai, auf Sonntag, 17. Mai, veröffentlicht wurde und die umfangreichen Planungen nicht in Kürze möglich sind.

Seit Dienstag fragt die Stadt nun den Bedarf bei allen betroffenen Eltern ab. Die Umsetzung in der jeweiligen Einrichtung hänge vor Ort maßgeblich von der jeweiligen räumlichen und personellen Situation ab.

Erweiterte Notbetreuung

Berechtigt zur Teilnahme an der erweiterten Notbetreuung sind: 1. Kinder, für die der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe feststellt, dass die Teilnahme an der Notbetreuung zur Gewährleistung des Kindeswohls erforderlich ist; 2. Kinder, deren Erziehungsberechtigte beide einen Beruf ausüben, dessen zugrundeliegende Tätigkeit zur Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur beiträgt, oder eine präsenzpflichtige berufliche Tätigkeit außerhalb der Wohnung wahrnehmen und dabei unabkömmlich sowie durch ihre berufliche Tätigkeit an der Betreuung gehindert sind.

Der Unabkömmlichkeit beider Erziehungsberechtigten steht es gleich, wenn eine Person alleinerziehend ist und sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllt. Alleinerziehenden gleichgestellt sind Erziehungsberechtigte dann, wenn die oder der weitere Erziehungsberechtigte aus schwerwiegenden Gründen an der Betreuung gehindert ist.

Das Vorliegen der Voraussetzungen der erweiterten Notbetreuung ist durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung der jeweiligen Arbeitgeber beziehungsweise Dienstherrn nachzuweisen. Bei selbstständig oder freiberuflich Tätigen ist eine Eigenbescheinigung vorzulegen. Die Erziehungsberechtigten beziehungsweise Alleinerziehenden müssen darüber hinaus versichern, dass eine familiäre oder anderweitige Betreuung nicht möglich ist.

Antrag bis 24. Mai

Um den künftigen Bedarf für die Notbetreuung einschätzen zu können, werden die Eltern gebeten, mit ihrem Arbeitgeber zu klären, ob und gegebenenfalls ab wann bis zur Sommerschließzeit eine Notbetreuung für die Kinder erforderlich sein wird. Der Antrag soll bis spätestens 24. Mai gestellt werden. Die erforderlichen Nachweise können nachgereicht werden. Das Antragsformular für die Notbetreuung, die Formulare Arbeitgeberbescheinigung und Eigenbescheinigung sind auf der städtischen Website erhältlich.

Eingeschränkter Betrieb

Der eingeschränkte Betrieb von Kindertageseinrichtungen ist demnach gestattet für Kinder: 1. die zur Teilnahme an der erweiterten Notbetreuung berechtigt sind; 2. mit einem vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder der Leitung der Einrichtung festgestellten besonderen Förderbedarf, oder 3. die nach den Nummern 1 und 2 nicht zur Teilnahme berechtigt sind, sofern nach Aufnahme der dort genannten Kinder noch Aufnahmekapazitäten verbleiben. Die zulässige Gruppengröße beträgt höchstens die Hälfte der in der Betriebserlaubnis genehmigten Gruppengröße. Die Betreuung erfolgt in der Regel in der Einrichtung, die das Kind bisher besucht hat, in konstant zusammengesetzten Gruppen.

Soweit weitere Aufnahmekapazitäten in der jeweiligen Kindertageseinrichtung vorhanden sind und eine Aufnahme des Kindes gewünscht ist, werden die Eltern gebeten, einen entsprechenden Antrag bis 24. Mai bei ihrer Kindertageseinrichtung zu stellen. Das Antragsformular ist online verfügbar und kann unter E-Mail: $(LEmailto:anmeldung-kita@bietigheim-bissingen.de:anmeldung-kita@bietigheim-bissingen.de)$ angefordert werden. Die Entscheidung, ob und ab welchem Zeitpunkt eine Betreuung erfolgen kann, trifft das Amt für Bildung, Jugend und Betreuung, teilt die Stadt mit. Die Eltern werden von der Einrichtung umgehend informiert. Die Stadt versuche möglichst vielen Kindern, vor allem den Vorschulkindern, einen Kitabesuch zu ermöglichen.

Die Stadt weist darauf hin, dass der eingeschränkte Regelbetrieb bei weitem keinen Normalbetrieb darstellt. Abhängig von den vorhandenen Ressourcen behält sich die Stadt vor, für Kinder außerhalb der Notbetreuung keine Betreuung, eine reduzierte tägliche Betreuungszeit oder eine nur zeitweise Betreuung anzubieten, heißt es weiter.

Bis auf weiteres dürfen keine Neuaufnahmen in den Kindertageseinrichtungen stattfinden, teilt die Verwaltung mit.

 
 
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