Der Verband Region Stuttgart hat den betroffenen Gemeinden einen Entwurf für die Festlegung von Vorranggebieten für Windkraftanlagen vorgelegt (die BZ berichtete). Die Gemeinden haben bis zum 2. Februar Zeit, Stellung zu nehmen. Deshalb waren diese Vorranggebiete auch Thema in den vergangenen Gemeinderatssitzungen von Bönnigheim, Löchgau, Erligheim und Freudental. Teilweise sind die Gemeinden direkt betroffen, weil das jeweilige Vorranggebiet auf ihrer Gemarkung liegt, teilweise auch, weil sie am Rand eines Plangebiets liegen. Alle Gemeinden stimmten der Fortschreibung des Regionalplans zu, machten aber Einschränkungen oder Vorschläge zur Bestimmung des tatsächlichen Standorts.
Region Bönnigheim Ein „Ja, aber“ zur Windkraft
In den Gemeinderäten von Bönnigheim, Löchgau, Freudental und Erligheim wurde über die Vorranggebiete für Windkraftanlagen teils kontrovers diskutiert.
Bönnigheim
Der Gemeinderat votierte einstimmig (die BZ berichtete) für die Ausweisung eines zusätzlichen Areals am Rotenberg/Saukopf. Das Areal ist in den von der Region Stuttgart vorgeschlagenen Vorranggebieten nicht enthalten. Bisher war der Standort nicht nur im Verbund der Region durchgefallen, auch die Nachbargemeinde Freudental protestierte gegen das Gebiet LBX03. Bönnigheim äußert in der Stellungnahme auch Vorbehalte gegen die Standorte an der Landstraße nach Erligheim und am Sonnenberg. Wegen der Lage im Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH) hat die Stadt Planungsbüros beauftragt, um eine Vorverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Die Stadt möchte zudem den Aufbau von Windkraftanlagen auf ihrem Eigentum steuern.
Freudental
Die Vorranggebiete LB 18 und LB 19 liegen jeweils nicht auf Freudentaler Gemarkung, aber im Grenzgebiet. Deswegen war es dem Gemeinderat wichtig, in der Stellungnahmen Einschränkungen zu äußern. Auch soll die Ausweitung des Baugebietes Alleenfeld, das die Gemeinde beantragt hat und das genehmigt wurde, in den Plänen berücksichtigt werden, was bisher nicht der Fall ist.
Der Standort LB 18 werde aufgrund seiner Größe sowie der Tatsache, dass das Gebiet in südlicher/südöstlicher Ausrichtung liegt, stärker wahrzunehmen sein. Zudem liegt der Standort nur knapp über dem Vorsorgeabstand von 800 Metern zur bisherigen Wohnbebauung Alleenfeld. Aus Sicht der Gemeinde ist das Gebiet LB 18 entsprechend groß, sodass eine Beachtung auf die Lage der Windräder erfolgen könne. Die Räte wiesen auf die Naturlandschaft und die Funktion des Naturparks Stromberg hin.
Der Standort LB 19 ist kleiner und liegt in nördlicher Richtung von der Freudentaler Wohnbebauung. Jedoch sei ein Vorsorgeabstand von 800 Meter zur bestehenden Wohnbebauung (Bergstraße und Wolfsbergweg) nur knapp eingehalten. Zudem liegt der Standort in einem Bereich mit hoher Landschaftsbildqualität. Die Freudentaler Räte protestieren nochmals gegen das Bönnigheimer Vorhaben, am Rotenberg/Saukopf eine Windkraftanlage bauen zu wollen: Freudental fürchte laut Stellungnahme eine „mögliche Umzingelung“ der Gemeinde mit Windkraftanlagen.
Löchgau
Apropos Löchgau – die Räte haben in der Gemeinderatssitzung vergangene Woche ebenfalls ihren Unmut über das Vorranggebiet LB 18 zum Ausdruck gebracht. Grundsätzlich, und das betonte Bürgermeister Robert Feil mit Nachdruck, stimme er einer Prüfung zu. Das „Aber“ ist, dass der Bereich LB 18 auf Löchgauer Gemarkung liegt – in unmittelbarer Nähe des Flugplatzes Löchgau, wo die Luftsportgemeinschaft Bietigheim-Lauffen-Löchgau (LSG) ihre Platzrunde hat und dort fliegt. Gemeinsam mit der Stadt Sachsenheim, die durch das Vorranggebiet stärker tangiert wird, sei man zu dem Schluss gekommen, dass eine Ausdehnung nach Norden/Nord-Osten wünschenswert sei – für Birgit Griesinger (FWL) sogar zwingend notwendig. „Ich vermisse den LSG im Plan. Der Verein fliegt sei 1967 dort – und der Sicherheitsabstand kann in der Folge schlicht nicht eingehalten werden“, machte sie ihrem Ärger Luft. Thomas Makowiec (SPD) merkte an, dass „die nachfolgende Detailschärfe bei der Prüfung unter Berücksichtigung des Vereins gefragt sei“, stimmte der Prüfung aber zu. Löchgau stimmte mit drei Gegenstimmen für eine Prüfung mit der Bitte einer Ausdehnung nach Norden/Nord-Osten – also in Richtung Freudental. Bürgermeister Feil betonte abschließend: „Wir stimmen einer Prüfung zu, nicht dem Standort.“
Erligheim
Das Vorranggebiet LB 19 liegt zu einem kleinen Teil auf Bönnigheimer, und zum größten Teil auf Erligheimer Gemarkung, dort im Bereich der Kirschenanlage und des angrenzenden Gemeindewalds.
„Die Fläche ist nicht gerade optimal. Sie liegt in der Nähe des Naturparks Stromberg/Heuchelberg und nicht weit davon befindet sich ein Vogelschutzgebiet“, sagte Kämmerer Markus Klein. Als großen Nachteil nennt er, dass viele Grundstückseigentümer betroffen sind. „Wenn die Eigentümer ihre Fläche nicht für Windkraftanlagen zur Verfügung stellen wollen, ist das Thema in diesem Bereich erledigt“, gab Bürgermeister Rainer Schäuffele zu bedenken. Die Verwirklichung sei laut Klein nicht einfach, hinzu komme die Windhöffigkeit, die im Gebiet an der unteren Grenze liegt. Er plädierte aber für eine positive Stellungnahme, die Gemeinde wolle der Regionalplanung keine Hindernisse in den Weg legen.
„Wenn wir die Fläche nicht zur offiziellen Verfügung stellen, könnte nächstes Jahr ohne unsere Mitsprache eine Fläche ausgesucht werden“, sagte Gustav Schabinger von den Erligheimer Bürgern. Der Gemeinderat stimmte der Aufnahme von LB 19 als Vorranggebiet mit einer Enthaltung zu. Auf die von Klein vorgestellten Punkte soll hingewiesen werden.