Hat der Angeklagte, wie ihm vorgeworfen wird, in einem Streit im Oktober vergangenen Jahres einen Mitbewohner durch Messerstiche an Oberarm und ein zweites Mal, wenige Tage später, erneut am Oberarm sowie am linken Oberschenkel durch tiefe Stich- und Schnittwunden verletzt? Seit Dienstag muss sich ein 25-jähriger Palästinenser, der sich seit 2022 in Deutschland aufhält und – wenn auch aktuell erfolglos – wiederholt Asyl beantragt hat, vor der 1. Schwurgerichtskammer des Landgerichts Heilbronn verantworten.
Sachsenheim Angeklagter bestreitet Angriffe
Vor dem Landgericht muss sich ein 25-jähriger Geflüchteter verantworten, der im Oktober vergangenen Jahres in zwei Fällen einen Mitbewohner verletzt haben soll.
Zum Sachverhalt: Dem Angeklagten Mohammed A. wird vorgeworfen, am 16. Oktober 2025 in einer Unterkunft im Sachsenheimer Teilort Häfnerhaslach mit einem Klappmesser in Richtung des Kopfes und Halses eines Mitbewohners gestochen zu haben, wobei der Geschädigte aufgrund einer geistesgegenwärtigen Abwehrhaltung lediglich eine Stichwunde am Oberarm erlitt.
Am 20. Oktober soll der Angeklagte dann anlässlich eines gemeinsamen Spaziergangs in Sachsenheim, der einer Klärung des Vorfalls vier Tage zuvor hätte dienen sollen, auf Michal B. erneut, dieses Mal mehrfach, eingestochen haben, sodass dieser die eingangs beschriebenen Stich- und Schnittwunden an Oberarm und Oberschenkel erlitt. Mohammed A. befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
Anklage geht von Totschlag aus
Bevor der Angeklagte Angaben zu seiner Person und – darüber hinaus eventuell – auch zu den beiden Tatvorwürfen Stellung nehmen konnte, verlas Staatsanwalt Michael Maser die Anklageschrift, in welcher er hervorhob, dass der Angeklagte im ersten der beiden Fälle mit einem Klappmesser oder einem ähnlichen Gegenstand gegen Arm und Kopf des Geschädigten gezielt habe, „um ihn ernsthaft zu verletzen, zudem hat sich der Angeklagte mit einer möglichen Todesfolge abgefunden oder nahm diese zumindest billigend in Kauf“.
Auch bei der zweiten mutmaßlichen Tat am 20. Oktober während eines Spaziergangs in der Häfnerstraße in Richtung Bushaltestelle, habe Mohammed A. erneut eine Waffe gezückt und seinen Widersacher trotz Abblockens Stichverletzungen am Oberarm, kurz darauf dann an der Verwaltungsstelle Häfnerhaslach – mutmaßlich erneut durch ein Messer – am linken Oberschenkel zugefügt.
Zwar verliefen die zugefügten Verletzungen nicht tödlich oder lebensgefährdend, doch sehe die Staatsanwaltschaft in beiden Fällen das Motiv der Mordlust und Heimtücke, durch gemeingefährliche Mittel und Waffengebrauch einen Menschen zu töten, für gegeben. Die Anklage laute daher auf starke Körperverletzung mit versuchtem Totschlag. Durch den Vorsitzenden Richter Martin Liebisch nach seiner Herkunft befragt, erklärte Mohammed A., des Deutschen nicht mächtig und daher auf eine Dolmetscherin angewiesen, er sei in Gaza im Jahr 2000 geboren und lebte dort bis 2020 mit seinen Eltern und zwölf Geschwistern – acht Brüdern und vier Schwestern.
Er habe ab dem achten Lebensjahr die Schule besucht und diese mit der Hochschulreife abgeschlossen. Der Besuch einer Universität sei ihm auf Grund der Mittellosigkeit seiner Eltern nicht ermöglicht worden.
Richter Liebisch maßregelte Mohammed A. wiederholt und leicht enerviert, als dieser anstelle der Schilderung seiner Lebensumstände immer wieder mit den im Nahen Osten herrschenden politischen Rahmenbedingungen begann: „Ich habe Sie nach ihrem Leben gefragt und nicht nach weltpolitischen Sachverhalten.“ Grundsätzlich, ließ der Angeklagte durch seinen Verteidiger, Rechtsanwalt Thorsten Binder, verlesen, bestreite er die Angriffe und habe sich gegenüber seinem Mitbewohner nur verteidigt, ein Messer oder ein anderer Gegenstand sei zu keiner Zeit im Spiel gewesen. Zu seinem Werdegang teilte er noch mit, er lebe seit 2022 in einer Unterkunft in Pforzheim und habe Asyl beantragt, dieser Antrag sei jedoch im Januar 2025 abgelehnt worden.
Sechs Zeugenvernehmungen
Daher habe er hier bis dato nie arbeiten können oder dürfen, und da er Geld vom Staat erhalten habe, auch nicht schwarz arbeiten wollen.
Um seine Tage herumzubringen, habe er diese im Park und mit Spazierengehen verbracht und Kontakt zu seinen beiden Kindern, die, wie seine Ehefrau, nach wie vor in Gaza lebten, gehalten. Im Anschluss wurden sechs Zeugen verhört, vornehmlich Polizeibeamte vom Polizeirevier Vaihingen und vom Posten in Sachsenheim, die den geschädigten Michal B. nach der Tat als ruhigen, gelassenen Charakter darstellten, der immer wieder betonte, er würde die beiden mutmaßlichen Angriffe auf sich beruhen lassen wollen und es gehe ihm auch nicht darum, sich bei Mohammed A. zu rächen.
Bei der ersten Tat sei der Geschädigte, sagten die Beamten aus, zudem stark alkoholisiert gewesen und habe zur weiteren Untersuchung in ein Spital gebracht werden müssen.
Wie und warum genau es zu den Vorfällen gekommen sein könnte, darüber habe sich Michal B. ausgeschwiegen, da die Konversation zwischen ihm und den Zeugen mangels Deutschkenntnissen erschwert worden seien.
Der Prozess vor dem Heilbronner Landgericht wird am kommenden Dienstag, 21. April, um 9 Uhr fortgesetzt.
