Sachsenheim Angeklagter gibt häusliche Gewalt zu

Von Yannik Schuster
Im vergangenen Juli hatte ein 52-Jähriger am Sachsenheimer Bahnhof versucht, seine Frau uns sich selbst zu töten. Derzeit wird der Fall vor dem Landgericht Heilbronn verhandelt. Foto: /Martin Kalb

Eine Woche vor der Bluttat am Bahnhof wurde der Beschuldigte auf Anordnung der Polizei der gemeinsamen Wohnung des Ehepaar verwiesen.

Im Prozess um die Bluttat, die sich im vergangenen Sommer am Sachsenheimer Bahnhof ereignet hatte, wurde am zweiten Prozesstag am Landgericht Heilbronn deutlich, das häusliche Gewalt in dem Hohenhaslacher Haushalt bereits öfter vorkam. Dem 52-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, an jenem 17. Juli beabsichtigt zu haben, seine zum Tatzeitpunkt getrennt lebende Ehefrau und anschließend sich selbst umzubringen.

Nur wenige Tage zuvor, am 9. Juli, soll er seine Frau zu Hause mit einem Rucksack geschlagen und mehrfach gedroht habe, sie umzubringen. Das sagte eine Mitarbeiterin der Sachsenheimer Stadtverwaltung vor dem Gericht aus. Sie hatte den Wohnungsverweis des Beschuldigten, den die Polizei ausgestellt hatte, daraufhin verlängert.

Vorfall zugegeben

Im Gespräch habe der Angeklagte zugegeben, seine Frau mit dem Rucksack geschlagen und ihr gedroht zu haben, sie und sich selbst umzubringen, so die Zeugin. Probleme in der Beziehung gebe es seit sechs Jahren. Seine Frau würde ihm immer wieder Beziehungen zu anderen Frauen vorwerfen und seine Tochter gegen ihn aufhetzen, habe der Beschuldigte im Gespräch gesagt. Handgreiflich sei er zuvor jedoch nie gewesen. Er habe sich während des Gesprächs ruhig und gefasst verhalten, einen Alkoholeinfluss habe die Zeugin nicht festgestellt. Dennoch sagte diese: „Es kommt nicht oft vor, dass die Gewalt so offen zugegeben wird.“

Die Geschädigte habe hingegen ausgesagt, dass es in der Beziehung bereits seit 2012 immer wieder zu Streitigkeiten komme, er sie bereits häufiger geschlagen und mit dem Tod bedroht habe. Ihr Mann hätte psychische Probleme, die ihn immer wieder „aggressiv und nervös“ werden lassen, soll die Geschädigte gesagt haben. Sie soll keinen eingeschüchterten Eindruck gemacht, sondern entschlossen gewirkt haben, ihren Mann zu verlassen, berichtete die Stadt-Mitarbeiterin.

Den Wohnungsverweis habe sie entsprechend verlängert und dem Beschuldigten einen Platz in einer der städtischen Obdachlosenunterkünfte verschafft. Dennoch habe die Mitarbeiterin der Stadt, die am Tatort auch bei der Identifikation der beteiligten Personen behilflich war, Sorge gehabt, der Angeklagte würde mit dem Bus nach Hohenhaslach zu seiner Frau fahren.

Beide lebensgefährlich verletzt

Im weiteren Verlauf des Prozesstages berichteten diverse Polizeibeamte, die an jenem Tag im Einsatz waren, wie sie die Situation vor Ort wahrgenommen haben. So sei zunächst noch nicht klar gewesen, ob es sich bei dem Täter möglicherweise um eine noch unbekannte dritte Person handelt. Zeugen vor Ort hätten dann aber schnell aufgeklärt, dass der am Boden liegende, und stark blutende Mann der Täter sei, so die Zeugenaussage mehrere Beamter, die vor Ort die Erstversorgung sichergestellt hatten. Der Beschuldigte habe sich nach Aussage eines Polizeibeamten zunächst gegen die Behandlung gewehrt. Ein anderer Beamter beschrieb ihn hingegen als ruhig, fast schon weggetreten.

Die Geschädigte erlitt Stiche im linken Brustkorb, Verletzungen der Lunge, im Ober- und Unterbauch mit Verletzungen des Dünndarms und Durchtrennungen der Sehnen an mehreren Fingern sowie eine später notwendig gewordener Amputation des Endglieds des linken Zeigefingers. Der Angeklagte hatte sich im Anschluss selbst mit der Tatwaffe, einem großen Küchenmesser am Hals verletzt. Beide Personen waren zwischenzeitlich in Lebensgefahr, konnten jedoch gerettet werden. Erschwert habe die Behandlung bei der Geschädigten der Umstand, dass diese Zeugin Jehovas ist. Diese lehnen unter anderem Bluttransfusionen ab.

Info

Vier Fortsetzungstermine sollen noch folgen. Der nächste Gerichtstermin ist für Freitag, 31. Januar, angesetzt.

 
 
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