Sachsenheim Angeklagter will aus Notwehr gehandelt haben

Von Bernd Winckler
Ein 24-Jähriger steht vor dem Heilbronner Landgericht, weil er einen Jugendlichen nahe des Sachsenheimer Bahnhofs mit einer Machete schwer verletzt haben soll. Foto: dpa/Bernd Weißbrod

Ein 24-Jähriger steht wegen eines versuchten Macheten-Totschlags an einem Jugendlichen vor Gericht. Am zweiten Verhandlungstag hat er ausgesagt, dass er zuvor von einer Gruppe maskierter Männer angegriffen worden sei.

Der Strafprozess gegen einen 24-jährigen Lagerarbeiter aus Bönnigheim wegen versuchten Macheten-Totschlags an einem Jugendlichen am Sachsenheimer Skaterpark-Gelände wird am Heilbronner Landgericht länger dauern, als geplant. Denn jetzt hat der Angeklagte vor der Heilbronner Schwurgerichtskammer ausgesagt, dass er zuvor selbst angegriffen wurde und sich in einer Art Notwehr befand.

Es war am Abend des 3. März vergangenen Jahres kurz vor 22 Uhr, als es laut der Anklage nahe des Sachsenheimer Bahnhofs zu dem fast tödlichen Angriff des Angeklagten mit der 50 Zentimeter langen Machete gegen das Opfer kam. Dabei wurde der junge Mann am Unterarm durch Schnitte der Waffe erheblich verletzt.

Versuchter Totschlag durch Billigung, so die Anklage gegen den 24-Jährigen, der sich dagegen jetzt aber wehrt. Benutzt habe er die Waffe, aber ohne jegliche Tötungsabsicht, so seine Argumente. Er sei an jenem März-Abend zusammen mit Freunden zum Skaterpark gegangen, um dort an einem alten Eisenbahnwaggon bei einer Musik-Video-Veranstaltung teilzunehmen, beziehungsweise den Dreh zu beobachten, sagte er am zweiten Verhandlungstag. Dort aber sei es ohne erdenklichen Grund plötzlich zu heißen Diskussionen und gegenseitigen Beleidigungen zwischen mehreren jungen (maskierten) Männern gekommen. Einer davon habe auch einen seiner Begleiter angegriffen und mit Fäusten traktiert. Erst als dieser Angreifer auch den zweiten seiner Freunde ebenfalls teils sogar mit Fußtritten angegriffen habe, sei er dazwischen gegangen, um den beiden am Boden Liegenden zu helfen. Der Angeklagte gab an, dann ebenfalls von hinten geschlagen worden zu sein.

Machete wurde geschwungen

Nachdem er sich zu diesem Zeitpunkt ebenfalls durch die Maskierten in Gefahr wähnte, will er die 50 Zentimeter lange Machete aus seiner Tasche geholt und damit in Richtung der Angreifer, aber nicht gezielt, geschwungen haben. Und dies ohne jegliche Verletzungs- oder gar Tötungsabsicht.

Der Vorsitzende Richter der Heilbronner Strafkammer konfrontierte den 24-Jährigen allerdings mit ersten Aussagen des Verletzten, die sich ganz anders angehört hätten. Dabei taucht auch die Frage auf, warum der Angeklagte nächtens mit einer solchen gefährlichen Waffe unterwegs ist. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung wurden zudem noch ein Teleskop-Schlagstock und andere zum Schlagen zu benutzende Gegenstände sichergestellt.

Waffe im Neckar versenkt

Nach der Tat sei er aus Angst und in Panik vom Tatort geflüchtet und habe schließlich die Machete in den Neckar geworfen. Auf Fragen der Richter meint er, dass er die jungen maskierten Männer nicht kannte, was ebenfalls ein Widerspruch sein könnte. Denn laut den Ermittlungen soll es gerade anders gewesen sein. Die Heilbronner Staatsanwaltschaft vermutet in dem Macheten-Vorfall einen eskalierenden Konflikt zwischen zwei verfeindeten Gruppen.

Hier haben die Richter in der jetzt begonnenen Beweisaufnahme noch ausreichend Nachholbedarf. Die ersten der insgesamt 16 geladenen Zeugen sollen ab diesem Donnerstag, dem 19. Dezember, gehört werden. Danach folgen noch weitere vier Prozesstage bis zum 14. Januar, dem Tag, an dem ein Urteil gegen den 24-Jährigen gesprochen werden soll.  

 
 
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