Cathrin und Bastian Bossert hatten einen Traum – eine Eigentumswohnung mit einem eigenen Garten. 2014 verliehen sie diesem Traum Flügel und kauften sich eine schmucke Bleibe. Und damit der Garten gepflegt werden konnte, mussten dafür notwendige Gerätschaften wie Rasenmäher, Vertikutierer, Heckenschere und Rechen angeschafft werden. Damit diese ordentlich untergebracht werden konnten, ließen die Bosserts wie auch deren Nachbarn kleine Gerätehäuser errichten (die BZ berichtete mehrfach).
Sachsenheim Eine unendliche Geschichte ohne glückliches Ende
Seit zwölf Jahren kämpft Familie Bossert darum, ihr Gartenhäuschen zu behalten. Nun muss es doch weichen.
Bebauungsplan verbot die Häuser
Dabei hatten sie jedoch nicht die Rechnung mit der Stadtverwaltung gemacht. Denn die Wohnbau Layher GmbH hatte wider besseren Wissens keine Einwände dagegen, dass die Eigentümer solche Häuschen in ihre Gärten stellten. Die Stadt hatte im Bebauungsplan allerdings die Errichtung dieser Unterstände unter der Ziffer 5.2 untersagt gehabt.
Was folgte, war ein Hin und Her, zeitweise hatten sich sogar Landratsamt und Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) eingeschaltet gehabt. Auch der Petitionsausschuss des Landtags konnte vor fünf Jahren nicht vermitteln, es blieb seitens der Stadt dabei – die Häuschen mussten entfernt werden. Mittlerweile sind die Häuschen der Nachbarn verschwunden, nur jenes von Familie Bossert steht noch. „Ich hatte vor drei Jahren das Häuschen als Spielhaus für unseren Sohn Timo umgebaut gehabt, die Nutzung hatte also nichts mehr mit der ursprünglichen zu tun“, sagt Bastian Bossert.
Drei Jahre lang passierte auch nichts mehr – bis vergangenen Samstag vom RPS eine Zwangsgeldandrohung in Höhe von 50 Euro ins Haus flatterte mit der Bitte, seinen Widerspruch von 2023 zurückzuziehen. Sollte Bossert diesem Ansinnen nicht bis zum 17. August nachkommen, wäre zudem noch eine Verwaltungsgebühr von 450 Euro fällig.
„Ich kann es nicht verstehen, warum man Timo sein Häusle wegnehmen möchte, denn ein Spielhaus ist laut Bebauungsplan ja erlaubt“. Der Junge sei traurig, dass er dieses nun nicht mehr benutzen könne, Nach zwölf Jahren sei er genervt, sagte Bossert: „Ich werde das Haus gemeinsam mit meiner Frau abbauen.“
Abbruchverfügung liegt vor
Steffen Schurr, Leiter des Teams Stadtentwicklung und Bauen, teilt auf Anfrage der BZ mit: „Der Vorgang liegt bereits mehrere Jahre zurück. Maßgeblich ist, dass für das Gartenhaus seit längerer Zeit eine Abbruchverfügung des Landratsamts besteht.“
Diese sei durch das Landratsamt als zuständige Behörde erlassen worden, die Durchsetzung liege ebenfalls in deren Zuständigkeit. „Die Stadt Sachsenheim hat das Landratsamt hierzu bereits mehrfach auf die noch ausstehende Umsetzung hingewiesen“, so Schurr.
