Die plötzliche Rodungsaktion hat alle überrascht und die Emotionen in Ochsenbach hochkochen lassen. Ortschaftsräte und Ortsvorsteher haben alles unternommen, um die Aktion zu stoppen. Doch der Gehölzstreifen am Rande des Neubaugebiets „Hinter den Gärten“ an der Liebenbergstraße fiel dem Bagger zum Opfer (die BZ berichtete).
Sachsenheim Gerodeter Gehölzstreifen nicht als Biotop eingestuft
Fachleute der Unteren Naturschutzbehörde stellen bei der umstrittenen Fällaktion in Ochsenbach keinen Verstoß fest.
„Dieser Gehölzstreifen besteht schon seit 40 Jahren. Ich dachte immer, er wäre als eine Art Biotop geschützt. Ich war vor Ort. Die Baggerarbeiten erfolgten im Auftrag der Eigentümerin des Flurstücks“, sagte der Ochsenbacher Ortschaftsrat Martin Dürr in der jüngsten Sitzung. Die Sachsenheimer Stadtverwaltung war über die Rodungsaktion auch nicht informiert worden. „Wir gehen derzeit der Frage nach, ob es für den Gehölzstreifen einen Schutzstatus gab und haben zur Beantwortung auch Kontakt mit den Fachkräften des Landratsamts Ludwigsburg aufgenommen“, sagte Bürgermeister Holger Albrich.
Kein Biotop oder Feldgehölz
Der Pressesprecher des Landratsamts, Dr. Andreas Fritz, teilt auf Anfrage der BZ mit, dass die Fachleute der Unteren Naturschutzbehörde mit den Verantwortlichen der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) den Sachverhalt geprüft haben. Nach der fachlichen Einschätzung handelte es sich bei dem Gehölzstreifen nicht um ein gesetzlich geschütztes Biotop oder Feldgehölz, so Fritz. Aufgrund des hohen Anteils an Ziergehölzen und der baumschulartigen Anpflanzung konnte unter anderem ein Biotop ausgeschlossen werden. Damit liege durch die Rodung kein naturschutzrechtlicher Verstoß vor. Albrich sagte in der Ortschaftsratssitzung, dass das Flurstück mit der Hecke damals nicht in das Bebauungsplangebiet „Hinter den Gärten“ einbezogen und im Umweltbericht auch nicht als schützenswertes Biotop gekennzeichnet worden sei. Die Ochsenbacher Ortschaftsrätin Birgit Wahlers sagte, dass die Vertreter des Naturschutzbundes (NABU) damals den Gehölzstreifen als Feldheckenbiotop bewertet hätten. Ortschaftsrätin Eveline Thudt erklärte, dass einige schützenswerte Streuobstbäume Bestandteil dieses Gehölzstreifens gewesen seien.
Besondere Kennzeichnungen
Auf einer Karte der LUBW sind sieben Bäume in der gerodeten Hecke besonders gekennzeichnet und für manche darunter sind eine Höhe von rund 9,54 Meter und ein mittlerer Kronendurchmesser von 6,81 Meter angegeben. Der Ochsenbacher Ortsvorsteher Alexander Weiß sagte, dass der Ortschaftsrat dieses Vorgehen der Grundstückeigentümerin nicht gutheiße, da es sich um eine reine Privataktion handele.
Zudem kam die Frage auf, wie Bürger sich vorab informieren könnten, welcher Baum auf einer Streuobstwiese gefällt werden dürfe und welcher nicht. Dazu empfiehlt Fritz die Internetseite der LUBW, wo entsprechende Karten abrufbar sind. Welche Konsequenzen bei einer unrechtmäßigen Rodung eines Streuobstbaumes drohten, könne pauschal nicht festgelegt werden, sondern erfordere eine Überprüfung im Einzelfall, sagt er.