Die Aufregung in der jüngsten Ortschaftsratssitzung im Stadtteil Häfnerhaslach war groß. Landwirt Stefan Weißschuh hatte sich zu Wort gemeldet und moniert, dass Vertreter der Stadtverwaltung Sachsenheim einem Grundstückseigentümer am Krebsbachufer ein Vorkaufsrecht für einen rund zehn Meter breiten Streifen am Gewässerrand gezogen haben. „Warum wird es nicht so belassen, wie es in den vergangenen Jahren schon immer gut funktioniert hat? Wir Grundstückseigentümer pflegen den Uferbereich. Warum muss das Rad jetzt neu erfunden werden?“, klagte Weißschuh.
Sachsenheim-Häfnerhaslach Vorkaufsrecht für Gewässerrandstreifen sorgt für Ärger
Die Stadt Sachsenheim will Uferbereiche der Bäche künftig nach städtischem Landschaftsplan gestalten.
Auf Nachfrage erklärte der Sprecher Sachsenheims, Arved Oestringer, dass die Stadt Grundstücke entlang des Baches aufkauft, um ihre Ziele des Landschaftsplans umzusetzen. „Die rechtliche Grundlage hierfür bietet das Wasserrecht. Ziel ist es, natur- und artenschutzrechtliche Maßnahmen zu verwirklichen ebenso wie Planungen zum Umgang mit stehenden und fließenden Wasserströmen zu realisieren.“
So soll der Bachlauf angepasst werden, um bei Starkregen Sturzfluten ins Tal zu verhindern. Das Wasser solle möglichst schon in den an den Bachlauf angrenzenden Feldern versickern und nicht in Massen bachabwärts fließen, erläuterte der Stadtsprecher. Auch die Renaturierung des Bachumfelds mit Bäumen und Gehölzen steht bei den Bestrebungen der Verantwortlichen der Stadtverwaltung im Blickpunkt.
Bewirtschaftung weiterhin möglich
„Alle Maßnahmen sind darauf ausgerichtet für die Allgemeinheit mehr Schutz zu ermöglichen. Aus diesem Grund sieht der Gesetzgeber das Vorkaufsrecht in einem solchen Fall vor“, stellte Oestringer klar. Er verwies darauf, dass es für Landwirte und Eigentümer nach dem Aufkauf des Gewässerstreifens nicht zu einschneidenden Veränderungen in der Bewirtschaftung komme. Es seien zwei Modelle denkbar: Die Stadt könne den zehn Meter breiten Streifen um den Bach aufkaufen oder auch das gesamte Grundstück. „Die Stadt hat kein Interesse daran, die Flurstücke im Kirbachtal in großem Stil zu erwerben. Wenn wir die ganzen Flurstücke kaufen, wird allen bisherigen Nutzern ein neuer Pachtvertrag angeboten“, sagte Oestringer. Würden die Ziele des bisherigen Nutzers des Flurstücks nicht erheblich denen des Landschaftsplans widersprechen, könnte der Nutzer die Bewirtschaftung des Flurstückstreifens auch weiterhin fortsetzen.
„Für die Pflege ist der Eigentümer verantwortlich, also im Moment der Eigentumsübertragung die Stadt“, so Oestringer. Landwirte wie Stefan Weißschuh befürchten, dass künftig eine naturnahe Gestaltung die Eigentümer so weit einschränke, dass am Bachlauf nichts mehr gemacht werden dürfe, alles zuwuchere, der Pflegerückstand gewaltiger werde und womöglich Biber angesiedelt werden.
Ein Pflegekonzept mit der Naturschutzbehörde, der Stadt und den Eigentümern sei dringend nötig, findet Weißschuh. Im Ortschaftsrat wurde auch beklagt, dass bei der schlechten Haushaltslage der Stadt für diese Uferbereiche Geld ausgegeben werde. „Den Haushalt betreffend hat der Ankauf der Flurstücke keine signifikanten Auswirkungen. Die Preise für Grundstücke dieser Art liegen zwischen 40 Cent und einem Euro pro Quadratmeter“, so Oestringer.
