Sachsenheim Natur pur oder Bewirtschaftung?

Von Michaela Glemser
Im Ortschaftsrat entbrannte eine Diskussion um das Vorkaufsrecht für Gewässerrandstreifen, wie hier am Krebsbach. Foto: /Oliver Bürkle

Im Ortschaftsrat Häfnerhaslach entbrennt eine Diskussion über Gewässerrandstreifen.

Das Vorkaufsrecht, welches die Vertreter der Stadt beim Verkauf von Grundstücken am Uferbereich des Krebs- und des Kirbachs in Häfnerhaslach ausüben wollen, erzürnt weiter die Gemüter im Stadtteil.

In der jüngsten Ortschaftsratssitzung erläuterte der Fachbereichsleiter für Stadtentwicklung und Nachhaltigkeit, Christopher King, noch einmal die Ursache für dieses Vorkaufsrecht. „Das Wassergesetz für Baden-Württemberg ermöglicht dieses Vorkaufsrecht für Gewässerrandstreifen von zehn Metern Breite im Außenbereich und fünf Metern Breite im Innenbereich, um die ökologischen Funktionen des Gewässers zu erhalten und auszubauen“, erklärte er.

Revitalisierung als Ziel

Seit Ende des Jahres 2025 erarbeiten die Verantwortlichen der Stadt ein spezielles Entwicklungskonzept für die Gewässer auf Sachsenheimer Gemarkung, das vor allem eine Revitalisierung der Flüsse und Bäche aus eigener Kraft, ohne bauliche Maßnahmen, zum Ziel hat. Auch der Hochwasserschutz, der Wasserrückhalt in der Landschaft sowie die Klimaanpassung spielen bei diesem Konzept wichtige Rollen.

Ortschaftsrat Martin Hirsch verwies darauf, dass es an den Ufern des Kir- und des Krebsbaches keine baulichen Veränderungen gebe, lediglich eventuell im Bereich der vorhandenen Brücken. King erwiderte, dass Studien und Untersuchungen zeigten, dass im Bereich der Auen Defizite auffällig seien. Zudem seien manche Stellen des Flussbettes nicht mehr an ihrem einstigen Tiefpunkt.

Ortschaftsrat Hirsch entgegnete, dass er in den letzten Jahrzehnten keine Veränderung des Bachlaufes festgestellt habe. „Wir können die Veränderungen nicht durch früheres Kartenmaterial belegen, aber in mehreren Gutachten wurde dies erwiesen. Es sind keine Erfindungen von den Vertretern der Stadtverwaltung“, stellte King klar. Uta Hampel, die bei der Stadt für Naturschutz und Landschaftspflege zuständig ist, berichtete, dass standorttypische Gehölze in den Gewässerrandstreifen erhalten werden sollten. Die Kopfweiden allerdings sollen als kulturlandschaftliche Elemente auch künftig gepflegt werden. Sollte aber ein Baum im Gewässerrandstreifen umfallen, würde dieser, nach den Worten von Fachbereichsleiter King, auch liegen bleiben.

Anfahrt nicht mehr möglich?

„Ragt dieser Baum in die Böschung und die Fläche des Grundstückbesitzers hinein, bringt es doch Einschränkungen für diesen mit sich. Wie soll künftig überhaupt an die Gewässerrandstreifen angefahren werden? Über die Fläche der Eigentümer ist dies nicht möglich“, bemängelte Ortschaftsrat Hirsch.

Für die Anfahrt soll ein Grünlandstreifen als Übergang zwischen dem Gewässerrandstreifen und der Privatfläche dienen. „Wenn wir unsere wenigen Landwirte im Kirbachtal immer noch weiter in der Bewirtschaftung ihrer Grundstücke einschränken, wird es bald keine Landwirtschaft mehr geben“, machte Hirsch deutlich. Auch Marc Lorch warnte davor, die Ackerflächen durch Überflutungen in Zukunft lange Zeit nicht nutzbar zu machen. „Außerdem besteht die Befürchtung, dass sich der Biber ansiedeln könnte“, so Lorch. Fachbereichsleiter King erinnerte daran, dass ihm Hochwasser auf den Ackerflächen lieber sei als im Ortsgebiet selbst. King unterstrich, dass es bisher noch kein fertiges Pflege- und Entwicklungskonzept für die Gewässer und ihre Randstreifen gebe. Kurzfristig werde sich daher am Bestand nichts ändern.

„Vielleicht konzentrieren wir uns auch zunächst einmal nur auf die Außenbereiche“, so King. Ganz kostengünstig ist die Ausübung des Vorkaufsrechts auch nicht für die Vertreter der Stadt. Zwar sind die Kaufpreise bei Randstreifen vergleichsweise niedrig, hinzu kommen aber auch Vermessungskosten. „Zunächst ändert sich für die Eigentümer und Pächter erst einmal nichts. Wir wollen nur den Vorgang transparent machen“, so Bürgermeister Holger Albrich.  

Michaela Glemser

 
 
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