Sachsenheim Spielberger wollen präsent bleiben

Von Michaela Glemser
Die 433 Spielberger Einwohner sind bisher mit einem garantierten Sitz im Sachsenheimer Gemeinderat vertreten. Nach dem Willen der Ortschaftsräte, soll das auch so bleiben. Foto: /Martin Kalb

Die Spielberger Ortschaftsräte wollen mit Blick auf die Kommunalwahl 2024 auf ihren garantierten Sitz im Sachsenheimer Gemeinderat auch künftig nicht verzichten.

Das Thema der unechten Teilortswahl wird bei den Bürgern vor allem im Kirbachtal emotional diskutiert. Daher erwarteten viele mit Spannung die Diskussion in der Ortschaftsratssitzung von Spielberg. Das ist genau der Stadtteil, der mit seiner Überrepräsentation in Höhe von 53,49 Prozent bei der zurückliegenden Gemeinderatswahl, nach Meinung der Sachsenheimer Verwaltungsspitze, für eine Unrechtmäßigkeit der künftigen Ratswahl im kommenden Jahr 2024 verantwortlich sein könnte. Während sich die Stadtverwaltung um Bürgermeister Holger Albrich dabei auf das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg beruft, der die Gemeinderatswahl 2019 in Tauberbischofsheim für ungültig erklärt hatte, lesen die Spielbergberger Ortschaftsräte um Ortsvorsteherin Viola Lepp dieses ganz anders.

„Gerichtsurteil genau analysiert“

„Nach der Einwohnerversammlung in Hohenhaslach haben wir uns das Gerichtsurteil detailliert mit allen Unterpunkten durchgelesen und uns bei einem Treffen auch mit den anderen Ortschaftsräten und dem Bezirksbeirat in Kleinsachsenheim ausgetauscht“, betonte Lepp. Die Spielberger kamen dabei zu dem Schluss, dass nicht die Überrepräsentation eines Stadtteils in Tauberbischofsheim von den Richtern moniert wurde, sondern die Unterrepräsentation eines anderen Stadtteils. „Der Klage wegen Unrechtmäßigkeit der Wahl in Tauberbischofsheim wurde ausschließlich wegen dieser Unterrepräsentation stattgegeben“, unterstrich auch Ortschaftsrat Daniel Ott, der eine Präsentation über die Ansicht der Spielberger Ortschaftsräte vorbereitet hatte. Ott verwies darauf, dass der kleinere Stadtteil von Tauberbischofsheim sogar bei der Wahl eine Überrepräsentation von 58 Prozent aufzeigte und dennoch weiterhin einen Sitz im Gemeinderat habe. Mit einer Erhöhung der Sitzzahl des Stadtteils Großsachsenheim von derzeit zehn auf elf könne daher die Rechtmäßigkeit der Wahl hergestellt werden, erklärten die Spielberger.

Unechte Teilortswahl erhalten

Holger Albrich machte in seiner Rede nochmals deutlich, dass er die unechte Teilortswahl in Sachsenheim erhalten wolle, er als Bürgermeister aber auch für eine rechtsgültige Wahl sorgen müsse. „Auch wenn das Gericht in seinem Urteil nur die Unterrepräsentation eines Stadtteils gerügt hat, bedeutet dies nicht, dass die Überrepräsentation des anderen Stadtteils kein Rechtsproblem ist“, so der Sachsenheimer Rathauschef. Albrich erinnerte daran, dass er nicht gesagt habe, dass die Zusammenlegung der Wahlbezirke von Ochsenbach und Spielberg mit insgesamt zwei gemeinsamen Vertretern im Gemeinderat zwingend erforderlich sei, sondern nur das Risiko der Unrechtmäßigkeit der Wahl minimieren würde.

Diese Option hatte Santina Unterweger in einer Präsentation als eine mögliche Alternative für die Zukunft neben einer Erhöhung der Gesamtsitzzahlen im Gemeinderat und der gänzlichen Abschaffung der unechten Teilortswahl vorgestellt.

Kritik an Präsentation der Stadt

An der Präsentation der Stadtverwaltung störte sich Ortschaftsrat Alexander von Carlowitz. „Diese Präsentation enthält unsere Gedankengänge nicht und ist mir zu einseitig. Es werden ausführlich die Vorteile der Abschaffung der unechten Teilortswahl aufgezeigt“, machte von Carlowitz deutlich, der dadurch das Entscheidungsbild für die Gemeinderäte bei ihrer endgültigen Abstimmung verfälscht sah. „Ich habe das Gefühl, die Vertreter der Stadtverwaltung wären die unechte Teilortswahl eigentlich gerne losgeworden, haben aber gemerkt, dass sie dies nicht schaffen, und wollen jetzt ihre getroffene Entscheidung durchdrücken“, machte von Carlowitz deutlich.

Ortsvorsteherin Lepp und Ortschafsrat Ott pflichteten ihrem Kollegen bei und stellten fest, dass die Präsentation der Stadt einen falschen Schwerpunkt setze. Albrich entgegnete, dass er die unechte Teilortswahl retten wolle, aber die Stadt das Gerichtsurteil nur so darstellen könne, wie sie es, auch in Kontakt mit der Rechtsaufsicht, auslegten. „Es ist durchaus denkbar, dass die Überrepräsentation eines Stadtteils bei der Rechtmäßigkeit der Wahl zum Problem wird“, so Albrich.

Hugo Ulmer, der aktuell für Spielberg am Sachsenheimer Ratstisch sitzt, entgegnete: „Die Richter haben sich nur dagegen gewandt, dass ein Stadtteil in Tauberbischofsheim übermäßig unterrepräsentiert war und dies als ungerecht angesehen.“ Zudem habe Großsachsenheim mit Überhangmandaten derzeit 14 Sitze im Rat und dies relativiere vieles. „Es besteht also keinerlei Notwendigkeit, daran etwas zu ändern“, stellte Ulmer unter dem Applaus der anwesenden Besucher klar.

In ihrem einstimmig gefassten Beschluss forderten die Spielberger Ortschaftsräte, dass die unechte Teilortswahl für die Kommunalwahl 2024 unantastbar bleiben solle. Zudem sehen sie in der Überrepräsentation ihres Sitzes im Gemeinderat kein Problem und deshalb auch keine Notwendigkeit an den Grundsätzen der Wahl 2024 etwas zu ändern. Zudem bestehen sie darauf, dass ihre Präsentation in den Vortrag der Stadt im Ratsgremium einfließt. 

 
 
- Anzeige -