Sachsenheim Stallpflicht: Wie man Hühner trotzdem bei Laune hält

Von Frank Ruppert
Matthias Kurz baut auf eine freie Haltung seiner Tiere, folgt aber nun der Stallpflicht gerne. Foto:  

Matthias Kurz setzt in seinen Betrieben die neue Stallpflicht wegen der Vogelgrippe gerne zum Schutz seiner Hühner um. Für Tierhalter gehe es nun darum, das Geflügel zu beschäftigen. Der BZ verrät er warum für seine Tiere Wintergärten, Strohballen und Heunetze derzeit so wichtig sind.

Matthias Kurz, der den Bauernhof Kurz in Hohenhaslach und den Bromberghof in Ochsenbach betreibt, war schon vor der Verhängung der Stallpflicht für Geflügel für diese. Obwohl der Großteil seiner 20 000 Hühner in der Regel ihre Tage eher an der frischen Luft als im Stall verbringen leistet er der Anordnung zum Schutz vor der grassierenden Vogelgrippe gerne Folge. Der BZ erklärt er, welche Einschränkungen sich für ihn und seinen Betrieb ergeben.

Herr Kurz, sind Sie mit dem Aufstallungsgebot im Landkreis zufrieden?

Matthias Kurz: Ja, ich bin überzeugt, dass die Verantwortlichen im Landkreis Ludwigsburg richtig und rechtzeitig gehandelt haben. Das wichtigste Ziel ist, die Geflügelbestände bestmöglich vor einem Vogelgrippe-Eintrag aus der Wildvogelpopulation zu schützen.

Wie groß war für Sie letztlich der Aufwand diese Stallpflicht umzusetzen?

Ein gewisser Aufwand ist schon da, aber damit können wir viel besser leben als mit dem großen Risiko. Wir haben zum Einen die Betreuungsintervalle etwas enger gesetzt, um das Verhalten der Tiere gut zu beobachten. Diese zeigen uns durch ihr Verhalten sehr klar, ob es ihnen gut geht oder ob es ihnen an etwas fehlt. Vor allem in den ersten Tagen einer Aufstallungspflicht ist das sehr wichtig.

Dann haben wir das Beschäftigungsmaterial im Wintergarten erhöht und planen deren Abwechslung in den nächsten Wochen ein. Zum Beispiel Heunetze, Luzerneballen, Strohballen, Langstroh und Picksteine in verschiedenen Ausführungen.

Zusätzlich werden Weizen oder Gerste und Hafer als Ganzkörner mehrmals täglich in die Stroheinstreu des Wintergartens gestreut, damit die Hühner immer was zu suchen und zu scharren haben. Die Sandbäder werden auch in engerem Intervall neu gefüllt. Somit haben die Hennen genügend Beschäftigung und der fehlende Auslauf wird bestmöglich kompensiert. Unsere extra großen Wintergärten kommen uns bei der Aufstallung natürlich sehr entgegen, denn die Hühner genießen hier Außenklima und Tageslicht, sind aber trotzdem im überdachten und vogelsicheren Wintergarten geschützt.

Gab es schon Kontrollen der Stallpflicht bei Ihnen?

Ich habe gleich zu Beginn mit dem Veterinäramt telefoniert und die Maßnahmen abgesprochen. Es ist ein gutes Miteinander.

Sehen Sie sich im Nachteil gegenüber Haltern in anderen Kreisen, die ihre Hühner noch frei laufen lassen können?

Nein, eher im Vorteil, da wir der Gefahr eines Eintrags der Vogelgrippe weniger ausgesetzt sind. Wie schon beschrieben: die Hühner und deren Tierwohl haben durch die Wintergärten mit den abwechslungsreichen Beschäftigungsmaßnahmen nur einen kleinen Nachteil. Das ist unsere Aufgabe als Tierhalter, die Einschränkungen für die Tiere durch die Aufstallung mit geeigneten Maßnahmen und Beschäftigungsmaterialien zu kompensieren. Und das gelingt uns auch.

Gibt es wirtschaftliche Schäden für Sie durch die Stallpflicht? Wenn ja, werden die kompensiert vom Land?

Es entsteht nur ein gewisser Mehraufwand durch die Arbeitszeit und mehr Beschäftigungsmaterial. Das wird natürlich nicht vom Land kompensiert. Aber das erwarte ich auch nicht.

Ich bin auch mit meinem Hof im Netzwerk Fokus Tierwohl, und auch hier treffen wir Maßnahmen für das Tierwohl, die einen deutlich spürbaren Mehraufwand mit sich bringen. Das gehört zu unserem Verständnis von Tierhaltung und wird durch die Treue unserer Kunden ausreichend belohnt.

Aufstallungspflicht

Seit Samstag vergangener Woche müssen alle Geflügeltierhalter im Kreis – laut Landratsamt gibt es 1316 Geflügelbestände – ihre Tiere im Stall behalten. Grund für das vom Landratsamt verfügte Aufstallungsgebot ist, dass bei zwei toten Wildvögeln in Aldingen die Vogelgrippe nachgewiesen wurde. Die Vogelgrippe, auch als Geflügelpest bekannt, ist eine in den meisten Fällen tödlich verlaufende Virus-Erkrankung. Auch in benachbarten Kreisen wurde eine Stallpflicht schon verhängt. Im Kreis Ludwigsburg gilt sie vorläufig bis 31. März. 

 
 
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