Die zuverlässige Versorgung der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Sachsenheim und ihrer Teilorte mit Gas ist für die kommenden 20 Jahren gesichert. Der entsprechende Konzessionsvertrag über die (erneute) Laufzeit von zwei Dekaden zwischen der Stadtverwaltung, der Energie Sachsenheim GmbH und der EnBW/Netze BW als Partner wurde am gestrigen Montag erneut ratifiziert, nachdem der aktuelle, seit 2005 gültige Kontrakt zum Jahresende ausläuft.
Sachsenheim „Versorgung auf lange Sicht garantiert“
Die Stadtverwaltung unterzeichnet mit der Energie Sachsenheim GmbH einen Gaskonzessionsvertrag für die kommenden 20 Jahre.
Freilich – den Vertrag zu verlängern, war mehr als eine reine Formsache. Der Gemeinderat hatte zwar bereits in seiner Dezembersitzung des Vorjahres der Verlängerung einhellig zugestimmt, jedoch musste erst die Zustimmung der Regulierungsbehörde abgewartet werden, und die Bearbeitung des Antrags dauere aus Erfahrung, so Kämmerer Lars Roller, schon alleine personeller Engpässe in den zuständigen Ämtern seine Zeit, sodass die Unterzeichnung daher erst jetzt habe anberaumt werden können.
Fokus auf andere Energiequellen
Da, Stand heute, die Zukunft bei erneuerbaren Energieformen liege, „wird dies der letzte Gasvertrag sein, den es zu unterzeichnen gibt“, sagte Bürgermeister Holger Albrich. Schließlich sei im Jahr 2045, wenn ein Folgevertrag notwendig werden würde, mutmaßte er, die Zeit der Versorgung der Haushalte mit Gas – wie auch vieler anderer fossiler Stoffe – wahrscheinlich schon längst Geschichte und die Menschen würden ihre Energie über andere Kraftquellen beziehen.
Daher würde man mit dem projektierten Energiepark „Alleenfeld“ schon heute in Vorleistung treten und Vorkehrungen treffen, um einer künftig ebenfalls zuverlässigen Energieversorgung für die Stadt und die in ihr lebenden Menschen Rechnung zu tragen – und dies mit einer nachhaltigen, regionalisierten Form der Stromgewinnung, die unabhängig vom Weltmarkt agiere. Ob es dazu kommt, darüber wird das Bürgerbegehren am 1. Februar entscheiden. Mit der Vertragsunterzeichnung, freute sich der Rathauschef, könne man den Bürgern jedoch Versorgungssicherheit innerhalb dieses Zeitraums in vollem Umfang zusichern, und auch seitens der Stadt habe man eine nicht zu unterschätzende Planungssicherheit.
Anerkennende Worte fand Albrich für den Geschäftsführer der Energie Sachsenheim GmbH, Heiko Engel, den er als kompetenten Ansprechpartner bezeichnete und die in den vergangenen Jahren zurückliegende Zusammenarbeit als stets konstruktiv und auf Augenhöhe charakterisierte.
Kompetenzen aufgeteilt
Die Energie Sachsenheim GmbH ist eine Tochter der Stadt Sachsenheim, diese hält 51 Prozent der Geschäftsanteile, während die EnBW/Netze BW die restlichen 49 Prozent innehat. Letztgenannte ist gleichzeitig Pächterin der Strom- und Gasnetze und übernimmt deren Planung, und deren Bau auf öffentlichen, stadteigenen Flächen, sorgt für die Betriebsfähigkeit der Netze und steht in ständigem Kontakt mit Heiko Engel und seinen Kollegen von der Geschäftsführung der Energie Sachsenheim.
Holger Albrich: „Besonders bei Investitionsentscheidungen arbeiteten und arbeiten beide Unternehmen Hand in Hand, um eine möglichst optimale Infrastruktur für die Region sicherzustellen. Dies wird auch in Zukunft so sein.“ Durch diese enge und langjährige Kooperation positioniere sich die Energie Sachsenheim GmbH als, wie der Bürgermeister es nannte, „verlässlicher und lokal verankerter Partner, der für eine sichere und nachhaltige Strom- und Erdgasversorgung in Sachsenheim und Umgebung sorgt.“
Stadt erhält Konzessionsabgabe
Ein positiver Nebeneffekt sei, so der Bürgermeister, dass die Stadt wiederum vom Netzbetreiber im Gegenzug eine jährliche Konzessionsabgabe erhalte, die sich nach der jeweils gelieferten Erdgasmenge richtet. Das sei gerade auch in Zeiten knapper Kassen eine durchaus positive Begleiterscheinung.
Auch im Bereich der Stromversorgung gebe es zwischen beiden Partnern einen Konzessionsvertrag, der ebenfalls eine Laufzeit von 20 Jahren aufwiese. „Allerdings“, so Geschäftsführer Heiko Engel, „wird dieser, da 2012 ratifiziert, erst im Jahr 2032 neu unterzeichnet werden müssen.“
