Sachsenheim Angeklagt: 24-Jähriger greift Jugendlichen mit Machete an

Von Bernd Winckler
Wegen eines Macheten-Angriffs steht ein 24-Jähriger in Heilbronn vor Gericht. Foto: dpa/ Bernd Weißbrod

Ein junger Mann steht vor Gericht, weil er im März 2023 einen Jugendlichen auf einem Skatepark in Sachsenheim verletzt haben soll.

Ein junger Mann soll Anfang März 2023 nahe des Sachsenheimer Bahnhofs einen Jugendlichen mit einer Machete erheblich verletzt haben. Seit Freitag sitzt der 24-Jährige auf der Anklagebank der Schwurgerichtskammer am Heilbronner Landgericht. Am ersten Prozesstag schwieg er noch. Die Tat geschah laut Ermittlungen am Abend des 3. März vorigen Jahres auf dem Skatepark im Stadtteil Großsachsenheim, einem Treffpunkt für Jugendliche. Auch an diesem Abend trafen sich dort junge Männer. Der Angeklagte habe jedoch schon früher Kontakt mit den dort Anwesenden gehabt, sagte sein Verteidiger.

Opfer trägt acht Zentimeter lange Wunde am Arm davon

Er gehe davon aus, dass es dabei bereits möglicherweise körperliche Rangeleien wegen eines eskalierenden Konflikts gegeben habe. Laut Anklage trug der 24-Jährige an diesem Abend eine Machete bei sich, mit der er plötzlich auf einen der jungen Männer eingeschlagen habe.

Ob es absichtlich geführte Stiche mit der 40 Zentimeter langen Waffe waren oder nur Schläge, ausgeführt gegen den Kopf des Opfers, soll im Laufe des Prozesses noch geklärt werden. Der Anklage zufolge habe der Jugendliche den ersten Angriff gegen seinen Kopf noch mit dem Arm abwehren können. Dabei erlitt er eine acht Zentimeter lange, offene Wunde am Arm, so die Staatsanwältin. Nach der Attacke sei der Verletzte geflüchtet. Auch der Angeklagte entkam unerkannt. Zwei Monate später wurde er nach einer Fahndung an seinem Wohnort festgenommen.

Die Polizei stufte den Angriff erst als Körperverletzung ein

Die Staatsanwaltschaft stuft den Angriff als versuchten Totschlag mit einer gefährlichen Körperverletzung ein. Der Angeklagte habe mit der Machete ein gefährliches Werkzeug benutzt und dabei den möglichen Tod seines Gegenübers billigend in Kauf genommen. Die Polizei hatte die Tat anfangs nur als Körperverletzung behandelt und auch so an die Staatsanwaltschaft weitergegeben. Erst im Laufe der Ermittlungen entstand der Verdacht eines versuchten Tötungsdelikts.

Da ein Sachverständiger fehlte sowie aus Zeitgründen wurde am ersten Verhandlungstag nur die Anklage verlesen, bevor sich das Gericht auf den 5. Dezember vertagte. Dann will der Angeklagte zu seiner Person und zu dem Vorwurf umfangreiche Angaben machen. Insgesamt hat die Schwurgerichtskammer 16 Zeugen zur Aufklärung geladen und sieben Prozesstage terminiert. Ein Urteil ist auf den 14. Januar kommenden Jahres vorgesehen.

Auch im Fall des Messerangriffs vom Juli ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen versuchten Totschlags. Damals hatte ein 52-Jähriger seine 50 Jahre alten Ehefrau vor dem Sachsenheimer Bahnhof mit einem Messer schwer verletzt. Der Prozessbeginn ist noch offen. Der Ehemann sitzt in Untersuchungshaft.

 
 
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