Sachsenheimer Fundbüro Viele Besitzer holen ihre Sachen nicht ab

Von Bigna Fink
Matthias Härterich vom Bürgerservice Sachsenheim zeigt jede Menge Autoschlüssel und ein E-Roller, die gefunden wurden. Foto: Oliver Bürkle

Handys, Hörgeräte, hohe Geldsummen: Bei der Stadt Sachsenheim bleiben viele gefundene Dinge liegen. Nach sechs Monaten erhält der Finder den Gegenstand.

Gelegentlich liegt das Geld sprichwörtlich auf der Straße: „Vor einigen Jahren wurde ein vierstelliger Geldbetrag von einer Frau gefunden“, berichtet Arved Oestringer, der Pressesprecher der Stadt Sachsenheim. Die ehrliche Finderin habe die Geldscheine im städtischen Fundbüro abgegeben. Tatsächlich wurde die stolze Summe auch nach sechs Monaten nicht vom Besitzer abgeholt und so habe die Finderin das Geld erhalten.

Das örtliche Fundbüro ist die zentrale Einrichtung für Suchende und fremde Finder einer verlorenen Sache. Denn es ist nicht nur eine Nettigkeit gegenüber den Mitmenschen, es gibt laut Gesetz auch eine sogenannte Abgabepflicht. Fundsachen ab einem Wert von zehn Euro, die man findet, sind bei der Kommune oder der Polizei abzugeben, in Bussen und Bahnen bei den Verkehrsbetrieben. Wer Fundsachen nicht abgibt, kann sich sogar laut Paragraf 246 des Strafgesetzbuches wegen Fundunterschlagung machen.

Roller im Gebüsch entdeckt

Doch offenbar sieht es so aus, „dass die Eigentümer nicht von sich aus auf die Idee kommen, mal beim Fundbüro nachzufragen“, findet der Sachsenheimer Peter Lippisch, der vergangenes Jahr einen Aluminium-Roller im Fundbüro abgab, den er im Gebüsch gefunden hatte, zwar mit Gebrauchsspuren, aber von hochwertiger Qualität.

Er vermutet, dass der Roller entwendet und dann weggeworfen wurde. Das kleine Fahrgerät hat er nun nach sechs Monaten erhalten, denn die Besitzer kamen nicht. „Ein ebenfalls hochwertiges Kinderfahrrad, das ich später gefunden habe, ist noch immer da“, so Lippisch. „Ich kann mir gut vorstellen, dass zumindest bei dem Fahrrad ein Kind in Sachsenheim sehr traurig über den Verlust ist.“

Im Fundbüro Sachsenheim werden hauptsächlich Schlüssel, Handys und Geld abgegeben, berichtet Stadtsprecher Oestringer. Dabei sind auch immer wieder einmal Kleidungsstücke, Regenschirme, Taschen und Rucksäcke. Lebens- und Genussmittel, Medikamente und Chemikalien brauchen dagegen nicht abgegeben werden, sie werden von den Ämtern sofort entsorgt.

Zu den besonderen Gegenständen im Jahr 2024 gehörten Hörgeräte, E-Scooter, Gold- und Silberarmbänder und eine bei Jugendlichen sehr populäre Yu-Gi-Oh!-Kartensammlung. Die Sachen bleiben ein halbes Jahr bei der Stadt. Werden sie bis dahin nicht abgeholt, bekommt der Finder den Gegenstand. „Außer bei Handys und Schlüsseln, die vernichten wir“, so Oestringer.

Im Jahr 2024 warteten 47 Funde beim Bürgerservice in Schubladen, Regalen und im Keller auf ihre Besitzer, davon wurden nur sechs vom Eigentümer abgeholt, fünf vom Finder, wie die Leiterin des Fundbüros, Ebru Öz mitteilt.

Online-Suchmaschine seit 2018

Aktuell beherbergt das Fundbüro 39 Gegenstände, davon 26 aus dem vergangenen Jahr. Zwei Handys sind darunter. Gab es früher immer wieder eine Versteigerung der gefundenen und lange nicht abgeholten Dinge, hat die Stadt diese Aktion mittlerweile aufgegeben. Es lohne sich nicht: „Wenn der Finder die Gegenstände nicht will, wollen sie andere Menschen in der Regel auch nicht“, so Oestringer.

Seit Anfang 2018 nutzt die Stadt Sachsenheim für Fundsachen auch eine deutschlandweite Online-Suchmaschine. Dort stellt Bürgerservice-Mitarbeiterin Ebru Öz jeden Gegenstand ein, der im Fundbüro abgegeben wurde. Auf der Homepage der Stadt befindet sich unter dem Reiter „Virtuelles Fundbüro“ der Link zu der Suchmaske: „Fundservice Deutschland“. Auch analog, im Nachrichtenblatt, informiert die Gemeinde über aktuelle Fundsachen.

Hoher Rücklauf in Sersheim

Wie in eigentlich jeder Gemeinde gibt es auch in Sersheim ein kleines Fundbüro. „Hauptsächlich Schlüssel werden hier abgegeben“, berichtet Stefanie Schell vom Bürgerbüro, „öfters mal einzelne Handschuhe, Mützen“. Es bleibe hier aber sehr wenig liegen. „Tatsächlich haben wir einen hohen Rücklauf“, da werde nahezu alles wieder von den Eigentümern abgeholt, so Schell.

Gesetzlich steht Findern übrigens Finderlohn zu: Bei einem Wert bis 500 Euro fünf Prozent und bei einem Wert über 500 Euro 25 Euro plus drei Prozent von dem über 500 Euro hinausgehenden Wert.

 
 
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