Sachsenheimer Ordnungsamt Viel Aufwand für abgestellte Autos ohne Zulassung

Von Martin Hein
Ein Blick auf die Verwahrstelle beim Seepfad in Großsachsenheim. Diese Fahrzeuge sind allesamt aus dem öffentlichen Verkehrsraum entfernt worden. Die Fahrzeughalter haben sich bislang nicht gemeldet. Foto: /Martin Kalb

Acht bis zehn Mal pro Monat muss sich das Sachsenheimer Ordnungsamt um Fahrzeuge kümmern, die abgemeldet am Straßenrand abgestellt werden. Warum das für die Verwaltung aufwendig ist und für den Eigentümer immer teuer wird, berichtet der Ordnungsamtchef.

Ein Fahrzeug, ohne Kennzeichen oder mit entstempeltem also ungültigem Kennzeichen steht am Straßenrand und scheinbar passiert nichts.

Solche Fälle, rund acht bis zehn pro Monat, verursachen einen hohen Arbeitsaufwand. Diese Fahrzeuge stehen ohne Zulassung am Straßenrand, nach dem Motto – einer wird sich schon darum kümmern, das Gefährt beiseite räumen und womöglich auch gratis entsorgen. Ganz so einfach ist das jedoch nicht.

Wird ein solcher Fall beim Ordnungsamt gemeldet, könnte bei den Bürgerinnen und Bürgern der Eindruck entstehen, dass sich zunächst wochenlang nichts tut, dies ist, nach Auskunft von Hartmut Schmid, Leiter des Sachsenheimer Ordnungsamtes, ein Irrtum.

Großer Arbeitsaufwand

Nachdem ein solches Gefährt gemeldet und vom Ordnungsamt überprüft wurde, wird zunächst am Fahrzeug ein Aufkleber in Form eines roten Dreiecks befestigt. Darauf ist die Aufforderung zu lesen, dass das Fahrzeug innerhalb von zwei Wochen aus dem öffentlichen Verkehrsraum entfernt werden muss. Diese rechtliche Aufforderung ist der erste Verwaltungsakt, weitere folgen.

Mit etwas Glück könne man den Fahrzeughalter direkt recherchieren, so Hartmut Schmid. Derjenige wird dann auch schriftlich aufgefordert, das Fahrzeug zu entfernen. Gelegentlich bekommen die Vollzugsbeamten dann vom Fahrzeughalter zu hören, dass er das Fahrzeug inzwischen verkauft oder verschenkt und keine Ahnung habe, warum das jetzt beispielsweise an der Straße steht. Oft seien dies schlichtweg Schutzbehauptungen, so Schmid.

Sollte das Gefährt nach zwei Wochen immer noch an Ort und Stelle stehen, bekommt der Fahrzeughalter, sofern bekannt, nochmals eine zweiwöchige Nachfrist, verbunden mit der erneuten Aufforderung, sein Gefährt zu entfernen. Diese Aufforderung ist erneut mit dem Hinweis verbunden, dass das Fahrzeug sonst gebührenpflichtig abgeschleppt wird.

Fahrzeug wird abgeschleppt

Wenn nach vier Wochen das Fahrzeug immer noch unverändert dort steht, rückt ein Abschleppunternehmen an und nimmt, wie in den Anschreiben angekündigt, das Gefährt schließlich an den Haken und schleppt es auf den Verwahrplatz beim Seepfad.

Sollte von dem Fahrzeug eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit, beispielsweise in Form von scharfen Kanten oder kaputten Fenstern ausgehen, wird das Gefährt bereits früher entfernt, damit niemand zu Schaden kommt.

Ab dieser Stufe wird das Verfahren allmählich kostspielig. Zu den Abschleppkosten in Höhe von rund 200 bis 250 Euro kommt dann ein Bußgeldverfahren wegen Ordnungswidrigkeit in Höhe von etwa 80 Euro dazu. Dann wird noch für jeden Tag, den das Fahrzeug auf dem Verwahrplatz steht und nicht vom Halter abgeholt wird, eine Verwahrgebühr in Höhe von bis zu 10 Euro berechnet.

Da können in der Summe dann schon mal bis zu 500 Euro zusammenkommen, so Schmid.

Ist kein Halter ermittelbar, kann das Gefährt je nach Zustand nach einer Frist von etwa vier Wochen verwertet und beispielsweise der Feuerwehr für Übungszwecke zur Verfügung gestellt werden. Derzeit überlege man, ob solche Fahrzeuge, die noch nutzbar sind, ähnlich wie Fundsachen eventuell versteigert oder entsprechend verwertet werden könnten.

Warum der eine oder andere Zeitgenosse auf diese Art und Weise sein Fahrzeug loswerden möchte, darüber kann man nur spekulieren. Viele haben eventuell kein Geld, um das Gefährt verschrotten zu lassen. Es gab jedoch auch schon Fälle, so Hartmut Schmid, an denen der Besitzer die Fahrgestellnummer an den entsprechenden Stellen herausgefeilt oder ausgesägt hat, verbunden mit der Hoffnung, dass dann eine Zuordnung zum Besitzer nicht möglich sei. Gelegentlich entfernen die Besitzer auch die Nummernschilder an ihrem in Ungnade gefallenen Gefährt. Manchmal ist das Nummernschild abmontiert, das Kennzeichen jedoch noch an der grünen Plakette auf der Fahrerscheibe ablesbar, berichten die Sachsenheimer Vollzugsbediensteten.

Der Zustand solcher Fahrzeuge ist, so Hartmut Schmid, sehr unterschiedlich. Manche seien durchaus fahrbereit, da kann auch schon mal ein teures Fahrzeug in recht gutem Zustand darunter sein, andere hingegen sind bereits Schrott beziehungsweise Abfall.

Acht bis Zehn Fälle pro Monat

Wer jetzt denkt, dass das unerlaubte Abstellen von Fahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum selten vorkommt, irrt. Rund acht bis zehn solcher Fälle beschäftigen das Sachsenheimer Ordnungsamt, und zwar pro Monat. Momentan stehen zwei Motorräder, ein Roller, ein Wohnmobil, ein Anhänger und sechs Autos auf der Verwahrstelle beim Sachsenheimer Seepfad.

 
 
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